…ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen…
…so belasten deren Unkosten erkennbar die aus dem Auslandsgeschäft erzielten Zinsenerträgnisse. Besteht hingegen keine eigene Auslandskreditabteilung und liegen lediglich Einzelfälle einer zur Steueranrechnung Anlass gebenden Kreditvergabe in das Ausland vor, werden im Allgemeinen die Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung keinen nennenswerten Zusammenhang mit solchen Auslandstransaktionen…
…12.2004, 2004/14/0023; 27.4.2005, 2002/14/0050). Maßgebend ist hierbei, ob aus den Umständen des Einzelfalles (Umstände der Abwesenheit, ihrer Dauer, ihrer Wiederholung und der Entfernung) auf einen Rückkehrwillen geschlossen werden kann (VwGH 9.12.2004, 2004/14/0023). Auslandsabwesenheiten wirken…
…Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von…
…die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen lässt (EStR 2000 Rz 5424 und die dort zitierte Judikatur). Damit kann aber das nur auf Rechtsfragen ausgerichtete ministerielle EAS-Verfahren nicht als…
…zu adaptieren. Dementsprechend müssen auch die im österreichischen Recht verankerten Liebhabereigrundsätze auf Auslandsaktivitäten angewendet werden. Eine Berücksichtigung der Sonderausgabe des Verlustvortrages für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wird nur im Billigkeitsweg in Einzelfällen zur Beseitigung von Härtesituationen, nicht daher bei Steuersparmodellen, zugelassen…
…für eine doppelte Haushaltsführung zumutbar ist, kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden, vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Lohnsteuerrichtlinien tragen zur vereinfachten Handhabung dieser Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen…
…ab 1995 in Österreich ihren Hauptwohnsitz nimmt, kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geklärt werden, da hierfür eine genauere und umfassendere Analyse aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles nötig ist. Diese Frage wird daher durch das zuständige österreichische Wohnsitzfinanzamt zu untersuchen sein…
…Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und lässt sich nicht in verallgemeinender Form in der einen oder anderen Richtung beantworten. Es spricht für das Vorliegen einer Lizenzgebühr, wenn …
…dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung gefolgt werden kann. Dies erfordert eine eingehende Durchleuchtung aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie sie nur im Rahmen eines finanzbehördlichen Ermittlungsverfahrens angestellt werden können, wobei unter Umständen auch…
…in der aufgezeigten Richtung, die allerdings nicht auf ministerieller Ebene im EAS-Auskunftsverfahren vorgenommen werden kann, weil dieses Verfahren nur auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet ist und in diesem Rahmen daher keine Sachverhaltserhebungen konkreter Einzelfälle angestellt werden können. Bundesministerium für Finanzen, 19. August 2011
…Verkehrswerte der beweglichen Wirtschaftsgüter überstiegen haben sollte. Ob daher in einem konkreten Fall der Immobilienbesitz einer polnischen Kapitalgesellschaft deren "Hauptsache" bildet, wird - sieht man vom eindeutigen Fall der Grundstücksgesellschaften ab - nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden sein. Bundesministerium für Finanzen, 8. März 2010
…gemäß § 48 BAO die ausländische Körperschaftsteuervorbelastung auf die inländische Körperschaftsteuer angerechnet wird (EAS 2224). Die fallbezogene Sachgerechtheit einer solchen Ermessensübung müsste aber individuell unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt festgestellt werden. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…Verhältnis zur österreichischen Steuerersparnis bei Geltendmachung des Verlustvortrages gesetzt werden. Die Beurteilung der verhältnismäßigen "Wesentlichkeit" der deutschen Steuerersparnis kann nur bei Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass eine deutsche Steuerersparnis…
…Steuerabzug, wenn die Orchester-GmbH wiederholt in Österreich engagiert wird und hierbei für das einzelne Orchestermitglied die 900 Euro-Grenze des Erlasses überschritten wird. Erweisen sich angesichts der in Einzelfällen vorliegenden besonderen Gestaltungen die aus der Anwendung des Erlasses resultierenden administrativen Belastungen als zu groß…
…Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht, kann vereinzelt aus Judikaten des Gerichtshofes abgeleitet werden. Im Fall…