…außerdem die im Jahr 1999 geltende Jahreseinkünftegrenze von S 47.000,- (§ 42 Abs. 2 EStG) nicht überschritten, dann entfällt im Übrigen bereits nach inländischem Recht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. 28. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass in den Fällen von DBA-steuerfreien Dienstnehmerentsendungen keine Einkommensteuererklärungen einzureichen sind. In EStR 2000 Rz 7548 wird im Übrigen unter den dort genannten Voraussetzungen bei den bloß kraft inländischem Zweitwohnsitz unbeschränkt Steuerpflichtigen aus den bereits in EAS 1459 angesprochenen Verwaltungsvereinfachungsgründen keine Erklärungsabgabe mehr gefordert…
…darüber zu informieren, dass das Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerbefreiung nur unter "Progressionsvorbehalt" gewährt. Bezieht der Mitarbeiter daher auch steuerpflichtige Einkünfte - mag dies auch nur in geringer Höhe der Fall sein - ist jedenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auf Grund der sodann eine Veranlagung durchgeführt wird, in der die…
…tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : | Betriebseinnahmen Deutschland | 1,000.000 | | Betriebsausgaben Deutschland | - 600.000 | | DBA-steuerfreie Eink. Deutschland | 400.000 | KZ 440…
…BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). In Österreich ist in einem solchem Fall allerdings nur dann eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die für beschränkt Steuerpflichtige maßgebende Jahreseinkommensschwelle des § 42 Abs. 2 EStG von S 50.000,- überschritten wird. Der Fall kann daher zu…
…Pension ist allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 3 des Abkommens für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich anzusetzen. Die Einkünfte aus der finnischen Pension sind daher bei Kennzahl 440 in das Einkommensteuererklärungsformular aufzunehmen. 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…damit aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht aus, so sind für das Jahr 1994 zwei Einkommensteuererklärungen abzugeben: eine nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht mit der Welteinkommensentwicklung bis Ende Mai und eine weitere nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht, die den Zeitraum ab Juni 1994 umfasst…
…jeweils entsprechend aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten Einkünfte entfällt. Es ist einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der für das Wirtschaftsjahr vom 1. Sept. bis 31…
…Eigenbeurteilung zu dem Ergebnis gelangen, dass keine inländische "feste Einrichtung" vorliegt und ihm daher seiner Auffassung nach auf Grund des DBA Steuerfreistellung in Österreich zustehen, so ist dennoch eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil die Erklärungspflicht der beschränkt Steuerpflichtigen ausschließlich auf eine Veranlagungspflicht nach § 102 EStG 1988…
…könnte sich empfehlen, diese Frage zunächst mit dem zuständigen deutschen Finanzamt abzuklären und dieses Beurteilungsergebnis sodann korrespondierend der Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung zu Grunde zu legen. Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung der Zinskomponente (1/3 der bis einschl. 2000 kumuliert zuerkannten Ansprüche gegenüber…
…000 S nicht überschritten wird, kann keine inländische Einkommensteuerleistung erwartet werden. In einem solchen Fall bestehen aus Verwaltungsvereinfachungsgründen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, von der Abgabe einer inländischen Einkommensteuererklärung Abstand zu nehmen. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Verfahren nicht geeignet ist, komplexe Gestaltungsformen gutächtlich zu analysieren oder für österreichische Anleger, die sich an komplexen ausländischen Investmentkonstruktionen der vorstehend beschriebenen Art beteiligen wollen, gleichsam in Merkblattform Anweisungen für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung zu bieten. 14. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…sodass gemäß § 42 EStG in solchen Fällen auch keine Einkommensteuererklärungspflicht besteht. Die Bezüge als Beamter der Europäischen Gemeinschaft sind gemäß Artikel 13 in Österreich von der Besteuerung befreit; diese Befreiung steht nicht unter "Progressionsvorbehalt". Nach herrschender Auffassung bewirkt eine solche Steuerbefreiungsbestimmung in einem Staatsvertrag (bei…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
Die offenbar von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer…
Unterhält ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Zweitwohnung, so bewirkt diese, dass er der "unbeschränkten Steuerpflicht" in Österreich unterliegt, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur hinsichtlich bestimmter inländischer Einkünfte geltend gemacht werden kann; dazu zählen z…
Erwirbt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Ferienwohnung, so tritt er damit in die "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…