…Dezember 2003, 2000/14/0165). Als "Mitwirkende" sind demzufolge alle Unternehmen zu werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger…
…Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn - was nach dem zu Grunde gelegten Sachverhaltsbild nicht der Fall ist - die deutsche GmbH in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht einträte…
…so ist dies allein noch kein Grund für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft keinen eigenen Einfluss auf die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem Diktat ihrer Muttergesellschaft unterworfen hat, so können die vereinbarten Preise dennoch angemessen sein (BFH 17.10.2001…
…die den bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der KG ausüben. Sind daneben einzelne Mitglieder jener Familie, der die deutsche KG gehört, in Nicht-DBA-Staaten (oder in DBA-Staaten mit beschränkten Zinsenquellenbesteuerungsrechten) ansässig, wird - wenn ihnen dieser bestimmende Einfluss auf die Gestion der KG nicht…
…der die Dispositionsgewalt über die jeweilige Einkunftsquelle besitzt. Die Fruchtgenussberechtigte müsste daher auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können und diese Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten, wenn die Kapitalerträge ihr weiterhin zugerechnet werden sollen. Mit solchen und ähnlichen Fragen der Einkünftezurechnung hat sich im Mai 2003…
…Gründen die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen. Der Gerichtshof setzt hierbei aber keine Anforderungen in Bezug auf das Ausmaß dieser Einflussnahmemöglichkeiten eines Aktionärs. Auch wird in der Urteilsbegründung nicht darauf eingegangen, ob und gegebenenfalls mit…
…2 KStG 1988 von der Körperschaftsbesteuerung freizustellen; wird die Gewinnausschüttung auf zypriotischer Seite im Ergebnis von der zypriotischen Besteuerung entlastet, hat dies auf die Steuerfreistellung in Österreich keinen Einfluss; denn Steuerfreistellung im Quellenstaat könnte nur bei Gesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften im Sinn des § 10 Abs…
…Es wird vermutet, dass das Wesen einer "Beteiligung" eines Gewerbebetriebes an der Unterhaltungsdarbietung nach Auffassung des Gerichtshofes darin liegen könnte, dass dieser Betrieb auf die inhaltliche Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nimmt. Denn dies ist bei einer Theater-AG der Fall, dies wird auch bei…
…15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer…
…Erkenntnis noch als solcher "Beteiligter" gewertet; dies lässt den Schluss zu, dass jeder, der unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung nimmt, als Mitwirkender daran zu einzustufen ist. Da dies bei einem Kurator der Kunstausstellung offensichtlich der Fall ist, wird inländische Abzugssteuerpflicht gegeben sein. Ein…
…zu einer Verlust-Doppelverwertung kommt." Wenn in einem solchen Umgründungsfall, die Verlustvortragsfähigkeit nach deutschem Steuerrecht untergeht, dann hat dies auf die Vortragsfähigkeit in Österreich keinen Einfluss. Denn sowohl die Höhe wie auch die Vortragsfähigkeit von Auslandsverlusten ist stets nach österreichischem Recht zu bestimmen. 8…
…unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21…
…unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474…
…deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es ist richtig, dass Entwicklungen des internationalen Steuerrechts einen Einfluss auf das Verständnis von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts entfalten können; so z.B…
…auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage…
…Bauabläufen zu erstellen. Unter EAS 3155 wurden allerdings auch gewisse Grenzen aufgezeichnet, wonach die Mitwirkung zumindest eine Einflussnahme auf die Bauausführung erfordert; der bloße Zusammenhang einer Leistung mit der Bauausführung alleine genügt noch nicht. Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem deutschen Unternehmen beauftragt, im Zuge…
…Dies wird der Fall sein, wenn der amerikanische Geschäftsvermittler die Folgeprovisionen ohne wesentliche weitere aktive Einflussnahme vereinnahmt und wenn sich daher der Provisionsanspruch schwerpunktmäßig auf die in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen gründet. Eine andere Beurteilung wäre erforderlich, wenn der Geschäftsvermittler den Anspruch auf Umsatzprovisionen der…
…zu deren Funktionsbild aber nicht die Auftragsausführung zählt, weil die Bohraufträge ausschließlich vom deutschen Stammhaus mit unter seiner Leitung stehenden Fachkräften ausgeführt werden und weil der Niederlassung keinerlei Einflussnahme auf die Auftragsausführung zukommt, dann sind die Lohnkosten der nach Österreich entsandten Fachleute vom deutschen Stammhaus…
…jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im US-Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte…
…In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen…