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17 Treffer1554 msnur geltende Fassungen
EAS 3307Bordpersonal und “subject-to-tax-Klausel” im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201223.11.2012

…5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen Seeschiffes ausgeübt wird, dem Vertragstaat zugeteilt, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet…

EAS 690Bordpersonal auf gecharterten Luftfahrzeugen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/10/1-IV/4/9501.08.1995

…3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Wird jenes…

EAS 3150Kein Steueranrechnungsverfahren bei schweizerischen Einkünften des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0957-IV/4/201019.04.2010

…Ein Eingriff in die Aufteilung des Besteuerungsrechts an den Einkünften des Bordpersonals von Luftfahrtunternehmen war von den Vertragsparteien jedoch nicht beabsichtigt, zumal ja der Arbeitsort eines im internationalen Flugverkehr beschäftigten Angehörigen des Bordpersonals eines Luftfahrzeuges naturgemäß in der Regel nicht in der Nähe der Grenze…

EAS 2265Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/0302.04.2003

Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…

EAS 2509Österreichischer Pilot einer britischen Luftfahrtgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/4-IV/4/0411.10.2004

Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einer britischen Luftfahrtgesellschaft auf internationalen Flügen eingesetzt, dann dürfen die ihm hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien unabhängig davon in Großbritannien besteuert werden, im Gebiet (Luftraum) welcher Staaten seine Arbeitsleistungen erbracht werden. Allerdings ist…

EAS 2249Piloten der deutschen Lufthansa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 715/1-IV/4/0303.03.2003

…Pilotenbezügen von Deutschland nach Österreich wandert. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

…3 DBA Italien dürfen Vergütungen für an Bord des Flugzeugs ausgeübte unselbständige Arbeit in Österreich als dem Geschäftsleitungsstaat des Verkehrsunternehmens besteuert werden. Ausgenommen sind Vergütungen, die sich auf die italienischen Binnenflüge beziehen. Soweit das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

…von Artikel 8 DBA-Italien erfasst, wenn die Bedienung der italienischen Strecke im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fluges erfolgt. Versieht in Italien ansässiges Personal Dienst an Bord eines grenzüberschreitend fliegenden Flugzeuges (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in verschiedenen Staaten), unterliegen die Bezüge gemäß Artikel 15…

EAS 3287Inländisches Bedarfsflugunternehmen mit geleasten Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/201219.06.2012

…Arbeit des hierbei von dem österreichischen Flugunternehmen eingesetzten Bordpersonals der Besteuerung in jenem Staat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Flugunternehmens befindet, das wäre im vorliegenden Fall: Österreich. Wird das durchwegs im Ausland ansässige Bordpersonal für jeden internationalen Flug mittels eines steuerlich…

EAS 2932Problems with intercompany profit distributions in Croatia
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200811.01.2008

According to Article 10 para. 2 subpara. (b) of the Austro-Croatian Double Taxation Convention cross-border intercompany profit distributions are exempted from source taxation. As a result, profits generated in the years 2001 to 2004 in a Croatian subsidiary and distributed in 2005 to…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA-Norwegen werden Arbeitnehmer, die ausschließlich oder vorwiegend an Bord von Flugzeugen eines österreichischen oder norwegischen Luftfahrtunternehmens tätig sind, im Wohnsitzstaat besteuert. Bei Vorliegen einer amtlichen norwegischen Ansässigkeitsbescheinigung kann von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen, das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in…

EAS 3461Pilotenleasing im internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2026-0.204.91713.03.2026

…Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in Malta besteuert werden, da diesfalls die unselbständige Arbeit für die maltesische Fluggesellschaft und somit "an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird". Das Besteuerungsrecht an den von Art. 15 Abs. 3 erfassten Pilotengehältern…

EAS 3448Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.825.42217.11.2023

…1 und 2 des Art. 15 DBA-Malta, Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Die Bestimmung erlaubt somit die…

EAS 1182Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/9701.12.1997

…an den Bezügen, als diese auf eine dort ausgeübte Arbeit entfallen; eine dem Artikel 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens entsprechende Sondernorm für die Bordbesatzung von Flugzeugen, nach der das Besteuerungsrecht dem Staat der Fluggesellschaft zugeteilt wird, fehlt im österreichisch-deutschen Abkommen. 1. Dezember 1997…

EAS 1549Österreichischer Elektrotechniker auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff einer deutschen Reederei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 549/1-IV/4/9927.10.1999

…sondern des deutschen Rechtssystems handelt. Allerdings fällt bereits bei kurzer Einsichtnahme in diesen Erlaß auf, daß gemäß Abschnitt I dieses Erlasses die Tätigkeit des Bordpersonals auf Seeschiffen nicht als begünstigte Tätigkeit gewertet werden darf. 27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 1534Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9927.09.1999

…als diese auf eine dort ausgeübte Arbeit entfallen; eine dem Artikel 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens entsprechende Sondernorm für die Bordbesatzung von Flugzeugen, nach der das Besteuerungsrecht dem Staat der Fluggesellschaft zugeteilt wird, fehlt im österreichisch-deutschen Abkommen." Diese Rechtslage wird sich allerdings mit…

EAS 1680Plant-construction in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/10-IV/4/0029.06.2000

…amount of the consideration the treatment applicable to the principal part". If on the basis of the above explanations a cross-border tax conflict should emerge between the Austrian and Chinese tax authorities then a resolution must be sought through a mutual agreement procedure under…