…unterliegende Segmentteile) einheitlich der Arbeitstageschlüssel anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Progressionsvorbehalt bei den mit festen Sätzen steuerpflichtigen Sonderzahlungen nur dann zur Anwendung zu bringen, wenn die Sonderzahlungen den Jahresbetrag von 83.333 Euro überschreiten und damit zum Verlust der begünstigten Steuersätze (gemäß § 67 Abs…
…Wege einer Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 EStG) zu erwirken. Nur soweit auch diese Möglichkeit ausscheidet (weil es um eine Entlastung von der mit festen Steuersätzen nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer geht), müsste zur Herbeiführung eines dem österreichisch-schweizerischen DBA entsprechenden Rechtszustandes ein auf § 240 Abs…
…67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen Recht entfällt, sind solche…
…zu Artikel 5 OECD-Musterabkommen kann eine solche Sichtweise rechtfertigen. Das BM für Finanzen hält indessen derzeit noch - gemeinsam mit Deutschland - die bisherige traditionelle Auslegung für richtig, dass nämlich eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung zu fordern ist, über die das Unternehmen die Verfügungsgewalt ausübt…
…KEG, sondern deren deutsche Gesellschafter mit den KEG-Einkünften besteuert werden, folgt, dass die KEG keine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG in Bezug auf die von ihr ausgezahlten Honorare treffen kann. Unter den gegebenen Umständen wäre es im übrigen eine überspitzte Handhabung der Grundsätze der Bilanzbündeltheorie…
…vermutlich weil weder von Seite des Beschwerdeführers noch von seiten der belangten Behörde darauf hingewiesen worden ist - nicht mit der Frage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes auseinandergesetzt. Denn wenn Zahlungen an die inländische Betriebstätte einer in der Schweiz ansässigen Person geleistet werden, darf genausowenig ein Steuerabzug vorgenommen werden…
…Frage, ob Bezüge, die ein ausländischer Gesellschaftergeschäftsführer von seiner inländischen GmbH bezieht, unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11.1992…
…EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984); als Unterrichtstätigkeit…
…14 DBA Schweiz, wodurch ein Besteuerungsrecht Österreichs letztlich vom Vorliegen einer "festen Einrichtung" abhängt. Im Verhältnis zu Deutschland besteht zwar die Besonderheit, dass in Art. 16 Abs. 2 DBA Deutschland auch die Bezüge der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in die Quellenzuteilung des Art. 16 DBA Deutschland…
…Deutschland aus wahrnimmt und ihm hiefür keine "feste Einrichtung" (zB Büroraum) in Österreich zur Verfügung steht, dann sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen (siehe auch das VwGH Erk. 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländischer fester Einrichtung)…
…14 im OECD-Musterabkommen-2000). Es wird daher - wie bereits in EAS 1817 in Bezug auf einen österreichischen Künstler mit spanischer "fester Einrichtung" ausgeführt wurde - die in der ausländischen festen Einrichtung geleistete Arbeit gedanklich in gleicher Weise abzugelten sein, wie wenn diese von einem fremden…
Unterhält ein in Österreich ansässiger, selbständig tätiger Rechtsanwalt - gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsanwälten - in Liechtenstein eine Rechtsanwaltskanzlei (FL-Kanzlei), in der die steuerlich relevanten Anwaltsfunktionen des österreichischen Anwalts auch tatsächlich ausgeübt werden (Funktionsanalyse), und wird in Erweiterung der FL-Kanzlei eine schweizerische Rechtsanwaltsgesellschaft in Form…
…andere feste örtliche Einrichtung zur Ausübung seiner Tätigkeit dauerhaft zur Verfügung steht und er im Rahmen von Kunden- und Lieferantengesprächen lediglich die Einrichtung des Besprechungsraumes mitbenutzt, wenn er sonach über keine Betriebstätte in Österreich verfügt, unterliegen die betreffenden Einkünfte bereits gemäß § 1 i.V. mit…
…Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste örtliche Einrichtungen zur Verfügung stehen…
…Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei portugiesischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer portugiesischen Bauausführung vor, wenn dem österreichischen Ingenieur keine portugiesische feste örtliche Einrichtung zur Verfügung steht…
…Ausland bestreitet, von einem deutschen Team eine feste Jahresvergütung für werbliche Leistungen (Pressekonferenzen, Foto- und Filmtermine unter Abtretung der Persönlichkeitsrechte), dann unterliegen diese Vergütungen grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; Deutschland ist gemäß Artikel 17 Abs. 1 zweiter Satz des mit Österreich abgeschlossenen DBA berechtigt, die…
Wird ein Generalunternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat mit Bahnbau- und Bahninstandsetzungsarbeiten beauftragt, verfügt er dabei grundsätzlich über Personal und Sachmittel (insb. Maschinen) um diese Aufträge durchzuführen und bedient er sich zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben…
…wurde zumindest in Bezug auf Bauausführungen bereits in EAS 832 zum Ausdruck gebracht, als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer…
…insbesondere auch gegenüber Deutschland weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Diesbezüglich bedürfte es einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten in Bezug auf allfällige Bemerkungen (observations) zum neuen OECD-MA abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt anzumerken…
…feste Einrichtungen" vorliegen, werden diesen Staaten keine Besteuerungsrechte zugeteilt. Sollten diese Staaten die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit für sich in Anspruch nehmen, entstünde nur ein unechter Qualifikationskonflikt, wenn - was anzunehmen ist - auf Grund der 183-Tage-Klausel diesen Staaten ebenfalls kein Besteuerungsrecht erwächst. Da mit…