…von Artikel 17" gezahlt werden. Nach österreichischer Auffassung liegt aber bei dem Fotomodell eine solche Künstlereigenschaft (im Sinn des Abkommens) nur vor, wenn der betreffende Steuerpflichtige im Rahmen von Unterhaltungsdarbietungen tätig wird. Dies ist aber bei studiointernen Fotoaufnahmen nicht der Fall. Bundesministerium für Finanzen…
…für gewerblich tätige Mannequins und Dressmen. Die ungarischen und deutschen Mitwirkenden sind daher - mangels inländischer Betriebstätte - von der Abzugsbesteuerung zu entlasten; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass amtliche ausländische Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden können; denn die in Österreich freizustellenden Vergütungen unterliegen in den Ansässigkeitsstaaten der Besteuerung…
…Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Privilegienprotokoll). Dort…
…Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine Bestimmung, die anordnen würde, dass dies im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht gelten soll. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält im Übrigen auch keine Definition des Begriffes "Arbeitgeber". Es ist damit für die Beurteilung…
…werden können, wenn sie unter Berufung auf Art. 4 Abs. 2 lit. c des Abkommens auf der Grundlage der finnischen Staatsbürgerschaft des Seemannes die Qualifikation als Ansässigkeitsstaat in Anspruch nimmt, sodass Österreich das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen entzogen wird. Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2013
…diesbezüglichen Konzeption des EStG 1988 (siehe § 98 Abs. 1 Z 3 fünfter Teilstrich und § 98 Abs. 1 Z 4 letzter Satz EStG 1988) eine indirekte Besteuerung der Arbeitslöhne durch Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges von den Arbeitsgestellungsvergütungen zu erfolgen. Die steuerliche Erfassbarkeit der Löhne der…
…Die vom deutschen ARGE-Partner der ARGE angelasteten Lohnkosten stellen daher nichts anderes als eine Geltendmachung des Betriebstättenlohnaufwandes dar, können aber nicht in eine Arbeitsgestellungsvergütung umqualifiziert werden. Im Übrigen unterliegen die Löhne der an der österreichischen Betriebstätte eingesetzten Arbeitskräfte der österreichischen Besteuerung. Bundesministerium für Finanzen…
…der Baufertigstellung geologisch bedingt waren. Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens, die an der schweizerischen Baustelle eingesetzt sind und deren Löhne als solche der ARGE weiterverrechnet werden, unterliegen in diesem Fall der schweizerischen Besteuerung. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…6 Monaten (Z 6 des Ergebnisprotokolles über eine österreichisch-deutsche Verständigung vom 7.6.1991) eine inländische Betriebstätte für den deutschen Produzenten darstellen. Liegt eine inländische "6-Monats-Betriebstätte" vor, dann unterliegen die an die beiden Mitarbeiterinnen gezahlten Löhne zur Gänze in Österreich der Besteuerung…
…Löhne und ähnliche Vergütungen" im Sinne des Art. 15 Abs. 1 DBA-Polen zu qualifizieren. Unter Einkünfte im Sinne des Art. 15 fällt nämlich jeder steuerpflichtige Vorteil aus dem Dienstverhältnis (vgl zB EAS 2678 zu einem Signing Bonus und Entgelt für die Einhaltung eines Konkurrenzverbotes…
…anfallenden Gestellungsvergütungen nach Maßgabe des Artikels 7 des DBA-Großbritannien von der nach § 99 EStG anfallenden Abzugsbesteuerung zu entlasten. Die von der britischen Gesellschaft gezahlten Arbeitslöhne sind im Fall eines echten Personalleasings gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien von der Besteuerung in Österreich freizustellen…
…die Österreich-Tätigkeit entfallenden Löhne in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und in Österreich zur Einkommensbesteuerung heranzuziehen. Obwohl der deutsche Arbeitgeber in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 verfügt, trifft das Akquisitionsbüro aber keine Lohnsteuerabzugspflicht für das Personal des deutschen Stammhauses…
…Tschechien keiner Besteuerung; die Gehälter der nach Prag entsandten Dienstnehmer sind in diesem Fall ebenfalls nur in Österreich steuerpflichtig, wenn die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 DBA-CSSR nicht überschritten wird. 27. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer…
…In Artikel 7 des DBA-Ungarn hat sich allerdings Österreich verpflichtet, in Ungarn ansässige Personen, die ohne inländische Betriebstätte in Österreich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, von der Besteuerung zu entlasten; die in anderen Abkommen vorgesehene Sonderregelung für "Künstler und Sportler" ist im DBA-Ungarn nicht…
…des Jahres nachgebracht wird und die gesamte Jahressumme der Vergütungen enthält. Ein Problem könnte sich diesfalls nur dann ergeben, wenn der Vertragspartner trotz Zusage dieses nachträglich bestätigte Formular nicht mehr übermittelt (BMF 15.05.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, Abs. 22). Bundesministerium für…
…diesem Fall müssten die der Betriebstätte zuzurechnenden Funktionen in fremdüblicher Weise abgegolten werden und folglich ein entsprechender Teil der Gewinne des deutschen Unternehmens der österreichischen Besteuerung zugeführt werden. Vermutlich würde sich hierbei eine Gewinnzurechnung auf der Grundlage der "Kostenaufschlagsmethode" als sachgerecht erweisen. Bundesministerium für Finanzen…
…abgegolten wird. Wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Einkünftequalifikation kann hiezu aber im EAS-Verfahren kein weiterführender Hinweis gegeben werden, sodass im Zweifelsfall die Herstellung des Einvernehmens mit dem zuständigen Finanzamt zu empfehlen ist. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" die Voraussetzung für die Anwendung des 20-prozentigen Steuersatzes gegeben. Der Begriff der Mitwirkenden an einer Unterhaltungsdarbietung ist hierbei nicht eng auszulegen; er ist im Fall eines Theaterbetriebes vor allem nicht nur auf…
…deutschen Agentur unter Vertrag genommenen deutschen Darsteller unterliegen - wenn sie in Deutschland ansässig sind - mit ihren von der deutschen Agentur bezogenen Vergütungen ebenfalls nicht der inländischen Besteuerung, wenn sie als Dienstnehmer der deutschen Agentur anzusehen sind. Denn dann steht die 183-Tage-Klausel des Art…