…2014 die Besteuerung der Dienstleisterinnen des Nachtclubs und der Laufhäuser [tatsächlich: nur des Nachtclubs mit Animation und integrierten Sexdienstleistungen; sprich: des Bordells] mit einem [monatlichen] Pauschbetrag von € 300,00 pro Dame erfolgt war, wobei für 2012 insgesamt € 12.620,00, für 2013 insgesamt…
…2014 die Besteuerung der Dienstleisterinnen des Nachtclubs und der Laufhäuser [tatsächlich: nur des Nachtclubs mit Animation und integrierten Sexdienstleistungen; sprich: des Bordells] mit einem [monatlichen] Pauschbetrag von € 300,00 pro Dame erfolgt war, wobei für 2012 insgesamt € 12.620,00, für 2013 insgesamt…
…dazu verwendet werden, die Parameter der unverfälschten Verteilung zu schätzen. Gerade das Rekonstruieren des Maximums der Verteilung, das bei Huber's Verfahren eine wesentliche Rolle spielt und Basis für das Schätzen der als richtig angenommenen Verteilung ist, bringt eine besondere Unsicherheit mit sich, Solche Maxima…
…auch ihre persönlichen Sachen auf. Die Zimmer wurden den Gästen der Bar für Sexdienstleistungen zur Verfügung gestellt, den Schlüssel händigte die Barfrau aus, die Tarife und Konsumation waren vorgeschrieben, die Kontrolle der Damen erfolgte durch Personal des Betreibers (Eintragung in Listen), die Reinigung der Zimmer…
…bekannt, dass die Animation der Kunden durch die "Mädchen" ausschließlich in seinem Lokal C***** D***** erfolgt und zwar durch Getränkekauf, die Preise für den Separeebesuch Fixpreise sind und vom Abgabepflichtigen festgelegt werden die Dauer des bezahlten Separeebesuches vom Abgabepflichtigen überwacht wird Es war daher abzuklären…
…trocken vorhanden; jedoch seien in der Inventur zum 31. Dezember 2001 und im Wareneinkauf 2002 diese Einheiten nicht verbucht. 2001 und 2002 kein Einkauf des Zimmersektes für Separee verbucht; 60 Flaschen in 2000. Kein Einkauf einer einzigen 0,35 Liter Spirituose in 2000, obwohl in…
…14/0228; VwGH 26.5.2004, 2000/14/0090). Schaden ("Vertrauensschaden") für die Partei, wenn die Besteuerung entgegen der Auskunft vorgenommen würde. Der Grundsatz von Treu und Glauben soll grundsätzlich nicht das Erfüllungsinteresse schützen, sondern einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens gewähren (vgl. zB. Stoll…
…zu einem Monatslohn von S 500,00 für eine Stunde wöchentlichen Dienst beim Berufungswerber angemeldet wurde. Weiter wurde ein als Lohn- und Gehaltsabrechnung bezeichnetes Schriftstück vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Ehefrau des Berufungswerbers aufgrund des geringen Lohns weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben entrichten muss und…
…Rz. 125 bestritten. Laut Aktenvermerk des Organwalters wurde vereinbart, dass der Bw. Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2007 (betreffend Zinseinkünfte) bis 15. Dezember 2008 ebenso vorlegt wie eine nähere Darstellung der Gründe, weshalb die Besteuerung des Lohnes nach seiner Ansicht nicht zulässig sei. Zudem…
…EStG 1988 zu behandeln. Arbeitgeberin der gegenständlichen Arbeiter war daher unzweifelhaft die Beschwerdeführerin. Zu einer doppelten Besteuerung des Lohnes - wie von der Bf. moniert - kann es bei der Sachlage nach den Feststellungen des BFG auch nicht kommen: Das BFG hat nämlich festgestellt, dass die als…
…erschüttern. Wenn die Bf. vermeint, für ihre Kurzzeitbeschäftigung im Mai 2012 eine 50-prozentige Steuerbelastung hinnehmen zu müssen, so übersieht sie dabei, dass sich auch bei Abzug des Lohnes für diese Kurzzeitbeschäftigung, aufgrund der jedenfalls durchzuführenden Pflichtveranlagung eine Abgabennachforderung ergebe hätte, da der Gesamtbetrag ihrer…
…Besteuerung der Arbeitseinkünfte zusteht. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsausübungsstaat ansässig ist oder nicht. Es ist einzig und allein entscheidend, ob die betreffenden Zahlungen als Entgelt für die im Arbeitsausübungsstaat erbrachten Arbeitsleistungen anzusehen sind. Nach Auffassung des…
…wäre damit für das Beschwerdebegehren nichts gewonnen. Denn es liegen keinerlei Nachweise über die seinerzeitige Behandlung der Arbeitgeberbeiträge durch den Arbeitgeber des Bf. und die tatsächlich erfolgte Besteuerung der vorobligatorischen Arbeitgeberbeiträge vor und kann diese Behandlung über die ganzen Beitragsjahre hinweg wohl auch gar nicht…
…die belangte Behörde, durch die GPLA in Rahmen des angeführten Berichts, das Ermessen rechtsrichtig geübt und die Bf zu Recht gemäß § 82 EStG 1988 iVm § 202 Abs 1 BAO und § 224 Abs 1 BAO zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen. 3.1.3. Verfahrensrechtliches Hinsichtlich…
…stehen für weitergehende Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.“ Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Strittig ist, ob für die Besteuerung des bar ausgezahlten Teiles der Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) iSd. § 2 FZG in Höhe von umgerechnet 30.511,74 Euro, die die Bf infolge Beendigung des…
…die Besteuerung des Bw. maßgeblichen Angaben hinsichtlich des Dienstverhältnisses mit der FGmbH ist damit eine Tatsache neu hervorgekommen, die bisher im Verfahren nicht berücksichtigt wurde, und deren Kenntnis einen im Spruch anders lautenden Bescheid (nämlich den im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Sachbescheid) herbeigeführt hätte. Dass für…
…hat in der Berufungsvorentscheidung zu Recht die Voraussetzungen für die begünstigte Besteuerung des Weihnachtsgeldes bejaht. Allerdings hat es übersehen, dass der sonstige Bezug brutto 2.500 CHF und nicht Euro betragen hat. Insoweit war der angefochtene Bescheid zu Ungunsten des Bw abzuändern. Laut Jahreslohnausweis vom…
…SWK 20 - 21/2014, 907): Die Anwendung des § 67 Abs 6 EStG idF vor dem AbgÄG 2014 auf Vorstandsabfertigungen stellt kein Steuerprivileg, sondern ein - aus gleichheitsrechtlicher Sicht notwendiges - Surrogat für die begünstigte Besteuerung von gesetzlichen und kollektivvertraglichen Abfertigungen in § 67 Abs 3 EStG dar (siehe…
…SWK 20 - 21/2014, 907): • Die Anwendung des § 67 Abs 6 EStG idF vor dem AbgÄG 2014 auf Vorstandsabfertigungen stellt kein Steuerprivileg, sondern ein - aus gleichheitsrechtlicher Sicht notwendiges - Surrogat für die begünstige Besteuerung von gesetzlichen und kollektivvertraglichen Abfertigungen in § 67 Abs 3 EStG dar (siehe…
…welche als nachvollziehbare Basis herangezogen werden können. Auch die Daten der Vorprüfung beim Im Wesentlichen unveränderten Betrieb des Vorgängers für den unmittelbar davor liegenden Zeitraum können hierfür selbstverständlich herangezogen werden, zumal seitens der belangten Behörde ohnehin keine Inflationsanpassung der Werte erfolgte und diese Werte vielmehr…