…niederländischen Aktiengesellschaft (NV) an diese gegen Barzahlung rückveräußert, dann ist dieser Anteilsrückkauf durch die niederländische Gesellschaft nach österreichischem Steuerrecht genauso (nach Maßgabe der Anwendbarkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988) als steuerfreie Veräußerung einer Auslandsbeteiligung zu werten, wie bei einer Veräußerung an einen fremden Dritten…
…bei der Geschäftsabwicklung wohl die Position eines Vertreters der deutschen Gesellschaft; vorausgesetzt, dass kein Naheverhältnis zwischen der deutschen Gesellschaft und der österreichischen Mineralölfirma im Sinn von Artikel 9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters", der - da seine Aktivitäten auf den…
…12 OECD-MA, dem das DBA Deutschland folgt, handelt es sich bei Zahlungen für den Erwerb einer Programmkopie für Zwecke der Nutzung auf der eigenen Festplatte des Erwerbers um gewerbliche Einkünfte, die von Art. 7 OECD-MA erfasst sind und nicht um Lizenzgebühren im Sinne…
…also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten, aus diesen Ratenzahlungen eine Zinstangente herausschält und von dieser eine Zinsen-Abzugssteuer einbehält. Auch nach österreichischem Recht wird bei Kauf auf Raten davon ausgegangen, dass der Kaufpreis eine Zinskomponente enthält, weil bei sofortiger Bezahlung die Ware billiger gewesen…
…also bei Behandlung der Leasingraten als Kaufpreisraten, aus diesen Ratenzahlungen eine Zinstangente herausschält und von dieser eine Zinsen-Abzugssteuer einbehält. Auch nach österreichischem Recht wird bei Kauf auf Raten davon ausgegangen, dass der Kaufpreis eine Zinskomponente enthält, weil bei sofortiger Bezahlung die Ware billiger gewesen…
…Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht, er also auf die eigene Nutzung der gewerblichen Erfahrung verzichtet, er auf kein weiteres nutzungsabhängiges Entgelt des "Lizenznehmers" mehr dringen kann, er auf die Art der Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den…
…der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter, Test und Rennbetreuung am Rennplatz) dann handelt es sich bei derartigen Leistungserbringungen um gewerbliche Einkünfte, die nach den in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, Ungarn, Tschechien…
…Lizenznehmers" mehr dringen kann, er auf die Art der Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den "Lizenznehmer" nicht mehr einwirken darf, wenn die Verwertungsmöglichkeit bei Einhaltung des Vertrages nie mehr an ihn zurückfällt und er die gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr überlassen darf. Eine solche …
…gegenüber u.a. verpflichtet, Preisgelder an die Mannschaftsführer der teilnehmenden Nationenteams zu bezahlen, Unterkunft und Verpflegungskosten zu übernehmen (durch Bezahlung gegenüber den Hotels und Übergabe von Gutscheinen an die Mannschaftsführer), Reisespesen in bestimmtem Umfang zu vergüten, dann fließen diese Beträge - ungeachtet des Umstandes, dass sie…
…hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht…
…Ob es bei Künstlerauftritten zu solchen "geteilten Rechtsbeziehungen" kommt, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. Erfüllt der österreichische Konzertveranstalter durch Bezahlung der Aufenthaltskosten seine vertraglichen Beziehungen ausschließlich nur gegenüber dem ausländischen Unternehmen (und nicht gegenüber dem Künstler) teilen die für den Künstler bezahlten Aufenthaltskosten das…
…je 30% der Nettolizenzeinnahmen (sonach je 30% von 900 = je 270) an die beiden Autoren der lizenzierten Rechte weiterzugeben. Den beiden Gesellschaftern stehen dagegen keine Anrechnungsmöglichkeiten zu. Durch die Bezahlung der beiden Autoren vermindern sich die steuerpflichtigen Lizenzeinkünfte der Gesellschaft auf 460 (900 + 100 -…