…Verlustausgleiches zu einer entsprechenden Reduktion der österreichischen Steuerbelastung geführt hätte (wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch sonst im Bereich der Besteuerung von Auslandslizenzgebühren allgemein üblich - als Methode…
…Personengesellschaften im Allgemeinen auch dann nicht verloren, wenn zwischen die operative KG und die KG des österreichischen Investors eine weitere (ebenfalls vermögensverwaltende) KG tritt, die gemeinsam mit einem zweiten Investor gegründet wird. Denn kraft Transparenz aller Ebenen von verschachtelten Personengesellschaften schlägt die Gewerblichkeit der untersten…
…Abgeltung der allgemeinen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beschränkt, dann wird die Höhe der der schweizerischen Betriebstätte aus Drittstaatsgesellschaften zufließenden Zinsen in der Regel ohne Auswirkung auf das österreichische Steueraufkommen bleiben. In derartigen Fällen wird daher auch für die österreichische Finanzverwaltung kein Bedarf nach einer Prüfung der…
…Denn Nachweisfragen müssen im allgemeinen mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden. In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den…
…in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zur Verfügung. Der Umstand, daß Geldgeschenke der genannten Größenordnung nach französischem innerstaatlichen Recht steuerfrei sind, hat keine Auswirkung auf die nach den österreichischen Gesetzen bestehende Steuerpflicht. 29. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…in der Abrechnung des Investment-KG ausgewiesenen Verlustes aus Vermietung und Verpachtung und aus Einkünften aus Kapitalvermögen zwecks Vornahme des Verlustausgleiches in Österreich wäre nicht zulässig. Verlustmodelle, die nach österreichischem Recht keine steuerliche Auswirkung mehr zeitigen dürfen, können nicht mit steuerlicher Wirkung auf der Grundlage…
…kann und daher auf Grund der Logbucheintragungen 79% der Bezüge in Deutschland unbesteuert bleiben (siehe auch EAS 2265). Die besondere "subject-to-tax-Klausel" des Artikels 15 Abs. 4 entfaltet nach dem Wortlaut des Artikels 15 Abs. 5 keine Auswirkung auf die Besteuerungszuteilung im internationalen…
…über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR…
…die Ermittlung dieses der russischen Baustelle zuzurechnenden Gewinnanteils die Kostenaufschlagsmethode angewendet wird. Vorlaufaufwand: Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers vor Beginn der russischen Bauausführung, also vor Begründung der ausländischen Betriebstätte, sind zwangsläufig den inländischen Betriebstätten des Stammhauses zuzurechnen. Sie führen damit nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen in…
…dessen Geschäftsleitung in Österreich befindet. Ob das Einkommen des Trusts bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist, richtet sich nach den allgemeinen österreichischen Grundsätzen der Einkünftezurechnung. Werden nach diesen Grundsätzen daher die Einkünfte etwa dem in Hongkong ansässigen Settlor ("Stifter") oder einem Begünstigten zugerechnet, kann …
…Auswirkung. Denn die Neuregelung bezieht sich ausschließlich nur auf Vorgänge, bei denen ein Ansässigkeitswechsel die Wegzugsbesteuerung auslöst. Bei unentgeltlichen Übertragungen an in der Schweiz ansässige Personen geht hingegen nach Artikel 13 das Besteuerungsrecht Österreichs an der Wertzuwachsbesteuerung von Beteiligungen an schweizerischen Gesellschaften verloren, sodass der…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder nach innerstaatlicher Praxis wie Dividenden behandelt werden. Das Abkommen lässt nicht erkennen, dass ein und derselbe Abkommensbegriff, nämlich der Begriff "Kapital", in Artikel 10 und Artikel 13 eine unterschiedliche Bedeutung haben sollte. Im Übrigen soll durch Art. 13 Abs…
…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …
…der Rechtsgrund für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage…
…Z 10, Tz 10-151). Im vorliegenden Fall liegt allerdings kein Fall des den zuvor angeführten Fundstellen zugrunde liegenden Betriebstättenvorbehalts vor. Zum einem ist der Betriebstättenvorbehalt auf Grund des Wortlauts von Art. 10 Abs. 4 DBA-Liechtenstein nur auf den Anwendungsbereich des Art. 7 beschränkt…
…der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs. 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs. 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge…
…Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im allgemeinen nach internationaler Übung zulässig ist, Abgabepflichtigen abgabenbehördliche Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland zuzustellen (Ausnahme: Schweiz). Die österreichischen Abgabenbehörden haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen…
…die Firma dieser ausländischen Personengesellschaft nicht - wie dies § 5 EStG als Voraussetzung für seine Anwendung verlangt - im (österreichischen) "Firmenbuch" eingetragen ist. Gleichlautende Bedenken hat der deutsche Bundesfinanzhof bei Deutschen geäußert, die an einer US-Limited Partnership beteiligt waren, da diese nicht (nach inländischem deutschen Handelsrecht) …