…welche nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keinesfalls eine unbillige Härte des Einzelfalles, sondern vielmehr eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage darstelle. Daher führe selbst ein Abgehen des Gerichtshofes von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht dazu, dass sämtliche auf der bisherigen Rechtsprechung beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen seien…
…Rechtsfrage bei der zuständigen Behörde Auskünfte eingeholt hätte (vgl. dazu etwa VwGH 15.9.2016, Ra 2015/15/0076, mwN). 34 Die Beitragsbelastung erweist sich somit im vorliegenden Fall lediglich als eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage." Eine solche Auswirkung der allgemeinen Rechtslage führt nach der…
…als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen HärteRechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Einzelfalles. Die Einhebung der Abgabe ergibt sich lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage,Verwaltungsgerichtshofes abweicht, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die alle Abgabepflichtigen in gleicher…
…zwingend die Nachsicht der darauf entfallenden Nebenansprüche (VwGH 13.12.1963, 1177/62). Rz 1698: Die Höhe des Säumniszuschlages ist eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage; auch die Behauptung, ansonsten den Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen zu sein, begründet für sich allein keine Unbilligkeit in der Einhebung des…
…weil Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührten. Die persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin, welche nur dann vorliege, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenz der abgabepflichtigen GmbH gefährde oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (insbesondere mit…
…Fälligkeitstag entrichtet werde. Daraus ergebe sich, dass im gegenständlichen Fall keine Besonderheit des Einzelfalles vorliege, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage gegeben sei. Dagegen wendet sich die Berufung vom 5. April 2001. Seitens der Bf. wird im wesentlichen vorgebracht, es sei richtig, dass die…
…Wesentlichen mit der Begründung ab, dass eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung nicht gegeben sei, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege. In der gegen diesen Bescheid mit Eingabe vom 7.9.2006 erhobenen Berufung wurde ergänzend ausgeführt, dass "in Rz 631e der Lohnsteuerrichtlinien durch…
…sei dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage festzustellen sei, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise treffe. Die Anspruchsverzinsung gemäß § 205 BAO solle Zinsvor- und -nachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Erlassung von Einkommensteuerbescheiden ergeben, ausgleichen…
…und der Einnahmen aus der Nebentätigkeit des Bw. außerhalb der pauschalen Gewinnermittlung als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar. Die vom Bw. ins Treffen geführte Einkommensteuerbelastung hat ihre Ursache nicht in der Abgabeneinhebung, sondern im Umstand, dass sich der Bw. aufgrund seines Ausschlusses als Milchlieferant der…
…eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Somit liegt eine sachliche Unbilligkeit nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…Wohnungseigentum vom 3. Juli 2003 entstandene Grunderwerbsteueranspruch aufrecht bleibt und dessen Festsetzung trotz eines Rücktrittes nicht auf Grund der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 zu unterbleiben hat, ist eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und kein unbeabsichtigtes Ergebnis im Einzelfall, das auch…
…5.1983, 82/14/0343). Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einzelfalles ist eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden (VwGH 3.10.1990, 90/13/0066, 22…
…vorliege, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 5.11.2003, 2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151). Dies trifft auf den vorliegenden Sachverhalt zu. Die Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 entspricht der Rechtslage und ist eine Auswirkung genereller Normen, die…
…c) äußerte sich die Bf. nicht. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.07.2017 ab. Das Finanzamt führte in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass eine Unbilligkeit des Einzelfalles nicht gegeben sei, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit…
…(Ritz BAO6, § 236 Tz 13) Aus der Einführung des § 295 Abs 4 BAO ergibt sich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage. Es liegt daher keine Unbilligkeit bezogen auf den gegenständlichen Einzelfall vor. Die Nachsicht dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) nachzuholen. Ein…
…nicht in der Lage, den Betrag zurück zu bezahlen. Mit angefochtenem Bescheid wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Voraussetzungen für eine Nachsicht nicht vorlägen, weil es sich bei den Abgabenschuldigkeiten um Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage handeln…
…7 BAO sieht expressis verbis einen Antrag auf Absehen von der Festsetzung von Säumniszuschläge vor, soferne kein grobes Verschulden vorliegt. Eine Verschuldenskomponente ist jedoch in § 205 BAO nicht normiert. Aus den dargestellten Gründen liegt keine Unbilligkeit des Einzelfalles, sondern eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor…
…vorhanden. Mit Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14. September 2005 wurde das Nachsichtsansuchen mit der Begründung abgewiesen, eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einzelfalles sei eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabenpflichtigen in gleicher…
…deren Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 29. August 2005 hinsichtlich eines Betrages von € 9.326,28 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass keine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…Aus der Begründung des Nachsichtsansuchens und aus der Aktenlage könne keine Unbilligkeit in der Einhebung erblickt werden, zumal eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffen würde. Mit Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 3. Dezember 2019 wurde das Rechtsmittel der…