Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von einer Antillen-Gesellschaft eine 100-prozentige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht…
…Mutter-Tochterrichtlinie und damit auch für die Auslegung des § 94a EStG 1988 Bedeutung zukommen. Soweit die Ausschüttungsfiktion eine Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die als Hauptgesellschafterin der Nachfolge-KG auftretende (operativ tätige) deutsche GmbH betrifft, wird einerseits zunächst eine DBA-konforme Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf…
…hinter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG stehenden deutschen Gesellschafter) ausgeschüttet, so liegt ein grenzüberschreitender Dividendenfluss vor. Die der fiktiven Ausschüttung zugrunde liegenden thesaurierten Gewinne gehen daher nicht in das Betriebsvermögen der österreichischen Nachfolge-KG über, sondern stellen (betriebliche oder private) Kapitaleinkünfte der Gesellschafter dar…
…und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe von umgerechnet rund ATS 100.000 aus dem als EK 04 bezeichneten…
…Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gemäß dem DBA-USA eine 15-prozentige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, dann ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 des Abkommens diese US-Steuer auf die österreichische Einkommensteuer des Investors, die auf diese Ausschüttungen…
…sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Diese Auffassung wird daher bis auf Weiteres auch im Verhältnis zu den vergleichbaren britischen Ermessenstrusts vertreten. Allerdings ist anzumerken…
…österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen…
…Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606). Diese in EAS 2606 gegebene rechtliche Beurteilung wird im Grunde auch dann gelten, wenn die Konzernmuttergesellschaft nur 8% der Anteile an der deutschen Holdinggesellschaft unmittelbar hält und…
…werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrundeliegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen (EAS 2772). Findet daher im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen…
Unter EAS 869 wurde bereits ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichen Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG 1988 (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt…
…Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl. Nr. 56/1995 zu werten. Denn der Gewinntransfer auf Grund des EAV wirkt sich genauso wenig wie eine offene Ausschüttung…
Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…
…ab 10% aus. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass auf Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende Bindungswirkung dieser im deutschen innerstaatlichen…
Mit Singapur sind derzeit Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen im Gange, die noch heuer abgeschlossen werden sollen. Über die künftigen Auswirkungen des Abkommens auf Gewinnausschüttungen einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine in Singapur errichtete Aktiengesellschaft kann zurzeit noch keine Aussage abgegeben werden. Nach geltender Rechtslage…
…Immobilie, führen deren Wertsteigerungen nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu Einkünften, die nach österreichischem Recht in die "ausschüttungsgleichen Erträge" des deutschen Fonds eingehen. Sie unterliegen damit im Wege der Durchgriffsbesteuerung bei den in Deutschland ansässigen Anteilscheininhabern gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit…
Wird eine slowakische s.r.o. (entspricht einer österreichischen GmbH) mit in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen sowie einer anderen slowakischen s.r.o. als Gesellschafter in eine betrieblich tätige k.s. umgewandelt, so wird dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand ein den österreichischen Umwandlungsvorgängen vergleichbarer Tatbestand…
…ist zu vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen…
…114/1996, 122/1997, 155/1998, 171/2000, eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im…
EAS 1229 hat sich mit einem Fall befasst, in dem der Osteuropa-Vertrieb von Produkten einer japanischen Muttergesellschaft von deren österreichischer Tochtergesellschaft auf deren deutsche Tochtergesellschaft übertragen worden ist und in dem in der Folge die österreichische Gesellschaft liquidiert worden ist. EAS 1229 weist darauf…
…Erstellung des Jahresabschlusses für die österreichische Sitzgesellschaft) in keinem Verhältnis zu einem Jahresbezug von S 84.000,- stehen, dann wird insoweit der Fall einer verdeckten Ausschüttung vorliegen, die einerseits 25%ige (gegebenenfalls 33,33%ige) Kapitalertragsteuerhaftung der GmbH und andererseits ein nur unter Mitwirkung der…