…daher nachweisbar, in welchem Ausmaß eine in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist, kann die vorbelastende deutsche KESt mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet werden (§ 1 Abs. 2 der Auslands-KESt VO 2003, BGBl…
…prozentigen KESt unterworfen (= juristische Doppelbesteuerung). Im Fall der EAS 3338 war daher die Doppelbesteuerung durch eine vom OECD-Partnership Report getragene Auslegung des Artikels 23 DBA lösbar. Der in EAS 3338 im letzten Satz enthaltene Hinweis auf § 1 Abs. 2 der Auslands-KESt VO…
…Richtlinie hinaus von der Besteuerung zu befreien. Sollte der Alleingesellschafter der tschechischen Gesellschaft ein in Österreich ansässiger Unternehmer sein und gehen die Ausschüttungen als solche einer österreichischen Bank zu, muss diese als "auszahlende Stelle" den 25%igen Kapitalertragsteuerabzug mit Endbesteuerungswirkung vornehmen (Auslands-KESt-VO BGBl…
…von 0% anzubieten, weil § 1 Abs. 1 der Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003, eine Durchführung des DBA-Argentinien durch bloße Freistellung von der KESt untersagt; zumal im Rahmen des KESt-Abzugsverfahrens auch kein Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden kann. Der österreichische Empfänger von…
…Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen…
…erhebende KESt. Nehmen Banken eine DBA-konforme Auslandssteueranrechnung auf die KESt vor, wird von Bankenseite vorzukehren sein, dass ausreichende Nachweise über die Anrechnungsberechtigung vorliegen. Vor allem wird auf folgendes zu achten sein: Steuerzahlungsnachweis: Es muss ein Nachweis über den tatsächlichen Quellensteuerabzug im Ausland vorhanden sein…
…Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters…
…Österreich ist daher bereit, den ausländischen Fonds, denen im Ausland die DBA-Ansässigkeit bestätigt wird, die KESt rückzuerstatten. Diese Rückerstattung ist allerdings nur in dem Maße zulässig, als die Fondsbeteiligten Abkommensberechtigung besitzen. Durch die Bezugnahme auf ein "dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen" wird in den…
…über eine "Befreiungserklärung" nach § 94 Z 5 EStG 1988 zu einer KESt-Freistellung zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen Personen abgegeben werden kann. Denn angesichts des bei Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzips ist nicht die Personengesellschaft (als nicht-natürliche…
…steuerfrei gestellt werden, da die in die Betriebstätten der österreichischen Gesellschafterin fließenden Erträge aus der Auslandsbeteiligung keiner Steuerfreiheit zugänglich sind. Denn die inländische Gesellschafterin erfüllt nicht die Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung an der Auslandsgesellschaft. Die aus Nichtdiskriminierungsgründen geschaffene Regelung des § 21 Abs. 1 Z 2…
…Staatsbürgerschaft besitzen (Artikel 13). Sie sind daher auch von der österreichischen Zinsen-KESt zu entlasten, wobei unerheblich ist, um welchen zinsenbringenden Bankkontotyp es sich handelt und ob später bei Wohnsitzwechsel in ein anderes EU-Land ein Kontotransfer in das Ausland stattfindet oder nicht. Ob Personen…
…wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Innehabung einer österreichischen Zweitwohnung unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und damit auch KESt-Pflicht für Zinsen zur Folge hat. Liegt der Lebensmittelpunkt für zumindest 5 Kalenderjahre im Ausland, dann löst ein inländischer Zweitwohnsitz keine unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn durch eine in Verzeichnisform…
…Zuständigkeit für die DBA-Steuerentlastung bei dem für die Veranlagung zuständigen Finanzamt. Wird daher von einem österreichischen Unternehmen ein in Tschechien ansässiger Mitarbeiter teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt und ergibt sich aus dem mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuerfreistellungsverpflichtung in…
…Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang…
…8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der…
…8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der…
…Betriebsvermögen der Muttergesellschaft zugerechnet und daher unmittelbar von ihr gehalten, sodass die Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttung nicht versagt wird (Rz 559 KSt-RL). Hält eine Gesellschaft mehrere Mitunternehmeranteile oder daneben auch Kapitalanteile, spricht dies im Allgemeinen für das Vorliegen einer vermögensverwaltenden und damit nicht operativen…
…Gewinnausschüttung - soferne nicht ein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank erfolgt ist - bei der Veranlagung der beiden österreichischen Gesellschafter als Sondereinkunft gemäß § 37 Abs. 8 EStG mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Eine Verordnung, die nach der genannten Gesetzesbestimmung einen Wechsel zur Tarifbesteuerung vorsehen könnte…
…dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung von DBA-Recht) zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen…
…das Ausland entsandter Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt und damit der für die Beitragspflicht maßgebende abgabepflichtige Tatbestand erfüllt ist; der Umstand, daß nur in Deutschland ein Wohnsitz besteht und sonach keine Entsendung von Österreich in das Ausland, sondern vom Ausland in ein anderes Ausland…