…ersichtlich ist, hat erst ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1978 einen Beurteilungswandel bewirkt, der angesichts der statischen Verweisung auf nationales Recht es daher nicht mehr zulässt, die Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des…
…ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer (gewerberechtlichen) Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 34/1998 bzw. BGBl. Nr. 254/1978, erworben haben. Die Befähigung kann aber auch aus einer vor 1978 erworbenen Berechtigung zur Ausübung des Berufes eines Betriebsberaters oder Betriebsorganisators abgeleitet werden…
…Architekten geworden und hat er schließlich zur Ausübung seiner Berufstätigkeit in Liechtenstein ein Architekturbüro eröffnet, so betreibt er damit gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c DBA-Liechtenstein nicht ein liechtensteinisches, sondern ein österreichisches Unternehmen, das allerdings in Liechtenstein über eine "feste Einrichtung" iS von…
…gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er einen Wohnsitz innehat. Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes…
…und mit Liechtenstein). Kommt im Zuge der finanzamtlichen Ermittlungen hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine befristete Konzession zur Ausübung des Berufes als Tierarzt besteht und zudem die Ausübung dieser Tätigkeit in den Räumlichkeiten des liechtensteinischen Geschäftssitzes, also in der angeblichen Praxis, vom Konzessionsumfang ausgenommen ist…
…fällt oder nicht und gleichgültig, wie lange die betreffenden Personen sich in Ausübung ihres Berufes auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten. Denn soweit der österreichische Besteuerungsanspruch nicht auf eine "Künstlerklausel" (dem Artikel 17 Abs.1 des OECD-Musters nachgebildete Abkommensbestimmungen) gestützt werden kann, wird er von den…
…Spinden und einem Aufenthaltsraum berechtigt ist. Eine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO ist jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit…
…oder Einrichtung, die der Ausübung des Betriebs dient, als Betriebsstätte. Werden im Homeoffice in der Wohnung des Arbeitnehmers im Wesentlichen ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Laptop und ein Mobiltelefon zur Arbeitsausübung genutzt, so kann darin bereits eine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" bestehen. Darüber…
Betriebstätten sind gemäß § 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche Tätigkeit in den Einrichtungen muss aber nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden bereits als Betriebstätte angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen…
Betriebstätten sind gemäß § 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche Tätigkeit in den Einrichtungen muss aber nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden bereits als Betriebstätte angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen…
…die der Ausübung eines Betriebes dienen. Wenn das Gesetz in diesem Zusammenhang eine feste Einrichtung und außerdem deren dienende Funktion für die betriebliche Tätigkeit verlangt wird, so ist damit auf ein Moment der organisatorischen Verfestigung und vor allem der zeitlichen Dauerhaftigkeit abgestellt, das eine nicht…
…Auslegung zugänglich sein. Betriebstätten sind gemäß § 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden daher bereits als Betriebstätte angesehen (siehe Abschn. 4 Abs…
…über eine deutsche Betriebstätte bezogen. Denn das Büro, in dem die deutsche GMBH&CO KG ihre vermögensverwaltende Geschäftstätigkeit entfaltet, stellt keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar, da nach dieser Gesetzesbestimmung mehr als die Ausübung einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit, nämlich die Ausübung eines Betriebes…
…da sie nicht der Ausübung eines Betriebes (§ 29 BAO), sondern eben nur der Vermögensverwaltung dient, sodass eine Zuordnung unter Artikel 4 DBA (Betriebstättenvermögen) ausscheidet. Wenn hingegen auf deutscher Seite wegen der Gewerblichkeit der Komplementär-GmbH von einer gewerblich geprägten Personengesellschaft und damit von deutschem Betriebstättenvermögen…
…und BAO Großkommentar Stoll, Orac 1994, S. 387); die Einrichtungen müssen unmittelbar der Ausübung eines Betriebes dienen (Ritz, BAO Anm 4 zu § 29). Sollte der Fall so gelagert sein, dass in den inländischen Räumlichkeiten keine Dienstnehmer der britischen Personengesellschaft tätig sind, sondern dass die britische…
…fehlt es an dem wesentlichen Merkmal einer Betriebstätte, dass nämlich die betreffenden Räumlichkeiten der "Ausübung eines Betriebes" dienen (§ 29 BAO). In den Räumen einer nur Vermögensverwaltung betreibenden KG existiert kein gewerblicher Betrieb, sodass auch das Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von…
…inländischen GmbH sowie jene an einer zypriotischen Kapitalgesellschaft halten soll, wird dann, wenn es sich bei der slowakischen K.S. lediglich um eine Holding-K.S. handeln sollte, keine - zur Steuerfreistellung in Österreich führende - Personengesellschaftsbetriebstätte entstehen. Denn eine Betriebstätte verlangt begrifflich nach Ausübung eines "Betriebes" …
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
…15 der österreichischen Besteuerung unterliegt. Sollte sich in seinem hier maßgebenden Tätigkeitsbild nichts Wesentliches gegenüber seiner bisher im Angestelltenverhältnis unternommenen Betätigung verändern, wird eine steuerliche Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im…
…und würde im gegenständlichen Fall die dauerhafte Ausübung der unternehmerischen Tätigkeiten des Subunternehmers bezogen auf das gesamte Bahnnetz erfordern. Der vorausgesetzte örtliche Bezug zum gesamten Bahnnetz eines Staates besteht jedoch nicht, wenn die Bahnbau- und Bahninstandhaltungsarbeiten, die nur einen Teil der durch den Generalunternehmer übernommenen…