…Roten Kreuz beschäftigt ist, in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 1 DBA-Deutschland steuerfrei gestellt wird, wenn die deutsche Steuerverwaltung nachweisbar auf der steuerlichen Erfassung in Deutschland besteht. Sollte Deutschland auch im Fall von Grenzgänger-Dienstnehmern deutscher Spiel-Casinos ab 1. Jänner 2003 die Lohnsteuerhaftung…
…wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Deutschland bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA-D zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Dies entspricht auch dem Grundkonzept des …
…Ziegeleien, zoologische Gärten. Die vorstehende Liste ist einerseits nur beispielhaft zu verstehen; in Österreich ansässige Mitarbeiter der in dieser Liste genannten Betriebe fallen nicht unter Artikel 19 DBA-Deutschland. Österreich betrachtet aber etwa auch Kasinos als Betriebe gewerblicher Art (EAS 2494). Andererseits ist aber auch…
…in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland in Deutschland…
…Finanzamt unter Hinweis auf die voliegende EAS-Auskunft um DBA-konforme Steuerentlastung zu ersuchen. Sollte eine Entlastung auf diese Weise ("im kurzen Weg") nicht erwirkt werden können, müsste zur Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes ein Verständigungsverfahren gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland eingeleitet werden. 02. Jänner 2002…
…dass eine spätere Pension der deutschen Versorgungseinrichtung gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland (1954) bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15…
…übersteigenden Dauer einsetzen, dann ist nicht auszuschließen, daß Deutschland - entgegen der österreichischen Auffassung - ein Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt. In einem solchen Fall müßte der Besteuerungskonflikt im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 19 des Abkommens bereinigt werden. 02. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…entspricht es dem Grundkonzept des Artikels 19 des DBA-Deutschland, dass im Fall öffentlicher Bezüge, sowohl bei den Aktivbezügen als auch bei den Ruhegenüssen, das Besteuerungsrecht jenem Staat eingeräumt wird, aus dessen Kassen diese Bezüge stammen, das wäre im vorliegenden Fall Deutschland. Während der Aktivzeit…
…frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es für gerechtfertigt, in diesem Verfahren (auf Basis der Reziprozität) der Regelung des Artikel 25 Abs. 2…
…den Abgabenbehörden der ersten Instanz geführt werden müßten. Sollte sich im Verhältnis zu Deutschland das Risiko einer Doppelbesteuerung ergeben, dann wird zu empfehlen sein, gemäß Artikel 19 des Abkommens ein internationales Verständigungsverfahren zur Klärung der Angelegenheit zu beantragen. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…öffentlichen Dienst Deutschlands stehender Beamter, der von der deutschen Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht hat, in der Ruhephase seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so steht gemäß Artikel 19 Abs. 1 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den in der Ruhephase gezahlten Gehältern der Bundesrepublik Deutschland zu…
…ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen Unternehmens geht, müßte gemäß Artikel 19 das Verfahren beim deutschen Bundesministerium der Finanzen beantragt werden. 13. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für drei Jahre an eine österreichische Fachhochschule entsandt, dann ist unter Zugrundelegung der Auffassung des BFH nicht mehr von einer Anwendbarkeit des Artikels 19 auszugehen, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland Österreich zugeteilt ist. Ob die österreichische Fachhochschule ein privates Unternehmen oder…
…bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA Italien zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Denn nachträgliche Einkünfte sind auf der Abkommensebene bei der Rechtsnachfolgerin unter der Abkommensbestimmung zu erfassen, die für…
…GmbH stehende Geschäftsführer für die Dauer von drei Jahren nach Deutschland entsandt, wobei er nunmehr seine Geschäftsführerfunktion von Deutschland aus wahrnimmt, verbleibt das Besteuerungsrecht - ungeachtet der in Artikel 15 Abs. 2 enthaltenen "183-Tage-Klausel" - in Österreich (siehe Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland). 19…
…Arbeitskräftegestellung nach Deutschland vorliegt, oder ob die österreichische Gesellschaft ihrer Konzerngesellschaft eine geschäftsführende Assistenzleistung erbringt, die sie durch Entsendung des österreichischen Geschäftsführers ausführt. In beiden Fällen müssten jene Bezugsteile, die auf die Geschäftsführertätigkeit zugunsten der deutschen Gesellschaft entfallen, gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland in Österreich…
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…
…sondern als Veräußerungsgewinn (Art. 13 OECD-Musterabkommen) zu qualifizieren. Bei Anwendung des DBA-Deutschland ist daher entweder gemäß Artikel 7 (im Fall wesentlicher Beteiligungen) oder gemäß Artikel 13 Abs. 1 (in allen übrigen Fällen) Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren. 15. März 1994 Für den Bundesminister…
…unterliegen auf Grund sämtlicher österreichischer DBAs damit der österreichischen Besteuerung; das DBA-Deutschland verpflichtet Deutschland solche Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts…
Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…