Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1…
Hat ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens sein zweites Dienstverhältnis, das mit einem weißrussischen Unternehmen bestand, einvernehmlich aufgelöst, wobei er sich zu Entgeltrückzahlungen und Schadenersatzzahlungen verpflichten musste, dann stellen solche nach Beendigung des (zweiten) Dienstverhältnisses zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III Nr. 22/2007) das Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte für auf schweizerischem Staatsgebiet erbrachte berufliche Arbeitsleistungen sind daher seit der Abkommensrevision in Österreich nicht…
…behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die…
…unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des § 48 BAO für die Arbeitseinkünfte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt gewährt werden. Ob die nach Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich aus Hongkong zufließenden Pensionseinkünfte in Hongkong einer Besteuerung unterzogen werden, müsste bei den Behörden in Hongkong erkundet werden. 11. Oktober…
…die lohnwerten Vorteile unter Heranziehung des Marktwertes der Aktien zum Zeitpunkt der Ansässigkeitsverlagerung nach Österreich besteuert hat und dass seither ein weiterer Wertzuwachs in den Aktien eingetreten ist. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht unterliegen die ab Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossenen Arbeitseinkünfte auch dann der Steuerpflicht…
…Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen, müssten auf Grund der mit Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die in der Schweiz erzielten Arbeitseinkünfte in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. 19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…Kalenderjahr ein Besteuerungsanspruch Deutschlands, der mit einer korrespondierenden Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich verknüpft ist. Von dieser - OECD-einheitlich geregelten - Zählweise ist die andere Frage zu unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus, dass die aktive Arbeitsleistung…
…Quellenstaat der Pensionszahlungen gestatten würde, die Pensionszahlungen als nachträgliche Arbeitseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen. Da auf deutscher Seite dies offenbar anders gesehen wird, ist beabsichtigt diese Frage auf die Tagesordnung des nächsten Zusammentreffens mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung zu setzen. 07. Juni 1999 Für den…
…abgegolten worden sind (vgl. EAS 1189 betr. DBA-Belgien). Anders als im Fall Belgiens untersagt allerdings das bis Ende 1998 geltende DBA-USA aus dem Jahr 1956 bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche Erfassung von (nachträglichen) Arbeitseinkünften, deren Quelle - aus…
…die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist (EAS 1189 betr. DBA-Belgien). Anders als im Fall Belgien untersagt das DBA-USA allerdings bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche Erfassung von (nachträglichen) Arbeitseinkünften, deren Quelle - aus österreichischer Sicht - in den USA…
…steuerpflichtig ist, wenn sie für den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen geleistet wird, kann im gegebenen Zusammenhang keine Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Verloren gingen deutsche Arbeitseinkünfte, an denen Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden wäre und die gemäß dem DBA in Österreich steuerfrei zu stellen gewesen wären. Es…
…nur in Bezug auf Einkünfte mit ausländischer Einkunftsquelle vor, sodass die kasachische Steuer, die von den inländischen Arbeitseinkünften erhoben wird, auf die entsprechende österreichische Steuer angerechnet werden kann. Die Verordnung ist ab der Veranlagung 2002 anzuwenden. Wenn daher im vorliegenden Fall die Einkünfte nach Maßgabe…
Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
If an Austrian company, which is specialised in industry plant constructions, has set up a permanent establishment in Egypt in order to fulfil its contractual obligations to modernise a hot strip mill in Cairo, Article V and Article XIV para. 2 of the Austrian-Egyptian…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…