Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser…
…jedenfalls die gesamten Lohnaufwendungen der deutschen Gestellerin zu umfassen hat. Unter der Voraussetzung, dass dieses Arbeitnehmergestellungsverhältnis auch steuerlich anzuerkennen ist (und nicht eine Assistenzleistung oder ein Arbeitgeberwechsel in diesem einen Jahr stattfindet), kann aus der Belastung der österreichischen Gesellschaft mit der Gestellungsvergütung nicht gefolgert werden…
…Kriterien sind jedenfalls nicht dazu da, den mit echter wirtschaftlicher Funktion ausgestatteten österreichischen Arbeitgebern bei Dienstnehmerauslandsentsendungen schematisch die Arbeitgebereigenschaft abzuerkennen. Keinesfalls wäre vertretbar, dass in Österreich der Lohnsteuerabzug unter Berufung auf einen "wirtschaftlichen" Arbeitgeberwechsel unterbleibt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das deutsche Unternehmen korrespondierend…
…Dennoch verdient festgehalten zu werden, dass eine Umqualifizierung des vertraglich Vereinbarten, nämlich eine steuerliche Nichtanerkennung der bloßen Entsendung durch den inländischen Arbeitgeber unter Annahme eines Arbeitgeberwechsels nicht gerechtfertigt sein wird, wenn laut Entsendungsvertrag typische Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und nicht auf…
Werden von einem ausländischen Mutterunternehmen Mitarbeiter zur österreichischen Tochtergesellschaft versetzt (Arbeitgeberwechsel) und verpflichtet sich die ausländische Muttergesellschaft auch weiterhin für die von ihr seinerzeit zugesagte Firmenpension Vorsorge zu treffen, so ist es sachgerecht, dass die ausländische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (Rückstellungsdotierungen) an…
…der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist…
Wurde ein Mitarbeiter einer deutschen Kapitalgesellschaft zum Geschäftsführer einer slowakischen Konzerngesellschaft bestellt und findet aus diesem Anlaß ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zur slowakischen Gesellschaft sowie ein Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich statt, wobei regelmäßig vom österreichischen Wohnsitz zu dem neuen Arbeitsplatz in der…
…Vertretungsbehörde bei der UNIDO erfolgt ist, berührt ebenfalls nicht die Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich, da dies keinen Arbeitgeberwechsel zur Folge hat; denn im Fall beider Vertretungsbehörden ist Arbeitgeber die Argentinische Republik. 22. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…deutsche Arbeitgeber zu Recht den Lohnsteuerabzug für den "Deutschlandanteil" unterläßt, ist eine Angelegenheit des deutschen Steuerrechtes und ist von ihm in Deutschland abzuklären. Sollte ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zu einer österreichischen Konzerngesellschaft eintreten, wären die gesamten Bezüge in Österreich zu besteuern und folglich dem…
…Steuerfreistellungsverpflichtung würde nur dann erlöschen, wenn Arbeitgeber des österreichischen Monteurs während der 166 Tage die deutsche Firma wäre. Ein Arbeitgeberwechsel liegt aber offensichtlich weder formal noch auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vor; es dürfte daher auch kein Anwendungsfall des Erlasses AÖF Nr. 87/1993 gegeben sein…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…