…1 UmgrStG. vorgesehenen Behandlung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolger sind die in der Niederlassung gebildeten Rücklagen für Investitionsfreibeträge nicht aufzulösen, sondern weiterzuführen. Sollte die italienische Kapitalgesellschaft in einem Folgejahr ihre Anteile an der neugegründeten österreichischen Tochtergesellschaft veräußern, dürfte dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3…
Werden von einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen drei Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die im Ausmaß von 9% von ihr gehalten werden, an ihren in Deutschland lebenden Sohn veräußert, dann sind diese Vorgänge in Österreich nicht steuerbar; sie führen auch nicht zur "Wegzugsbesteuerung", da durch den…
Werden von einem in den Niederlanden ansässigen Geschäftsmann die Anteile an seinen österreichischen Kapitalgesellschaften zum Nominale an eine von ihm beherrschte österreichische VerwaltungsgesmbH abgetreten, und wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass diese Transaktion einem Fremdvergleich nicht standhält und folglich eine gemäß § 31 EStG und…
…von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Deutschland ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen; denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der…
…wenn nicht gesichert ist, dass Österreich ab diesem Zeitpunkt noch besteuern kann. Verlegt daher ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Großbritannien, dann stellt nach neuer Rechtslage bereits dieser Ansässigkeitswechsel einen Umstand dar…
…Dezember 2020 (Bundesrat) erfolgt ist, ist sie in Argentinien zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausständig. Das Abkommen ist daher noch nicht in Kraft. Besitzt eine in Argentinien ansässige Person Anteile an österreichischen Kapitalgesellschaften, wird durch das Inkrafttreten des neuen DBA Argentinien keine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs…
Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der…
…wenn diese Anteile durch steuerneutrale Betriebseinbringungen erworben worden sind. Dies trifft auch im gegenständlichen Fall zu. Auch der Wortlaut der Bestimmung steht dieser Auslegung nicht entgegen, da er nicht verlangt, dass der in den USA ansässige Eigentümer der Anteile an der österreichischen Kapitalgesellschaft auch bereits…
…Steuerbefreiung für die Veräußerung der Anteile an der übernehmenden ausländischen Tochtergesellschaft. Allerdings werden gewisse Gestaltungen dieser Art in wirtschaftlicher Betrachtungsweise daraufhin zu prüfen sein, ob die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften tatsächlich der ausländischen Tochtergesellschaft und nicht möglicherweise weiterhin der inländischen Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind…
Die Grundkonzeption des § 31 EStG ist darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese…
…Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, so hat dies ungeachtet der Aufrechterhaltung des mit unbeschränkter Steuerpflicht verknüpften inländischen Wohnsitzes gemäß Artikel…
…die an keiner Börse notieren, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses unbewegliche Vermögen liegt". Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien"; doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften…
…Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz legt fest, dass auch nach Wohnsitzwechsel in die Schweiz ein Wertzuwachs in den Anteilen an Kapitalgesellschaften aus Anlass einer tatsächlichen Veräußerung besteuert werden darf. Das Abkommen entzieht daher Österreich keine Besteuerungsrechte, die Gegenstand einer Wegzugsbesteuerung sein können, sondern begrenzt…
…Vorbehalt gestellt werden, dass die Schweiz die Wirkung der DBA-Zuteilungsregeln korrespondierend interpretiert. Werden die Anteile an der österreichischen Kommanditgesellschaft seitens der schweizerischen Kommanditisten veräußert und sind die dabei erzielten Einkünfte wegen des vermögensverwaltenden Charakters der KG nur als außerbetriebliche Einkünfte erfassbar, entfällt auf österreichischer…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind. Artikel…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre seit 1993 gehaltenen Anteile an einer 100%igen österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z. 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH…
…aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen. Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift nicht ausgelöst werden. Denn einerseits beschränkt sich Österreich bereits nach seinem inländischen Recht darauf…
…ist zwar nicht auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Wegzugsstaat (hier: Österreich) beschränkt, sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz). Verlegt daher eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
…den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies trifft dann zu, wenn der "Veräußerer allein oder zusammen mit seinen Angehörigen ... unmittelbar oder mittelbar ... über Anteile ... verfügt hat…