…den Dienst der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird, weil die Steuerberatungskanzlei über den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, könnten allerdings Anlass für eine andere Beurteilung bieten). Das…
…für Finanzen erachtet sich durch das deutsche Urteil nicht davon entbunden, der seit 1997 einvernehmlich geübten österreichisch-deutschen Staatenpraxis und der Rechtsauffassung des österreichischen Höchstgerichtes auch weiterhin zu folgen. Es besteht daher angesichts des - nicht kritikfreien - deutschen Gerichtshofsurteils kein Anlass, Preis- und Startgelder, die ein…
…ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Schließen sich in Österreich ansässige natürliche Personen zu einer nach Art einer österreichischen OG errichteten bulgarischen Gesellschaft zusammen, die Dienstleistungen in der Unternehmensberatung erbringt, so ist österreichisches Steuerrecht hierbei nicht nur für die Frage maßgebend…
…Dienstnehmer seine Tätigkeit für die deutsche GmbH auf österreichischem Staatsgebiet ausüben sollte, für die deutsche GmbH in Österreich vermutlich eine österreichische Betriebstätte begründet, die dann auch zur Aufteilung der GmbH-Besteuerungsrechte Anlass geben müsste. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…ist hiezu nicht erforderlich, dass die künstlerische Leistung aus Anlass einer öffentlichen Unterhaltungsdarbietung erbracht wird. Auch kann das niederländische Unternehmen aus dem DBA-Niederlande nicht ableiten, dass es nicht nach den österreichischen Rechtsvorschriften zur Haftung für die Steuer der Künstler herangezogen wird; das Abkommen schützt…
…die zur grenzüberschreitenden Aufteilung der Einkünfte Anlass geben könnte. Denn der bloß mitbenutzte Server steht nicht in der Verfügungsmacht der deutschen Mitarbeiterin, sondern nach wie vor in jener des inländischen Unternehmens. Eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 würde für die inländische GmbH selbst dann nicht…
…Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gem. § 6 Z 6 EStG angesetzten Vermögenswertes gegenüberzustellen. Es ist unmaßgebend, ob der DBA-Partnerstaat in einem solchen Fall den Eintritt des gem. § 6 Z 6 EStG anzusetzenden Wertes in das steuerliche Betriebsvermögen der österreichischen Niederlassung zum Anlass für eine…
…vertretene Rechtsauffassung, die sich auf eine britische Heerespension an eine in Österreich lebende Witwe bezogen hat, wird daher auch im Verhältnis zu Deutschland aufrechterhalten, solange sich durch eine gegenteilige Vorgangsweise auf deutscher Seite kein Anlass für eine anders lautende Abkommensauslegung ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 31…
…eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen (doppelansässige schweizerische Gesellschaften mit inländischen Vertriebsgewinnen und mit inländischem treuhändig tätigen Gesellschafter) Anlass für…
…kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind, wobei auch im Zuge der Anteilsveräußerung an die nunmehrige Alleingesellschafterin in Deutschland keine Nachversteuerung eingetreten ist. 19. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Umstand, dass nach einer 2004 eingeholten Auskunft eines US-Steuerberaters keine Steuerpflicht in New Jersey besteht, dass diese Auskunft aber im Jahr 2010 nach Kontaktaufnahme mit den Steuerbehörden des Staates New Jersey wieder revidiert wurde und den Anlass für eine rückwirkende Besteuerung ab 2007 bildete…
…einer Vertragsabschlussvollmacht entscheidend. Der Umstand, dass die Anboterstellung teilweise über das österreichische Büro erfolgt oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit dem österreichischen Büro erfolgt, sowie das Argument, dass kein Vertrag ohne Zustimmung der österreichischen Geschäftsleitung abgeschlossen wird, könnten in diesem Zusammenhang nur dann Anlass für…
…2012 im Verhältnis zu Deutschland). Diese Rechtsauffassung wird auch im Verhältnis zu Italien aufrechterhalten, solange sich durch eine gegenteilige Vorgangsweise auf italienischer Seite kein Anlass für eine anders lautende Abkommensauslegung ergibt, die im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zu lösen wäre. Bundesministerium für Finanzen, 10. Februar 2025
…Anlass für eine Besteuerung jener Wertzuwächse, die durch das DBA-USA der Besteuerung in Österreich verloren gehen; die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen (siehe EAS 2741). Bundesministerium für…
…11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen…
…zusteht, muss Gleiches für Inlandsbetriebstätten von Kapitalgesellschaften in DBA-Partnerstaaten gelten. Z 49 des OECD-Kommentars zu Artikel 24 zeigt allerdings auf, dass im gegebenen Zusammenhang (Beteiligungshaltung in Betriebstätten) zwischen den Staaten unterschiedliche Auslegungen bestehen. Dies war auf österreichischer Seite zum Anlass genommen worden, die…
…diesem Zusammenhang auch EAS 800). Aber auch im Verhältnis zur Schweiz besteht kein Anlass, Überlegungen in Richtung der Begründung einer Vertreterbetriebstätte für die Schweizer Gesellschaft anzustellen, solange die österreichische Gesellschaft nicht bloß als Kommissionär auftritt (siehe in diesem Zusammenhang EAS 2681). Bundesministerium für Finanzen, 20…
…8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt. Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet, dann müssen die hiefür gezahlten Mietentgelte gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA…
…eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass…
…auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Der Umstand, dass die Pauschalvergütung auf Seiten der USA keiner Besteuerung unterzogen wird, kann hierbei als Bestätigung für einen internationalen Auslegungsgleichklang dienen. Bundesministerium für Finanzen, 8. April 2013