Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…
…Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung über die Entlastungsberechtigung würde sodann von Amts wegen an das Finanzamt Eisenstadt weitergeleitet werden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich…
…Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen…
…ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von Amts wegen festgestellt, sondern müsste im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von der interessierten ausländischen Muttergesellschaft selbst ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bekannt gegeben und entsprechend dokumentiert werden. Es ist daher nicht erforderlich…
… 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird die Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung von Amts wegen zu suchen sein, da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme erfolgreich abwehren kann - kein Interesse an einem Antrag auf…
…ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar, von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, den steuerlich maßgebenden Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren von Amts wegen zu erforschen, abzusehen. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Besteuerung zu unterziehen und wird hierdurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst, wird eine Problemlösung nur im Rahmen eines Verständigungsverfahrens möglich sein. Dieses wird allerdings in konkreten Fällen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht von Amts wegen, sondern nur über Antrag des betroffenen österreichischen Steuerpflichtigen eingeleitet. Bundesministerium für Finanzen, 14…
…besteht, die Möglichkeit, den Fall auf der Grundlage des Artikels 27 DBA-Großbritannien im Wege eines von Amts wegen eingeleiteten Verständigungsverfahrens bzw. im Wege eines Amtshilfeverfahrens (gestützt auf Artikel 28 DBA-Großbritannien oder auf § 2 Abs. 1 zweiter Satz EG-Amtshilfegesetz) einer internationalen Untersuchung zu…
…sorgen (und zwar entweder im Wege eines Verständigungsverfahrens oder im Wege des Amtshilfeverkehrs). Diese internationale Zusammenarbeit kann allerdings mit erheblichem zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls mit Auslandsdienstreisekosten verbunden sein, die angesichts des Auftrages zur sparsamen Gestaltung der finanzbehördlichen Verwaltungstätigkeit von Amts wegen nur bei ausreichend hohen…
…abgabenrechtlichen Vereinbarungen" (§ 302 Abs. 2 lit. c BAO) im Widerspruch. Die Gewinne sind von Amts wegen entsprechend herabzusetzen (Primärberichtigung), wobei als Sekundärberichtigung der Ansatz einer Verrechnungspreisverbindlichkeit in Frage kommt. Vorsorglich wird aber vorzukehren sein, dass es nicht zu einer "Doppelberücksichtigung" kommt. Dieses Risiko besteht dann…
Nehmen in Österreich ansässige Personen eine Auslandsbeschäftigung bei US-Arbeitgebern an und bildet in solchen Fällen - vor allem wegen der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit oder weil die Ehegattin im Inland verbleibt - der österreichische Wohnsitz weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann ist Österreich weiterhin "Ansässigkeitsstaat" im Sinn…
…der Botschaftsbezüge steht sonach zu), wenn die Ansässigkeitsbegründung zwar ausschließlich wegen der Botschaftsanstellung Ende 1990 erfolgte, der tatsächliche Dienstbeginn sich jedoch wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (aus pensionsrechtlichen Gründen entschied sich der Dienst-Vorgänger noch 1 Jahr im Amt zu bleiben) bis 1. Feber 1992 hinauszögerte…
…Es müssten sonach bei einer auf § 102 Abs. 1 Z 3 EStG gestützten Antragstellung im Wege von (vermutlich 94) Einkommensteuerveranlagungen allfällige im Steuerabzugsweg vom Kulturverein einbehaltene Abzugssteuern wieder rückerstattet werden. Bereits in EAS 835 wurde zum Ausdruck gebracht, dass unter solchen Gegebenheiten seitens des BM…