Ein Aktienoptionsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1998 erfolgten einjährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern 1000 Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren teilweise Ausübung am 1.12.1998 ihm Einnahmen in der Größenordnung von über S 100.000 verschaffen…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Deutschland von der deutschen Konzerngesellschaft Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April…
Wurden einem Mitarbeiter einer schwedischen Konzerngesellschaft in Schweden Aktienoptionsrechte mit einer dreijährigen Sperrfrist eingeräumt und wird dieser - nach Ablauf der Sperrfrist - zu einer österreichischen Konzerngesellschaft versetzt und übt er nun in Österreich die Optionsrechte aus, dann fließen ihm erst zu diesem Zeitpunkt die lohnwerten Vorteile…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Belgien Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125…
Wurde ein Dienstnehmer mit Lebensmittelpunkt in Österreich von seinem österreichischen Dienstgeber ab 1. Jänner 2001 für die Dauer von drei Jahren nach Kasachstan entsandt und übt er dort im Jahr 2002 ein Aktien-Optionsrecht aus, das ihm 1997 eingeräumt worden ist, dann unterliegen die hierbei…
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens, dem zu Beginn des Jahres 1 aus dem Stock-Option Programm des Unternehmens Optionsrechte eingeräumt worden sind, unter Verlegung seines Lebensmittelpunktes zu Beginn des Jahres 2 nach Rumänien entsandt und übt er drei Jahre nach Tätigkeitsbeginn in Rumänien (sonach…
Die derzeit im internationalen Verhältnis geltenden Besteuerungsgrundsätze bei Beteilung von Mitarbeitern mit nicht handelbaren Aktienoptionen sind in EAS 2041 zusammengefasst. Werden demzufolge von einem österreichischen Unternehmen Aktienoptionsrechte an Mitarbeiter ausgegeben, die in der Folge nach Großbritannien entsandt und dort im Sinn des DBA-Großbritannien ansässig…
…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu…
Wurde einem in Deutschland ansässigen Grenzgänger vom österreichischen Arbeitgeberunternehmen im Jänner 1997 ein Aktienoptionsrecht eingeräumt, das im Juni 1999 ausgeübt wurde und das zu Einkünften in der Größenordnung von rund 25 Mio. ATS geführt hat, dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht…
Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen multinationaler Unternehmen wird gegenwärtig im Rahmen von OECD Arbeiten untersucht. Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird auf österreichischer Seite die bisherige Auffassung weiterhin aufrechterhalten, deren Eckwerte in Folgendem liegen: 1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares…
Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger…
Hat ein Mitarbeiter eines multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und…
Die Behandlung der "Stock Options" ergibt sich aus dem BMF-Erlass AÖFV. Nr. 125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1993 erfolgten dreijährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern mehrere Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren Ausübung ihm im Jahr 1996 (vor der Wohnsitzrückverlegung in die USA) Einnahmen in der Größenordnung von über…
…auf Portfolio-Aktien) besteht. Aus dem Blickwinkel des Gesetzeszweckes von § 10 Abs. 4 KStG gesehen, ist jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen, dass auch Gewinne aus der Aktienoptionsemission mittelbar durch Aktienveräußerungen mitbestimmt und daher als schädlicher Unternehmensschwerpunkt zu werten sind. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
…Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte nach seinem Zuzug nach Österreich aus…
…berücksichtigen sein. Denn wenn ein österreichischer Arbeitgeber sich dafür entscheidet, dass die Gehaltsbezüge seiner ausschließlich für ihn tätigen Mitarbeiter durch Leistungen eines Dritten (hier: durch Erfüllung von Verpflichtungen aus der Einräumung von Aktienoptionsrechten durch die US-Konzerngesellschaft) aufgebessert werden, dann entspricht es dem Fremdverhaltensgrundsatz, dass…
Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein…