Das Schlussprotokoll zu Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht in Abweichung vom AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne…
…Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der Partei korrespondierend gegenüber. Der…
…worden; nämlich dadurch, dass in Abweichung von der vergleichbaren Bestimmung des OECD-MA das Bestehen von Gesellschaftsanteilen nicht mehr Voraussetzung für die Dividendenqualifizierung ist. Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an deutsche Zuwendungsempfänger stellen daher Dividenden im Sinn des Artikels 10 DBA-Deutschland dar und zwar auch dann…
…da Artikel 17 Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des…
…da Artikel 17 Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von sportlichen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des…
…ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion nicht vom Gesteller, sondern vom Gestellungsnehmer wahrgenommen wird. Bei Abweichung von der zivilrechtlichen Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist (VwGH v. 4. März 1983, Zl…
…ein Widerspruch mit EU-Gemeinschaftsrecht gegeben. Denn Gemeinschaftsrecht erfasst nicht "etwaige Ungleichbehandlungen, die sich [...] aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, wenn diese für alle Personen [...] nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelten" (EuGH 12.07.2005, Rs C-403/03…
…Allerdings ergibt sich durch Art. 14 Abs. 1 Z 2 des DBA-Serbien insoweit eine wesentliche Abweichung, als länger als 183 Tage in einem (beweglichen) 12 Monatszeitraum andauernde Aufenthalte - auch ohne "feste Einrichtung" - ein serbisches Besteuerungsrecht begründen. Für die Fristenberechnung werden die von der OECD…
…der Gerichtshof eine Auseinandersetzung mit dieser Frage an "wenn die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten gemeinschaftsrechtlichen Gründe die Anrechnung der in den Streitjahren angefallenen ausländischen Steuern (gegebenenfalls in Abweichung von der bisherigen Judikatur ...) in künftigen Veranlagungsjahren erfordern sollten." Diese Entwicklung hat das BM für Finanzen veranlasst…
…AÖF Nr. 103/2000) die Belastung nach erfolgreicher Begründung der inländischen Betriebstätte zu erfolgen haben und nicht von einem "Vorbetriebstättenverlust" auszugehen sein. Der "fiktive österreichische Veranstalter" wird das Risiko einer Abweichung der tatsächlichen Aufführungsdauer von der prognostizierten Aufführungsdauer zu tragen haben. Der fiktive "Ankauf" der…
…von Gesellschafter-Dienstnehmern in einem internationalen Verständigungsverfahren mit Liechtenstein unter Berufung auf die Kontextklausel eine Abweichung zum österreichischen Recht festgestellt: denn in diesem Verfahren wurden die Einkünfte der Gesellschafter-Dienstnehmer abweichend vom innerstaatlichen Recht den Einkünften aus unselbständiger Arbeit im Sinn von Artikel 15 zugerechnet…
…GmbH ist. Übernimmt die gleiche deutsche GmbH auch Unternehmensberatungstätigkeiten in Österreich (ebenfalls ohne hiefür eine inländische steuerliche Betriebstätte zu nutzen), dann gilt im Grunde die gleiche Rechtslage wie im Fall der Vortragsaktivitäten; allerdings mit der Abweichung, dass die Entsendung der auf Werkvertragsbasis Beschäftigen gemäß Art…
…gelegen ist, würde sowohl die Anwendung des Geschäftsleitungs- als auch des Ansässigkeitsprinzips bei der Besteuerung der Gewinne des Luftfahrtunternehmens zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen führen, sodass auf diesbezügliche Abweichungen in den einzelnen DBA nicht eingegangen werden muss. Was die Definition des Begriffs "internationaler Verkehr" betrifft, bestehen…
…3"). Hingegen können jene Tätigkeiten der Ö-GmbH, die in Österreich erbracht werden, nicht im Rahmen der albanischen Betriebstätte erfasst werden. Das DBA Albanien enthält darüber hinaus - in Abweichung zum OECD-MA - eine Bestimmung zur Begründung einer Dienstleistungsbetriebstätte. Demnach kann gemäß Art. 5 Abs. 3…