Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder der Erklärung auf der Rechnung und den Angaben in den…
Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung…
Artikel 123 Abweichungen und Formfehler (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungsnachweis und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Ursprungsnachweis nicht allein dadurch ungültig…
…Abweichung vom Nämlichkeitsprinzip bei Schienenbeförderungsmittel, Paletten gleicher Art und Container Art. 215223 UZK; Art. 322 UZK-IA; Art. 169 UZK-DA 3.4.1. Allgemeines Die Erledigungen gemäß dem Art. 322 UZK-IA stellen ein Abweichen vom Nämlichkeitsprinzip der vorübergehenden Verwendung dar. Die Bewilligung von…
…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.15.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung nachgereicht werden…
…sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter *** Mag. R. *** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. März 2022 betreffend Einkommensteuer 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…ist und wer ihn korrigieren müsste, wenn er falsch ist. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 67 Abs 1 EStG 1988 (in der am 31.12.2017 geltenden Fassung) lautet: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum…
…| Gesamt | 5.690.576,10 Lediglich hinsichtlich der J. BeteiligungsgesmbH und der "K." Handels AG finden sich im Prüfbericht Angaben zu den von den Erklärungen des Bf. abweichenden Bewertungen. Dazu führte das Finanzamt unter Hinweis auf Gutachten anlässlich der Einbringung ua. dieser erbl…
…Erwerbe MIAS, wurden die höheren Umsätze laut Erklärung als steuerpflichtiger Umsatz unterstellt. Die Bemessungsgrundlage für 2007 wurde mit 432.825,13 Euro angesetzt und die Umsatzsteuer 2007 mit 86.565,03 Euro vorgeschrieben. Gegen diese Beschwerdevorentscheidungen und die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages brachte die Bf. mit…
…den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf Abgaben erstrecken, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 17. Februar 1998, GZ. 100/032853/97-2, betreffend Eingangsabgaben 1998, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
…August 2016 - 16.11.2016: Endgültige Bescheide 2005 bis 2014 unter Hinweis auf Liebhaberei - 16.12.2016: Beschwerde gegen die endgültigen Bescheide 2005 bis 2014 - 30.03.2017: Antwort auf das Ergänzungsersuchen vom 31.01.2017 - 14.06.2017: BVE mit Abweisung der Beschwerde. 8…
Erweist sich dieser nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten…
…8.621,58 €, zahlbar am 20. Mai 2005, bewilligt. Begründet wurde die vom Antrag abweichende Entscheidung mit der Art bzw. Höhe des Rückstandes sowie mit der Gewährleistung der Abstattung in einem angemessenen Zeitraum. Gegen diesen Bescheid richtet sich die als Beschwerde iSd. §§ 151 f…
…Einkommensteuerbescheid 2018 vom 20.11.2020" als unbegründet abgewiesen und auf die gesonderte Begründung verwiesen: "An Sie wurde ein durch das Bundesrechenzentrum ausgefertigter Bescheid betreffend Beschwerdevorentscheidung betreffend die Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2018 am 22.02.2022 abgefertigt…
…lediglich 213,08 Euro erzielt. Die Summe der Gesamtverluste für die Jahre 2011 bis 2017 beträgt 81.944,71 Euro. Im Hinblick auf die deutliche Abweichung der tatsächlich aus der Vermietung erzielten Ergebnisse von der Prognoserechnung geht die belangte Behörde vom Vorliegen von Liebhaberei gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 12. November 2010 betreffend Abweisung des Antrages auf Bescheidberichtigung (§§ 293 ff BAO) vom 1. Mai 2010 hinsichtlich der Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 entschieden: Die…
…Begünstigung als auch für die erteilende Behörde eine rechtliche Bindung an diese "Vereinbarungen" besteht. Ein Abweichen von diesem Grundsatz würde eine enorme Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Es ist unbestritten, dass neben dem Verweis auf die registrierte Herstellererklärung auch die offensichtlich tatsächlich eingesetzte Menge an Zucker…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. Mai 2002 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften der "ÖS GmbH und Mitgesellschafter" für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Eine einheitliche und gesonderte Feststellung…