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Findok · Richtlinien

UZK-IA

Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung

geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-IA

Wortlaut laut Findok

Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder der Erklärung auf der Rechnung und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist das Ursprungszeugnis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. (2) Eindeutige Formfehler in einem Ursprungszeugnis nach Formblatt A, einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung, dürfen nicht zur Ablehnung dieses Papiers führen, wenn diese Fehler keinen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in dem Papier entstehen lassen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.751.541
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0169-IV/6/2016
Stammnummer
71590
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF