Durch Pkt. 3.1 c des BMF-Erlasses vom 31.10.2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs…
…Erlasses" (AÖF Nr. 256/2005 idF AÖF Nr. 110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von…
…1 DBA-USA nachweislich nicht überschritten, kann auf österreichischer Seite bei Vorliegen einer US-Ansässigkeitsbescheinigung nach der derzeit geltenden Rechtslage von der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 Abstand genommen werden; allerdings ist zu beachten, dass bei Ermittlung des Grenzbetrages nicht nur die Nettogage von 15…
…Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen und Anschriften der Personengesellschafter in Evidenz zu nehmen; ein amtliches Formular ist für diese Angaben nicht vorgesehen. Denn die Verordnung hat derzeit von umfassenderen Reglementierungen in diesem Bereich noch Abstand genommen. Lediglich dann, wenn Personengesellschaftern Beträge über 10.000 Euro zufließen…
…enthalten. Nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, (Vorlage einer von den ungarischen Steuerbehörden ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung) kann daher von einer inländischen Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden. 17. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Eine derartige schädliche Steuerentlastung liegt auch dann vor, wenn die ausländische Bank von sich aus auf der Grundlage des Abkommens von einer im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugsbesteuerung deshalb Abstand nimmt, weil sie die Bestimmungen des DBA anwendet. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Nr. 111/1999 von der Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG Abstand genommen werden, wenn einerseits eine Erklärung der einzelnen Chormitglieder vorgelegt wird, dass ihre österreichischen Nettoeinkünfte im Kalenderjahr den Schwellenwert für den Eintritt in die österreichische beschränkte Einkommensteuerpflicht von ATS 50.000 (3.640…
…zur Versteuerung ausländischer Einkünfte aus, wenn diese im Ausland steuerfrei sind. Das österreichische Einkommensteuerrecht gestattet daher nicht, von der Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension nur deshalb Abstand zu nehmen, weil diese nach schwedischem Recht steuerfrei ist. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA-S), BGBl. Nr. 39/1960…
…dies so verhält, liegt keine Rechtfertigung vor, von der gesetzlich vorgesehenen Steuererhebung in Österreich Abstand zu nehmen. Unter den gegebenen Umständen wäre es daher auch nicht gerechtfertigt, aus EAS 3248 (Inbound Pensionsabfindung aus Deutschland vor Erreichung des Pensionsalters) den Schluss zu ziehen, dass die dort…
…dann ist mit Aufnahme der Lehrtätigkeit im fünften Semester die Zweijahresfrist überschritten worden, wodurch Steuerpflicht für sämtliche Gehaltsbezüge ab dem Wintersemester 2011/12 eingetreten ist. Übersteigt der zeitliche Abstand zwischen zwei semesterbezogenen Lehraufträgen den Zeitraum eines Semesters, dann wird aber nicht mehr von einer Hemmung…
…durch den Arbeitgeber wohl ein zusätzlicher Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegen. Dennoch kann von einer Einbeziehung des oft nur schwer im Vorhinein ermittelbaren Differenzbetrages (hier: angenommen 5.000 Euro) in die Steuerbemessungsgrundlage Abstand genommen werden, wenn durch eine solche Einbeziehung lediglich eine Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages…
…III Nr. 92/2005, (bei Vorlage des Vordruckes ZS-QU1) von der Vornahme des Steuerabzuges Abstand genommen werden. Rechtsgrundlage hierfür wäre diesfalls Artikel 7 des jeweiligen DBA (und zwar auch dann, wenn die Vereinbarung mit einer ausländischen Gastrogesellschaft als Arbeitgeber des Koches abgeschlossen worden ist…
…wenn die Lehrtätigkeit weitergeführt wird. Ziffer 2.4 des Gastlehrererlasses sieht vor, dass von der Vornahme des Lohnsteuerabzuges Abstand genommen werden kann, wenn die inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger vom Gastlehrer getragener und belegmäßig nachgewiesener Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzwert von 2.000 Euro nicht…
…unvereinbaren unbesteuerten Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung der Rückerstattung nach Maßgabe der Ansässigkeit der Fondsinvestoren Abstand genommen. Im Zuge einer Verständigung mit der britischen Steuerverwaltung wurde von britischer Seite erläutert, dass nachstehende britische Investmenteinrichtungen als solche der britischen Körperschaftsbesteuerung…
…steht der eingangs aufgezeigten Verlustverwertungsmöglichkeit nicht entgegen. Denn Deutschland wird hinsichtlich des von den 90 Personengesellschaftern geltend gemachten Ausgleiches mit dem Österreich-Verlust des Jahres 1997 gemäß dem DBA-2000 von der Nachversteuerung Abstand nehmen. Wohl aber wird Deutschland diese Nachversteuerung hinsichtlich des 1998 entstandenen…
…gezahlten Entgelte gemäß § 99 EStG einem inländischen Steuerabzug. Auf Grund von Artikel 7 DBA-Liechtenstein, kann von diesem Steuerabzug nur dann Abstand genommen werden, wenn die DBA-Steuerfreistellungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden können. Hiezu gehört eine von der liechtensteinischen Steuerverwaltung ausgestellte Bescheinigung, derzufolge das liechtensteinische Unternehmen…
…000 S nicht überschritten wird, kann keine inländische Einkommensteuerleistung erwartet werden. In einem solchen Fall bestehen aus Verwaltungsvereinfachungsgründen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, von der Abgabe einer inländischen Einkommensteuererklärung Abstand zu nehmen. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 - Entgelte für Rechte schlechtin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 voraus. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: