…wird gemäß § 279 BAO abgeändert. Von der Festsetzung der Kapitalertragsteuer für die oben genannten Zeiträume wird gemäß § 206 Abs.1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) idgF Abstand genommen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörden bzw der Verwaltungsgerichte (VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012; 24.6.2010, 2008/15/0195). Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung nach § 206 Abs 1 lit. b BAO ist, dass die Abgabenbehörde bzw das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese…
…2006 zu Steuernummer xxx zu Recht erkannt: I. Von der Festsetzung dieser Abgabe wird gemäß § 206 Abs. 1 lit b BAO Abstand genommen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…dem Betriebsprüfungsbericht vom 6.12.2018 (Tz 10; dazu siehe unten zur Abstandnahme der Abgabenfestsetzung). Die Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenssituation ergeben sich aus den belegten Angaben der bP und den Unterlagen iZm dem beim BG Favoriten anhängigen Schulden-regulierungsverfahren *** XY *** (Vermögensverzeichnis nach § 185 IO)…
…BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Von der Festsetzung der Körperschaftsteuer 2020 wird gemäß § 206 lit. b BAO Abstand genommen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit…
…zu Recht: I. Von der Festsetzung der Umsatzsteuer 2014 wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b BAO Abstand genommen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin…
…zu Recht: I. Von der Festsetzung der Umsatzsteuer 2005 wird gemäß § 206 Abs 1 lit b BAO Abstand genommen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang In der Umsatzsteuererklärung über das Wirtschaftsjahr 2004…
…wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Von der Festsetzung der Einkommensteuer wird gemäß § 206 Abs 1 lit c BAO zur Gänze Abstand genommen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG in Verbindung mit § 25a VwGG ist zulässig. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE…
…Von der Festsetzung der Kapitalertragsteuer wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b BAO Abstand genommen Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Gesellschaft mit…
…Von der Festsetzung der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer für das Jahr 2015 wird gemäß § 206 Abs. 1 lit b BAO Abstand genommen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang…
…weshalb das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 Abs 1 BAO in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden hat. Ermessensübung betreffend Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen - soweit sie…
…Interessen der Einschreiter betreffen, € 14,30. Die hier verfahrensgegenständliche Eingabe um Abstandnahme von der Vollziehung der Abschiebung erfolgte zweifelsohne im Interesse des Beschwerdeführers (und dessen Familienangehörigen) und war bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises eingebracht worden. Dem Einwand des Bf…
…sich primär aus der Ermessen einräumenden Bestimmung: Billigkeit bedeutet die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei. Diesen wird im gegenständlichen Fall aufgrund des Beschwerdebegehrens durch die Abstandnahme entsprochen. Zweckmäßigkeit berücksichtigt das öffentliche Interesse an der Einbringung, aber auch das Interesse an der Sparsamkeit…
…§ 206 Abs. 1 lit b BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, wenn sich aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar ist. Für die Erlassung von…
…Zentralen Melderegister. V. Rechtsgrundlagen § 206 BAO idgF (1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Zentralen Melderegister. V. Rechtsgrundlagen § 206 BAO idgF (1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Zentralen Melderegister. V. Rechtsgrundlagen § 206 BAO idgF (1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Zentralen Melderegister. V. Rechtsgrundlagen § 206 BAO idgF (1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…der Festsetzung der Einkommensteuer 2001 (bisher bemessen mit EUR 100.358,35) wird gemäß § 206 Abs. 1 lit b BAO Abstand genommen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr…
…Festsetzung dieser Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO) Abstand genommen: Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Nach der Aktenlage bzw. dem Vorbringen des Abgabepflichtigen erwarb…