…behalten, die ihm seit Abschluss des Abkommens zugekommen ist. Artikel 4 und die darin umschriebene Wohnsitzdefinition des auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung am 5. November 1969 abgeschlossenen neuen Abkommens hat daher keine unmittelbare Bedeutung für den weiter bestehenden Restteil des Abkommens vom 7…
…Ein Prüfungsabschluss vor Abschluss des internationalen Amtshilfeverfahrens wird nur unter besonderen Umständen ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften zulässig sein: zB wenn in dem internationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest…
…Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht, dass hierdurch für das deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebstätte entsteht. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland…
…Der Abschluss des DBA Argentinien führt jedoch nicht zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich an den bis zu dessen Wirksamkeitsbeginn entstandenen stillen Reserven an der Beteiligung. Denn sowohl Österreich als auch Argentinien vertreten die in der österreichischen Bemerkung zu Rz 3.1 des…
…des neuen DBA angefallenen stillen Reserven besteuerungsberechtigt bleibt (OECD-MK Art. 13 Rz 32.1, wobei die Bemerkung im Hinblick auf sämtliche Fälle einer Vermögensveräußerung - etwa auch für unbewegliches Vermögen - Anwendung findet). Dieses Verständnis diente somit auch als Grundlage für die Verhandlung und den Abschluss…
…wie den Abschluss eines DBA oder dessen Änderung (siehe dazu auch die ErlRV 896 BlgNR XXV. GP, S. 4 zu § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 idF AbgÄG 2015, der ebenso wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die "Einschränkung" des Besteuerungsrechts…
…nicht - wie vor der Gesetzesänderung - auf Umstände ab, die in der Person des Steuerpflichtigen gelegen sind. Daher begründet auch der Umstand, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen erstmals anwendbar wird, ein zur Wegzugsbesteuerung führendes Ereignis (siehe EAS 3157 betr. den Abschluss des DBA-Albanien). Bundesministerium für Finanzen, 19…
…bilden. Das BMF wäre unter solchen Gegebenheiten (Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister…
…Schenkungvorgang besteuert wissen wollen. Werden daher beispielsweise Kunstgegenstände aus einer französischen Villa des in Frankreich ansässigen Geschenkgebers aus Anlass der beabsichtigten Schenkung an ein österreichisches Museum nach Österreich verbracht, wobei mit dem Abschluss des Schenkungsvertrages bis zur Verbringung nach Österreich zugewartet wird, so wird der…
…dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit…
…lässt keine Rechtfertigung erkennen, die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu verwehren, wenn trotz des Strafverfahrens unstrittig ist, dass die deutschen Einkünfte steuerlich dem Verein zuzurechnen sind. Denn selbst wenn es zu einer Verurteilung des Vereines kommen sollte, wäre nicht einzusehen…
…Denn die Frage, ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines Betriebsprüfungsverfahrens vorliegen, ist ausschließlich nach österreichischem Recht zu beurteilen und wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht beeinflusst. Anmerkung: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit könnten dann vorliegen, wenn seitens der Finanzverwaltung anerkannt wird, dass kein Fall des § 22…
…dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus…
…dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus…
…müsste auf österreichischer Seite vom österreichischen Softwareunternehmen der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens beim BMF gestellt werden. In diesem Fall könnte bis zum Abschluss des Verfahrens durch einen auf § 48 BAO gestützten Bescheid die vorläufige Anrechnung der 15-prozentigen Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer angeordnet…
…abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden. Bundesministerium für Finanzen, 11…
…Verständigungsverfahrens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beantragen; ein solches Verständigungsverfahren steht aber dem Abschluss des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens nicht entgegen; denn es gibt keine Verfahrensvorschrift, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung erst nach Abschluss eines (beantragten) Verständigungsverfahrens vorzunehmen (VwGH 26.2.2004, 99/15/0127). Bundesministerium…
…der inländischen GesmbH zugemessen werden kann; dies vor allem deshalb, weil der behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen…
…nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens zu stunden. Ob hierbei ein vollständiger oder nur ein teilweiser Zahlungsaufschub gewährt wird, wird davon abhängen, ob der ausländische Steuerrückerstattungsanspruch…
…deutschen Muttergesellschaften nach der geltenden Rechtslage nach wie vor dem ungekürzten österreichischen Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen sind. Eine abkommensgemäße Steuerentlastung wird nach Erlassung der maßgebenden Durchführungsregelungen, die jedoch den vorhergehenden Abschluss des Ratifikationsverfahrens voraussetzen, im Rückerstattungsweg herbeigeführt werden können. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr…