…Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht,…
…Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht,…
…schweizerische Gesellschaft Sanitärartikel in Österreich und bedient sie sich hiebei der Unterstützung durch ein österreichisches Großhandelsunternehmen, wobei dieses Großhandelsunternehmen nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der schweizerischen Gesellschaft tritt, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Schweiz in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht…
…ist. Entscheidend ist, dass die das Unternehmen vertretende Person in ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass…
…eines von zwei weiteren Merkmalen hinzutreten. Entweder müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem schweizerischen Unternehmen stehen oder sie müssten - als unabhängige Inhaber von Maßschneidereien - den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit überschreiten. Ein Abhängigkeitsverhältnis würde vermutlich dann nicht bestehen, wenn das schweizerische Unternehmen nicht der…
… nämlich dann, wenn die Betreibergesellschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis zur italienischen Gesellschaft steht. Nach Z 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA kann ein solches Abhängigkeitsverhältnis durchaus dadurch begründet werden, dass der Vertreter eine Verkaufstätigkeit für eine längere Dauer im Wesentlichen ausschließlich oder…
…allerdings der Handelsvertreter keine anderen Auftraggeber betreuen und sonach ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden, das zur Folge hätte, dass das österreichische Büro des Vertreters als Betriebstätte des US-Unternehmens anzusehen ist. 25…
…Märkte die Position des Warenvertriebes auf Kommissionsbasis zugewiesen, dann wird hiedurch für die deutsche Schwestergesellschaft keine "Vertreterbetriebstätte" in Österreich begründet. Die österreichische Gesellschaft steht zwar (im Wege der gemeinsamen Obergesellschaft) in einem Abhängigkeitsverhältnis auch zur deutschen Schwestergesellschaft, was bereits durch die Nötigung zur Aufgabe der…
…Allgemeinen noch nicht zu einem "abhängigen Vertreter" (bei dem die Erteilung einer Abschlussvollmacht betriebstättenbegründend wirkt). Ein Abhängigkeitsverhältnis wird daher nur bei besonderen Gegebenheiten (die allerdings im EAS-Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach Auffassung des BM für Finanzen z.B…
…übrigen die Voraussetzungen des "ständigen Vertreters" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien : - er ist als Dienstnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis für das italienische Unternehmen in Österreich tätig, - er ist bevollmächtigt, für die italienische Firma Verträge (Rahmenvertrag und sodann mündlich die einzelnen Verlegeverträge…
…dann vor, wenn die betreffende Person von dem Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unabhängig ist. Wendet man diese Erkenntnisse auf Tochtergesellschaften an, so wird zumindest tendenziell der Bestand eines "Abhängigkeitsverhältnisses" von der Muttergesellschaft zu vermuten sein. Diese Abhängigkeit wird jedenfalls dann gegeben sein, wenn…
…kommt, weil eine Konzerngesellschaft zu den anderen Gesellschaften des Konzerns in einem solchen Naheverhältnis steht, dass bei Einräumung einer konzerninternen Vertretungsbefugnis der Bestand eines betriebstättenbegründenden "Abhängigkeitsverhältnisses" zu unterstellen sein wird. Eine in die gegenteilige Richtung weisende Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.09.1994, I…
…spielen: der Umstand, dass der Handelsvertreter nur für die liechtensteinische Gesellschaft tätig ist, wird nähere Untersuchungen bezüglich eines Abhängigkeitsverhältnisses erfordern; die Größe und vor allem die Ausgestaltung der für die Produktvermarktung in Österreich eingerichteten Räumlichkeiten kann für den Bestand einer Betriebstätte sprechen; der tatsächliche Ablauf…