…Eine bloße Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung" wieder an die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles…
… vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im Wesentlichen inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser im innerstaatlichen Körperschaftsteuerrecht beider Staaten im Grunde inhaltsgleich angewendet wird. Die Verknüpfung des abkommensrechtlichen Begriffes der…
…Einkommensteuer. Denn es entspricht dem österreichischen Rechtssystem, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in § 3 BAO nur in Bezug auf "Abgaben" (dies sind nach § 3 BAO nur österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es sachgerecht…
…bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in § 3 BAO nur in Bezug auf "Abgaben" (dies sind nur österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es sachgerecht, diese Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…österreichische Abgaben zu umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. 11…
…"die mit den in Z. 1 genannten vergleichbar sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar auch dann nicht, wenn diese zu Steuerumgehungszwecken durch eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen…
…albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Polizeibeamten der…
Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…
…ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist…
…wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile an deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an…
Wird der von einer maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn in Malta einer 35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne…
…und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag…
…Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann, sondern den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten…
…Verfügung stellt, dann hat die die Erhebungen führende Abgabenbehörde zu entscheiden, ob neben dem Auftrag zur Nennung der Provisionsempfänger in der Folge auch ein Auftrag zur Benennung der wahren Gläubiger der Darlehensbeträge und der Empfänger der Zinsenbeträge gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die…
…GMBH und von dieser steuerfrei in die Hände der österreichischen Stiftung weiterfließen können, dann wird auf der Grundlage des Erkenntnisses des VwGH vom 10. Dezember 1997, 93/13/0185, in erster Linie zu untersuchen sein, ob die irische Gesellschaft tatsächlich in einer Art und Weise…
…dienstleistungsbedingten Steuern und Abgaben befreit. Gemäß Art. 34 lit. d Wiener Diplomatenkonvention sind hingegen Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkünften, deren Quelle sich im Empfangsstaat befindet, nicht von der Befreiung umfasst. Gemäß Art. 37 Abs. 1 der Wiener Diplomatenkonvention werden diese Vorrechte und Immunitäten…
…regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit. a bis f genannten ortsbezogenen oder dienstleistungsbedingten Steuern und Abgaben befreit. Gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention genießen Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu…
…295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht im geschilderten Fall für einen unschädlichen Unternehmensschwerpunkt…
…britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend entschieden werden. Allerdings verdient verallgemeinernd festgehalten zu werden, dass geradezu ein Musterbeispiel für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt…