…seinem Artikel 28 Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren der 20-prozentigen Abzugsbesteuerung in Österreich unterliegen. Wird in der Folge in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass es sich bei der schweizerischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Österreich handelt, so tritt hiedurch gemäß…
…die Gesamtarbeitszeit des Schweizers im Verhältnis 80 : 20 auf die beiden Staaten verteilt, und decken die von der schweizerischen AG ausgezahlten Bezüge gleichmäßig die für beide Gesellschaften erbrachten Arbeitsleistungen ab, dann wird nicht zu beanstanden sein, wenn von Parteienseite 20% der Bezüge der österreichischen Besteuerung…
…der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf 170 angewachsen ist), dann hat die Erbin 80 (200-100-20) zu versteuern. Bundesministerium für Finanzen, 9. Dezember 2010
…1988 vortragsfähigen Restverlustes konnte allerdings wegen der 7-jährigen Verlustvortragsbegrenzung des EStG 1972 nur bis auf Verluste des Jahres 1982 zurückgegriffen werden. Der Restverlust selbst unterlag im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 nicht mehr der 7-jährigen Vortragsbegrenzung. 20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…sondern durch das jeweilige für die Kapitalertragsteuererstattung zuständige Finanzamt zu erfolgen hat. Ist der luxemburgische Pensionsinvestmentfonds hingegen nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar, kommen die allgemeinen Regeln für ausländische Investmentfonds zur Anwendung (InvFR 2008 Rz 54 und EAS 3044). Bundesministerium für Finanzen, 20. Juli 2009
Nimmt eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre operativ tätige deutsche Mutter-KG vor, an der zu 80% eine deutsche und zu 20% eine schweizerische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, dann kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in…
Nimmt eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre operativ tätige deutsche Mutter-KG vor, an der zu 80% eine deutsche und zu 20% eine schweizerische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, dann kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in…
…die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und…
…Künstler (z.B. ein Geigenvirtuose) für einen Konzertabend in Österreich ein Pauschalentgelt, das vereinbarungsgemäß zu 80% auf die künstlerische Leistung und zu 20% auf die Nutzung des Instrumentes entfällt, so unterliegt der Gesamtbetrag des Pauschalentgeltes dem 20%igen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Korrespondierend dazu sind…
…S 80 Mio. erfolgen soll, dann kann eine solche Kapitalanlage in wirtschaftlicher Hinsicht nur so verstanden werden, dass hiebei ein Netto-Kapitalertrag von S 1 Mio. erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsen abzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio…
…in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus…
…Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982, 2269/80). In der zweiten Stufe des DBA-Anwendungsschemas müssen jene Teile der laufenden und sonstigen Bezüge, die auf die in Deutschland ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden…
…österr. ESt anrechenbar | 230,80 | | Rückerstattungsanspruch in GB | | | 35 - 15 = 20% britische KÖSt | 307,70 | 307,70 | Bardividende | | 1.307,70 Die Besteuerung in Österreich würde sich allerdings wie folgt gestalten : | Österr…
…S 80 Mio. erfolgen soll, dann kann eine solche Kapitalanlage in wirtschaftlicher Hinsicht nur so verstanden werden, dass hiebei ein Netto-Kapitalertrag von S 1 Mio. erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsen abzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio…
…S 80 Mio. erfolgen soll, dann kann eine solche Kapitalanlage in wirtschaftlicher Hinsicht nur so verstanden werden kann, dass hiebei ein Netto-Kapitalertrag von S 1 Mio. erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsenabzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio…
…27.10.1972, 0836/72). Selbst die Durchführung von "einfachen" Schreibkrafttätigkeiten (Schreibarbeit nach Band) fällt nicht unter das Heimarbeitsgesetz 1960 (VwGH 20.11.1981, 0153/80). Ist daher beispielsweise ein Homeoffice-Mitarbeiter eines Software-Unternehmens im Bereich der Programmierung oder Qualitätssicherung tätig, oder hat ein…