…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung…
…zu verzinsen und zu bestimmten Terminen zurückzuzahlen. Der Ausdruck wird gleichbedeutend mit "Anleihe" und "Schuldverschreibung" verwendet. Die Aussage von Abschn. 2.1 Abs. 1 der Richtlinien zur Erhebung der Kapitalertragsteuer von Kapitalerträgen aus Einlagen und Forderungswertpapieren, AÖF Nr. 158/1993, derzufolge Anleihen (und demnach auch…
…GmbH, die zu 58% an einer britischen Tochtergesellschaft beteiligt ist, von dieser eine Gewinnausschüttung, so wäre diese Gewinnausschüttung sowohl nach den Grundsätzen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 255 S 6) als auch nach jenen des Art. 10 Abs. 4 lit. c…
Falls Österreich mit 1.1.1995 der Europäischen Union beitritt, wird die "Mutter-Tochter-Richtlinie" (Richtlinie vom 23.7.1990, 90/435/EWG, ABl. L 225 20.8.90 S. 6) Österreich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an deren in EU-Staaten…
…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft…
…in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen erfüllt ist." Die Regelung des § 50d Abs. 3 dEStG (2007) verstößt somit gegen die Vorschriften der Mutter-Tochter-Richtlinie sowie gegen die Niederlassungsfreiheit und auch die Nachfolgeregelung des § 50d Abs. 3 dEStG (2012) ist bereits Gegenstand eines anhängigen EuGH-Verfahrens…
Wird festgestellt, dass sich die Geschäftsleitung einer im Ausland errichteten Kapitalgesellschaft im Inland befindet, dann unterliegt das Einkommen dieser Kapitalgesellschaft der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. Handelt es sich bei dieser Gesellschaft um eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsgemäßen Sitz keine Betriebstätte unterhält (Briefkastengesellschaft), dann entzieht ein…
… 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 idF BBG 2011 gesetzlich festgeschrieben. Daher findet auch nach der Neuordnung durch das BBG 2011 auf Liquidationserlöse die Zuteilungsregel des Artikels 13 DBA-Deutschland und nicht etwa jene des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer…
…Erfordernis der erweiternden Auslegung des Begriffes "unmittelbar" in § 94a EStG nicht den gegenständlichen Tatbestand, sondern nur die von der EG-Richtlinie betroffenen Tatbestände betrifft, dann muss die Entlastung von der KESt beim Salzburger Finanzamt stattfinden, das die deutsche Gesellschaft mit ihrem Personengesellschaftsanteil veranlagt und kann…
…von Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen an Pensionisten obliegt. Vergleichbare EU-Pensionskassen: Ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, sind gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 (idF BGBl I Nr. 52/2009), von der Körperschaftsteuer befreit; sie…
…daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der Geschäftsleitung und damit die Ansässigkeit im Staat der Vorgängergesellschaft verblieben ist. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung der nunmehrigen Muttergesellschaft in zeitnaher Form auch noch nachgebracht werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Veranlagungsjahren vorzunehmen, in denen die - nachträglich besteuerten - US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterzogen wurden. Es liegt hierbei ein rückwirkendes Ereignis im Sinn von § 295a BAO vor (Abschnitt 3.1.1. der Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO, AÖF Nr. 53/2007). Bundesministerium für Finanzen, 19…
…12 Abs. 3 Z 1 DBA Serbien). Dieser durch das DBA vorgesehene Besteuerungsanspruch Österreichs ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 Z 6 iVm § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 und § 99 Abs. 1 Z 3 EStG…
…richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 6…
Das BMF hält die Ansicht für verfehlt, dass ein Verstoß gegen Artikel 4 EWR-Vertrag (entspricht Art. 6 EG-Vertrag) vorliegt, wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen…
… doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach LStR 2002 Rz 982 für Vorstandsmitglieder einer AG. Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den…
… entscheidend ist einzig und allein, ob das ausländische Unternehmen über ausreichende Einkünfte verfügt, in denen die österreichischen Verluste Deckung finden. Diese österreichische Haltung steht im Einklang mit dem EG-Richtlinienvorschlag vom 6. Dez. 1990 über die Verwertung von Auslandsverlusten (Amtblatt C 53 der Europäischen Gemeinschaften…
…RFHE 27 S. 73 sowie des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695 und vom 23.6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den…
…nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr. 278…