…Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220/1955, nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. 7…
Ist eine in Österreich ansässige Versicherungsexpertin von einer deutschen Versicherungsgesellschaft vertraglich beauftragt, eine Organisationsstruktur aufzubauen, in der selbständig tätige und von ihr ausgebildete Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit…
…die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen, die dem Geschäftsbetrieb der inländischen Niederlassung steuerlich zuzurechnen sind (EAS 686). Diese steuerliche Zurechnung spiegelt sich in der grenzüberschreitenden Gewinnabgrenzung zwischen der deutschen Versicherungsgesellschaft und ihrer inländischen Betriebstätte wider…
…ein österreichisches Anlagenbauunternehmen an einem Kraftwerksprojekt in der Türkei, wobei aufgrund der türkischen Gesetzeslage eine Montageversicherung bei einer in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis zur österreichischen…
…Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Der Umstand, dass sich der Abfindungsbetrag aus dem Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung ergibt, ist für die Frage der Anwendung des DBA und der Begünstigung nach …
…5 Abs. 4 DBA Deutschland fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebsstätten bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen ("unabhängiges Vertriebspersonal"), Betreuung der weit über 1000 externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Schulung der externen…
Erhält ein österreichischer Mitarbeiter einer US-Kapitalgesellschaft nach Rückkehr nach Österreich eine vertraglich vereinbarte Pensionsleistung, dann ist zunächst zu prüfen, ob diese Pensionsleistung: vom US-Arbeitgeber von einer US-Pensionskasse von einer US-Versicherungseinrichtung uÄ geleistet wird. Stammt die US-Pension vom US-Arbeitgeber selbst…
…ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur laufenden…
…aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Die Errichtung einer bloßen Repräsentanz, die nur die Aufträge für die ausländische Versicherungsgesellschaft akquiriert, erscheint im gegebenen Zusammenhang nicht ausreichend…
…Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine…
…ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft nachzukommen…
…es durchaus fremdverhaltenskonform, wenn hierfür der Landesgesellschaft ein Entgelt angelastet wird und daher nicht die Zentralgesellschaft ein Entgelt zu leisten hat. Denn wenn fremde Unternehmen einer Gesellschaft Risiken abnehmen (zB Versicherungsgesellschaften) oder als Fremdleister kostenverursachende Funktionen abnehmen, dann wird dies nicht unentgeltlich geschehen. Allerdings wird…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
…Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte Einmalprämie erlangt wurde und die Finanzierungskosten höher sind als die Differenz zwischen der Auszahlung der Versicherung und der Einmalprämie (und weil daher keine österreichische Einkommensteuer anfällt, auf die die deutsche KESt angerechnet…
…und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in- und ausländische Einkommen nach österreichischem Recht zu ermitteln. Hiebei wird bei Zahlungen an eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung zu untersuchen sein, bei welchen Einkünften sich eine gesetzliche Zahlungspflicht ergibt…
Gründet eine deutsche GesmbH & Co KG (an der ausschließlich in Deutschland ansässige Personen beteiligt sind) in Österreich eine "Tochter-GesmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GesmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…
Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…