…gelten gemäß Absatz 3 für ein Gastspiel in einem Vertragsstaat dann nicht, wenn "der Aufenthalt in diesem Staat zur Gänze oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten finanziert wird." Diese Regelung weicht insoweit von vergleichbaren Bestimmungen anderer Abkommen (zB Art. 17 Abs…
…aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst…
…wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 08. März 2004 Für den…
…Fall eines deutschen Orchesters würde die Steuerpflicht allerdings dann entfallen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 des DBA (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z. 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen…
…Steuerpflicht des Vereins würde nur dann in Österreich nicht eintreten, wenn die in Artikel 17 Abs. 3 und 4 genannten Bestätigungen über öffentliche Förderungen vorliegen. Reziprozitätsregelungen der in EAS 2599 genannten Art bestehen derzeit weder mit Frankreich noch mit anderen Ländern. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur Förderung…
…dass als "öffentliche Mittel Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden, da zu diesen die Mitgliedstaaten und damit auch Frankreich beitragen haben. Wurde solcherart die Gesamtproduktion, die auch im Rahmen des österreichischen Gastspieles zur Aufführung gelangt, solcherart zu 80% aus EU-Förderungen und zentralstaatlichen und regionalen…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
…entlasten, wenn die Tätigkeit "in erheblichem Umfang aus öffentlichen Kassen der beiden Staaten" finanziert wird. Die Bezugnahme auf "beide Staaten" ist hierbei nicht so zu verstehen, dass beide Staaten gemeinsam das Gastspiel fördern müssen; vielmehr genügt, dass einer der beiden Staaten die erhebliche Förderung übernimmt…
…auf österreichischer Seite ertragsteuerlich gezogenen Folgerungen der Reorganisation müssen aber sowohl in Polen als auch in Deutschland zu korrespondierenden Gegenabbildungen bei der dortigen Besteuerung führen. Die vorstehenden Überlegungen basieren daher bereits auf OECD-Untersuchungen, die im Herbst dieses Jahres einer öffentlichen Begutachtung zugeführt werden sollen…
…Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass der Auftritt in Österreich "unmittelbar oder mittelbar überwiegend durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln" der Schweiz gefördert wird, so müssen im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis…