…von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Vergütungen der tschechischen Muttergesellschaft als deren eigene Einkünfte zuzurechnen sind (siehe insb. das Beispiel in EStR 2000 Rz 104 Z 6). Steht damit außer Streit, dass die Zahlungen der österreichischen Tochtergesellschaft Einkünfte der tschechischen Muttergesellschaft sind, dann erübrigt es sich…
…lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in einem solchen Fall hat der in der Schweiz lebende Ehepartner infolge der aufrechten Ehe die jederzeitige Verfügungsmacht über die österreichische Wohnung und es sprechen die äußeren Umstände dafür, dass er - gemeinsam mit dem hier…
Bezieht eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft mit österreichischem Hauptgesellschafter (in Österreich ansässige natürliche Person) von einer österreichischen Bank Zinsenerträge aus Termineinlagen und steht außer Streit, dass die Zinsen den Betriebseinnahmen der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen Gesellschafters zuzurechnen sind (zur Betriebstättenzurechnungsfrage siehe insb. VPR 2010 Rz…
…eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen; § 81 EStG wird in diesem Zusammenhang nicht durch die Betriebstättendefinition des DBA-Liechtenstein außer Wirksamkeit gesetzt). Es ist im allgemeinen gleichgültig, ob die Arbeitnehmer auf inländischen oder ausländischen Baustellen tätig werden. Eine Ausnahme gilt für berufliche Tätigkeiten…
…schweizerischen Kapitalgesellschaft veräußert, dann darf der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nicht besteuert werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung die Ansässigkeit von der Schweiz nach Österreich verlagert worden ist. Selbst wenn…
…immer noch im UN-MA enthalten. Der Begriff "Ausrüstungen" wird weder im OECD-MA 1977 noch im UN-MA definiert. Ebensowenig äußert sich der OECD-MK zum OECD-MA 1977 zu der Frage, ob neben materiellen auch immaterielle Vermögenswerte vom Begriff "Ausrüstungen" erfasst sein können…
…Recht, den Namen, die Persönlichkeit und das äußere Erscheinungsbild in Wort und Bild kommerziell zu nutzen (z.B. Abbildung des Sportlers auf Postern und in Katalogen), dann zählen die hiefür dem Sportler zufließenden Einnahmen ebenfalls zu den Betriebseinnahmen seines aus steuerlicher Sicht gewerblich ausgeübten Sportbetriebes…
…dann geht damit die Liegenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die Kapitalgesellschaft über und löst nach österreichischem Recht in den Händen der österreichischen Gesellschafter eine Realisierung der stillen Reserven aus; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass der Vorgang nach tschechischem Recht steuerneutral abgewickelt werden kann…
…ÖStZB 1986, 160) höher angesetzt als sonst üblich. Die "erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es wird daher auch bei…
…österreichische Steuer von den britischen Betriebstätteneinkünften wird sonach vom Organträger erhoben, so dass dementsprechend die diesbezügliche britische Steuer auf die Steuer des Organträgers anzurechnen ist; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass Großbritannien nicht die A-GMBH, sondern die B-GMBH besteuert. Die Ermittlung des allein…
…unterzogen werden könnten, hält die OECD das bisherige Grundprinzip aufrecht, dass der Fremdunternehmensgrundsatz ("separate entity approach") nur eine Fiktion darstellt und dass man nicht den Umstand außer Acht lassen darf, dass die Betriebstätte und das Stammhaus nur zwei Teilbereiche eines einzigen Steuerpflichtigen sind. Im Gegensatz…
Steht außer Streit, dass eine internationale Künstlerin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Schweiz unterhält und der österreichische Wohnsitz lediglich den Charakter eines Zweitwohnsitzes aufweist, dann werden nach der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu…
…269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in…
…kann nicht von einer "Staatsanleihe" gesprochen werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass diese Bank nach griechischem Recht als öffentlich rechtliche Körperschaft organisiert ist und dass die durch die Anleihebegebung aufgebrachten Finanzmitteln von ihr der Republik Griechenland zur Verfügung gestellt werden. Sollte…
…Wegzugsbesteuerung", da durch den Veräußerungsvorgang keine österreichischen Besteuerungsrechte beschränkt werden. Der Umstand, dass ein im Liquidationsfall - bei Unterlassung der Veräußerung - erwachsendes Besteuerungsrecht verloren geht, kann außer Betracht bleiben, weil die Wegzugsbesteuerung nach dem Gesetzeswortlaut nur bei Veräußerung von Anteilen im Sinn des § 31 Abs. 1…
…dass auch für die Bauführung "Maschinenhaus/Portalkran" das österreichische Unternehmen zum Zug kommt. Auch der Umstand, dass das Projekt "Wehranlage" völlig isoliert von der zweiten Bauausführung abgenommen und abgerechnet wurde und dass mit Beendigung der Bauarbeiten am Projekt "Wehranlage" die Baustelle (einschließlich Baucontainer) komplett geräumt…
…sodass nach Art. 12 des neuen Abkommens die Lizenzgebühren in Österreich steuerfrei sind. Das neue Abkommen gilt für die Abzugsbesteuerung ab 1. April 1998. Der Umstand, dass das alte Abkommen im Bereich der veranlagten Steuern erst ab 1999 Wirksamkeit erlangt, ist im gegebenen Zusammenhang bedeutungslos…
…unter Lebenden betrifft. Dabei lässt sich auch aus dem Umstand, dass die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF BGBl. I Nr. 144/2001 betreffend vererbten und verschenkten Grundstücken mit Ablauf des 31.7.2008 außer Kraft getreten ist, noch keine Gleichartigkeit…
…Gesellschaft anzusehen sind (Nachweis durch eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung und Überweisung der Honorare auf ein Bankkonto der niederländischen Gesellschaft). Zu keiner anderslautenden Beurteilung führt der Umstand, dass in den an die niederländische Gesellschaft gezahlten Produktionshonoraren auch die anteiligen Arbeitslöhne der chinesischen Artisten enthalten sind und dass…
…dann muss damit gerechnet werden, dass sich die Finanzbehörde in ihrer Sachverhaltsbeurteilung nicht von dem bloß äußeren Erscheinungsbild, sondern vom wahren wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtgestaltung leiten lassen wird. Folgende Aspekte werden hiebei eine Rolle spielen: der Umstand, dass der Handelsvertreter nur für die liechtensteinische Gesellschaft…