Die wesentlichen Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG…
Haben sich zwei Weltkonzerne (Konzern A und Konzern B) entschlossen, ein Geschäftsfeld unter einer gemeinsamen Holdinggesellschaft gemeinsam zu betreiben, und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung…
…besteuerte und dem Lohnsteuertarif unterliegende Segmentteile) einheitlich der Arbeitstageschlüssel anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Progressionsvorbehalt bei den mit festen Sätzen steuerpflichtigen Sonderzahlungen nur dann zur Anwendung zu bringen, wenn die Sonderzahlungen den Jahresbetrag von 83.333 Euro überschreiten und damit zum Verlust der begünstigten…
…gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten…
…negativen) Steueraufwand im Dienstleistungsentgelt übernimmt, dann wäre es mit dieser Methodik nicht vereinbar, würden Steuermehrbelastungen und Steuerbegünstigungen an die Muttergesellschaft weitergegeben. Eine Vertragsklausel die besagt "Klarstellend und ergänzend zur Vergütungsabrede im Dienstleistungsvertrag ... halten wir einvernehmlich fest, dass sämtliche sonstigen betrieblichen Erträge, die aus den von…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…
…das in der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems aufgebaute Pensionsguthaben vom Arbeitgeber auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, auf dem es zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes "geparkt" wird, so tritt hierdurch - weil es damit infolge der Übertragbarkeit auf Vorsorgeeinrichtungen künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt …
…der Erbschaftsbesteuerung unterzogen worden, dann kann dieser Vorgang über Antrag in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freigestellt werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die mit diesem steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien, einschließlich der hiebei angefallenen…
…2001 auf die übernehmende österreichische Kapitalgesellschaft über; allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr…
Hat ein österreichischer Einzelunternehmer seinen Gewerbebetrieb "aufgegeben" und die einzelnen Vermögensgegenstände an einen Übernehmer verkauft, und hat er sodann seinen österreichischen Wohnsitz in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer…
…Dieses Verständnis diente somit auch als Grundlage für die Verhandlung und den Abschluss des neuen DBA-Japan. Die bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Japan akkumulierten stillen Reserven bleiben daher vom Übergang von der Anrechnungs- zur Befreiungsmethode unberührt (vgl EStR 2000 Rz 2518, EAS 3402)…
…der Frage nachzugehen, ob anlässlich der Schließung der Tochtergesellschaft der Übergang des österreichischen Kundenstockes auf die deutsche Gesellschaft fremdüblich abgegolten und der österreichischen Besteuerung unterzogen worden ist). Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben ist, kann eine…
…in Deutschland ansässige natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein Übergang dieses KG-Anteils im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen wird. Dies führt nach Auffassung des…
…Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österreichischen Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an…
…nach Österreich verlagert wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher…
…910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für…
…und sollte ihre 1,4% betragende Beteiligung an ihre in der Schweiz lebende Schwester im Erbweg übergehen, dann löst dieser Übergang im Erbweg die Wegzugsbesteuerung in Österreich aus. Die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg…
…Im Fall eines deutschen Ehepaares, das eine inländische Eigentumswohnung im Wege einer KEG hielt, wurde - im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung - der Erbübergang des KEG-Anteils als Übergang eines inländischen Grundstücksanteils der österreichischen Besteuerung unterzogen (EAS 1571; ähnlich auch EAS 1754). Auch wurde im Fall…
…zu Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen; vgl. zur Unterscheidung auch die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele), bei denen das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D…
…man in einem solchen Fall erst einen nachfolgenden Testbetrieb dazu nutzt, die Anlage in jenen Zustand zu versetzen, der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist, dann wird erst nach Abschluss dieser Nachbesserungsarbeiten die Bauausführung beendet sein. Denn es wäre keine vertretbare Abkommensanwendung…