…Nach Unterzeichnung des Vertrages und nach Begleichung der Rechtsgeschäftsgebühren durch die Beschwerdeführerin, stellte sich jedoch durch die erstinstanzliche Entscheidung des ***BG Urteil*** sowie die rechtskräftige zweitinstanzliche Entscheidung des ***LG Urteil*** heraus, dass das bestehende Pachtverhältnis von der Verpächterin nicht wirksam habe beendet werden können und…
…gefunden hat. Dies, nachdem der Verwaltungsgerichtshof nun bereits zum zweiten Mal die zweitinstanzliche Entscheidung aus Gründen aufheben musste, die im Wesentlichen auf Ermittlungsmängel des Finanzamtes zurückzuführen sind. Die Beantwortung des vom BFG Wien erteilten Ermittlungsauftrages vom 07.02.2022 durch das Finanzamt Österreich, Dienststelle 12…
…299 BAO jedenfalls als unzulässig zurückzuweisen war, da einerseits die aufzuhebenden Bescheide vom 23.7.2018 - wie dargestellt - aufgrund des rechtskräftigen BFG-Erkenntnisses vom 24.4.2020 rechtlich nicht mehr existiert haben und andererseits das Finanzamt eine zweitinstanzliche Entscheidung nicht aufheben darf, kommt es darauf…
…aus, dass die angefochtene Entscheidung auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung beruhe. Entgegen den Ausführungen der Finanzbehörde läge bei Veräußerung eines Patientenstocks keine sonstige Leistung, sondern eine Lieferung vor. Die Finanzbehörde führe als Beleg für ihre Auffassung lediglich eine missverständliche zweitinstanzliche Entscheidung an. Die Auffassung der…
…zugestellt, und stellen diesbezüglich nunmehr innerhalb der offenen gesetzlichen Frist den Antrag die erstinstanzliche Finanzbehörde möge die gegenständliche Beschwerde der beiden Beschwerdeführer vom 19.04.2022 dem zweitinstanzlichen BUNDESFINANZGERICHT zur Entscheidung vorlegen." Mündliche Verhandlung Zum beschwerdegegenständlichen Streitthema gab der Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung an…
…Das erstinstanzliche FINANZAMT ÖSTERREICH, Dienststelle Weinviertel (FA22), möge die gegenständlichen beiden Beschwerden dem zweitinstanzlichen BUNDESFINANZGERICHT zur Entscheidung vorlegen. II. Das zweitinstanzliche BUNDESFINANZGERICHT möge: 1. eine mündliche Beschwerdeverhandlung anberaumen und anschließend 2. der vorliegenden Beschwerde der beiden Beschwerdeführer Folge geben und den gegenständlichen erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheid des…
…damals einen Teilwert von € 106.250,00 aufgewiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten in Verbindung mit den Ergebnissen der erst- und zweitinstanzlichen Ermittlungen wird seitens des Finanzgerichtes nachstehender Sachverhalt als unstrittig und entscheidungsrelevant festgestellt: Zum Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin…
…gelte auch für das zweitinstanzliche Erkenntnis, da im Beschwerdeverfahren über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids (und nicht über die BVE) zu entscheiden sei. Demzufolge sei eine Auseinandersetzung mit den in der anlässlich der BVE ergangenen gesonderten Bescheidbegründung enthaltenen Darlegungen für die Entscheidung über die Beschwerde…
…innerhalb der offenen gesetzlichen Frist den Antrag, das erstinstanzliche FINANZAMT Gänserndorf Mistelbach (FA18) möge die gegenständliche Beschwerde der beiden Beschwerdeführer vom 24.06.2019 dem zweitinstanzlichen BUNDESFINANZGERICHT zur Entscheidung vorlegen. Das zweitinstanzliche BUNDESFINANZGERICHT möge in der Folge: 1. Der Beschwerde der beiden Beschwerdeführer vom 24…
…2013 zuständige unabhängige Finanzsenat war ausschließlich als Rechtsmittelbehörde konzipiert, in der das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren in Steuerangelegenheiten, Zoll und Finanzstrafsachen konzentriert war. Der unabhängige Finanzsenat hatte sohin über Berufungen gegen von Finanzämtern bzw. Zollämtern erlassene Bescheide als Abgabenbehörde zweiter Instanz zu entscheiden. Gesetzlich nicht vorgesehen war…
…aufgehoben werden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 6. September 2012 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin (Bf) als Haftungspflichtige gemäß § 14 BAO für folgende aushaftende Abgabenschuldigkeiten der RH im Ausmaß…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit diesem Beschluss wird die im Spruch genannte Beschwerde gegen die nach Durchführung einer Betriebsprüfung am 24. Juni 2004 ergangenen Bescheide nach Nichtbeantwortung des Auftrages zur Behebung von inhaltlichen Mängeln der Beschwerden als zurückgenommen erklärt…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Vorausgeschickt wird: Gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG wurde mit 1. Jänner 2014 der Unabhängige…
…VG zu erledigen sind. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten in Verbindung mit den Ergebnissen der erst- und zweitinstanzlichen Ermittlungen wird seitens des Bundesfinanzgerichtes nachstehender Sachverhalt als unstrittig und entscheidungsrelevant festgestellt: Der Beschwerdeführer war anteilig Miteigentümer der Liegenschaft EZ 123…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 17. Juni 2013 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf. genannt) Fa…
…nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz 1957) beurteilte der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidung UFS 24.04.2012, RV/0407-I/11 gleichlautend. 4.3.2 Regelung in Salzburg Zur Rechtslage in Salzburg existiert weder eine zweitinstanzliche Berufungsentscheidung noch ein gerichtliches Erkenntnis. Sie unterscheidet sich von der…
…dem Beschwerdeführervertreter am 15.04.2022 postalisch zugestellt, und stellen diesbezüglich nunmehr innerhalb der offenen gesetzlichen Frist den Antrag, die erstinstanzliche Finanzbehörde möge die gegenständlichen Beschwerden der beiden Beschwerdeführer vom 08.12.2021 dem zweitinstanzlichen BUNDESFINANZGERICHT zur Entscheidung vorlegen. II. Beschwerden: Des weiteren nehmen die…
…der offenen gesetzlichen Rechtsmittelfrist die folgende Beschwerde an das zweitinstanzliche Bundesfinanzgericht und führen diese aus wie folgt: 1. Eingangs stellen die beiden Beschwerdeführer gemäß § 212a BAO den Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abgabe bzw. Beihilfenrückforderung bis zur rechtskräftigen Erledigung bzw. Entscheidung der gegenständlichen Beihilfenrückforderungsangelegenheit…
…stellt der Beschwerdeführer bzw. gerichtlich bestellte Erwachsenenvertreter jedenfalls abermals den Antrag, das zweitinstanzliche BUNDESFINANZGERICHT möge der Beschwerde vom 24.06.2019 zur Geschäftszahl: RV/7104918/2020 ausdrücklich Folge geben und den erstinstanzlichen Bescheid des FINANZAMTES Gänserndorf Mistelbach (FA18) bzw. nunmehr FINANZAMT Österreich, Dienststelle Weinviertel (FA22…
…2019/15/0081). Gleiches gilt für den mit E-Mail vom 29.6.2021 gestellten Antrag, "das zweitinstanzliche BUNDESFINANZGERICHT möge der belangten Behörde auftragen, bei der zuständigen Oberbehörde (demnach dem BUNDESMINISTERIUM für Frauen, Familie, Jugend und Integration) die Entscheidung über den Antrag gemäß § 26 Abs…