2.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988) Rz 179: Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs. 1 und 2 EStG 1988) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Machen Gewerbetreibende…
…Nach Unterzeichnung des Vertrages und nach Begleichung der Rechtsgeschäftsgebühren durch die Beschwerdeführerin, stellte sich jedoch durch die erstinstanzliche Entscheidung des ***BG Urteil*** sowie die rechtskräftige zweitinstanzliche Entscheidung des ***LG Urteil*** heraus, dass das bestehende Pachtverhältnis von der Verpächterin nicht wirksam habe beendet werden können und…
…Hinblick darauf, dass nunmehr bereits eine zweitinstanzliche Entscheidung hinsichtlich eines Teilbetrages vorhanden sei, erscheine es nach Auskunft der rechtlichen Vertreter der Bw. denkmöglich, dass noch im Jahr 2007 eine Entscheidung zu Gunsten der Gesellschaft ergehe. Die Gefährdung der Einbringlichkeit sei insofern nicht gegeben, als die…
…vom 23. Oktober 2007 abgesprochen werden kann. Die Entscheidung über den ebenfalls eingebrachten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO bleibt dem Finanzamt vorbehalten. Die zweitinstanzliche Entscheidung ist nämlich durch die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat, begrenzt…
…Erholungsurlaub) sei nicht relevant. Die Universität sei als Nichtunternehmer anzusehen, weshalb die Regelungen über die Reisebesteuerung zur Anwendung kämen. Gegen diese Entscheidung des Finanzamt erhob die Bw. rechtzeitig "Widerspruch" und beantragte eine zweitinstanzliche Entscheidung. Begründend führte sie aus, sie erbringe im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit…
…gefunden hat. Dies, nachdem der Verwaltungsgerichtshof nun bereits zum zweiten Mal die zweitinstanzliche Entscheidung aus Gründen aufheben musste, die im Wesentlichen auf Ermittlungsmängel des Finanzamtes zurückzuführen sind. Die Beantwortung des vom BFG Wien erteilten Ermittlungsauftrages vom 07.02.2022 durch das Finanzamt Österreich, Dienststelle 12…
…299 BAO jedenfalls als unzulässig zurückzuweisen war, da einerseits die aufzuhebenden Bescheide vom 23.7.2018 - wie dargestellt - aufgrund des rechtskräftigen BFG-Erkenntnisses vom 24.4.2020 rechtlich nicht mehr existiert haben und andererseits das Finanzamt eine zweitinstanzliche Entscheidung nicht aufheben darf, kommt es darauf…
…aus, dass die angefochtene Entscheidung auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung beruhe. Entgegen den Ausführungen der Finanzbehörde läge bei Veräußerung eines Patientenstocks keine sonstige Leistung, sondern eine Lieferung vor. Die Finanzbehörde führe als Beleg für ihre Auffassung lediglich eine missverständliche zweitinstanzliche Entscheidung an. Die Auffassung der…
…sei. Die Absicht der Bw., mit diesem Anbringen auch eine zweitinstanzliche Entscheidung über die Berufung vom 9.9.2010 gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 2006 bis 2008 herbeizuführen, sei nach außen hin nicht ersichtlich gewesen. Dieser Betrachtungsweise vermag sich der Unabhängige Finanzsenat nicht anzuschließen. Wie…
…stattgefunden hat, weiters angesichts dessen, dass dem Bw die erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Bescheide nachweislich zugestellt worden sind, sowie schließlich angesichts dessen, dass die zweitinstanzliche Entscheidung nach mündlicher Verhandlung mit dem Bw und zeugenschaftlicher Einvernahme seiner Sekretärin ergangen ist, kann wohl keine Rede davon sein, dass…
…Jahresgehalt ein bloß taschengeldähnlicher Charakter beizumessen ist. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die im gegenständlichen Verfahren getroffenen Feststellungen nicht ausreichen, eine tragfähige Begründung für eine zweitinstanzliche Entscheidung darzustellen, die auch einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle standzuhalten vermag. Damit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16. Dezember 2010
…Bw. auf die zweitinstanzliche Entscheidungsbegründung in der oben zitierten Berufungsentscheidung vom 16. Oktober 2007, in der unter anderem festgestellt worden sei, dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien…
…der Bw. auf die zweitinstanzliche Entscheidungsbegründung im Berufungszurückweisungsbescheid vom 25. Mai 2001, in der unter anderem festgestellt worden sei, dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien. Aus dieser…
…die Möglichkeit, das Verfahren nach seinem Belieben zu gestalten und zu verschleppen. Wäre ihm die Berufungsvorentscheidung nicht recht, so könnte sowohl eine zweitinstanzliche Entscheidung gefordert, als auch die Berufung nach Einbringung eines Vorlageantrages zurückgezogen bzw darauf gewartet werden, wie das Berufungsverfahren verlaufen wird. Zeichnet sich…
…eingebrachten Vertagungsanträgen. Diese sind von dem Bestreben geprägt, eine Vertagung auf unbestimmte Zeit zu erwirken, um durch Verzögerung des Verfahrens eine zweitinstanzliche Entscheidung und die daraus resultierenden Folgen hintanzuhalten. Die vom Bw. wiederholt ins Treffen geführten Gründe - eine aus dem Jahr 1967 stammende Wirbelsäulenverletzung sowie…
…Bw. auf die zweitinstanzliche Entscheidungsbegründung im Berufungszurückweisungsbescheid vom 27. Dezember 2001, in der unter anderem festgestellt worden sei, dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens für 1995 dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien. Aus…
…verspätet eingebracht wird und daher gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurück zu weisen ist. So lange jedoch das Berufungsverfahren auf Grund eines zeitgerecht eingebrachten Vorlageantrages noch nicht durch die (zweitinstanzliche) Entscheidung über die Berufung abgeschlossen ist, kann auch die Berufung noch zurückgenommen werden. § 256 Abs…
…1165/50 = Slg. 309 F). Fehlt es aber an der bestimmten spruchmäßigen Erfassung des Sachverhaltes, kann die Rechtsmittelbehörde keine zweitinstanzliche Entscheidung nach § 289 BAO treffen. Ein gegen einen dermaßen mangelhaften Bescheid eingebrachtes Rechtsmittel ist zurückzuweisen, weil der Gegenstand der Berufung kein Abgabenbescheid im Rechtssinn…
…einer für eine (zweitinstanzliche) meritorische Entscheidung nach § 161 Abs. 1 FinStrG erforderlichen Identität der Sache nicht mehr die Rede sein kann (vgl. zur Befugnis der Rechtsmittelbehörde zB VwGH vom 22. Mai 1996, 96/12/0023). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und der angefochtene Einleitungsbescheid…
…von Amts wegen eingeleiteten Abgabenverfahren erst im zweitinstanzlichen Verfahren durchgeführt werden, zumal der Bw. bereits vorweg mit der Abgabenfestsetzung belastet wird und das zweitinstanzliche Verfahren bei Entscheidung in der Sache selbst auf Grund der fehlenden Ermittlungen voraussichtlich nicht innerhalb der Entscheidungsfrist abgeschlossen werden könnte. Da…