…zusammengefasste Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben für ein Kalenderjahr vor, sondern wurden die Altlastenbeiträge für jedes Kalendervierteljahr gesondert festgesetzt, sodass die für die Anwendbarkeit der Bagatellgrenze maßgebende Zusammenrechnung mehrerer Säumniszuschläge nach § 217 Abs. 10 zweiter Satz BAO nicht gilt (vgl. Ritz, BAO7, Rz 73). Für nachstehende Abgabenschuldigkeiten…
…des Gesamtschuldverhältnisses erfolgen. Bei Ratenbewilligungen sind der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten einzubeziehen, wenn deren Zahlungstermine in die Laufzeit der Ratenbewilligung fallen. Zahlungserleichterungsbescheide iSd § 212 BAO sind antragsgebundene Verwaltungsakte, wobei aber Abgaben, die mit den vom Ansuchen erfassten Abgaben zusammengefasst verbucht werden miteinbezogen werden können. …
…umfassten Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können. Die Bewilligung der Entrichtung in Raten kann nur für die Gesamtsumme der in der Gebarungsverrechnung (§ 213) enthaltenen Abgaben oder bei Gesamtschuldverhältnissen für alle Abgaben des Gesamtschuldverhältnisses erfolgen. Bei Ratenbewilligungen sind der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten…
…Geschäftsführer besteht, ist in vorliegendem Beschwerdeverfahren nicht zu beurteilen. Bemerkt wird, dass dies - neben weiteren Voraussetzungen - festgesetzte aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH, nämlich verdeckte Gewinnausschüttungen, welche im Wege der Kapitalertragsteuer von der Körperschaft als Schuldner der Kapitalerträge einzuheben und abzuführen sind - voraussetzen würden. Hinreichende Feststellungen, dass…
…der Vollstreckbarkeit zulässig. Die Vollstreckbarkeit tritt gemäß § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO…
…der Vollstreckbarkeit zulässig. Die Vollstreckbarkeit tritt gemäß § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO…
…tritt gemäß § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Die Verwirklichung des Tatbestandes muss im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht im Sinne des § 93…
…Vollstreckbarkeit tritt gem. § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Der Abgabengläubiger soll sich über das Rechtsinstitut des § 232 BAO gegen Vermögensauskehrungen absichern können. Im Sicherungsverfahren sollen…
…den Bescheid des damaligen Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 4. Februar 2019, Zahl: ***000***, über die Zurückweisung eines Antrages auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung) gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…§ 217 Abs. 1 und 3 BAO festgesetzt, weil Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens drei Monate nach dem Tag, an dem der jeweils zweite Säumniszuschlag verwirkt wurde, entrichtet wurden. | Abgabe | Betrag in Euro | Säumniszuschlag in Euro | Umsatzsteuer 11/2010 | 7.942,35 |…
…dass die Einhebung des Rückforderungsbetrages sowohl aus persönlichen als auch aus sachlichen Gründen unbillig sei. Die Begründung lautete zusammengefasst wie folgt: Hinsichtlich der persönlichen Unbilligkeit wird im Antrag ausgeführt, dass die Antragstellerin vollblind sei und deshalb auch bereits durch eine amtsärztliche Bestätigung eine Behinderung von…
…StB***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. Februar 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 294 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26. August 2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Wird ein Betrag in entsprechender Höhe eingezahlt, aber mangels Verrechnungsweisung (§ 214 Abs 4) auf andere Abgabenschuldigkeiten verrechnet, sodass die entsprechende Abgabe nicht entrichtet wird, so führt dies zum Verlust der Straffreiheit (vgl VwGH 19.12.1988, 87/15/0085)…
…mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 80 Bundesabgabenordnung (BAO) für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der ***P-GmbH***, (FN ******) im Ausmaß von 447.592,33 Euro in Anspruch genommen wurde, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…6.2013 wurde die auf die belangte Behörde entfallende Konkursquote überwiesen. Mit Beschluss des Landesgerichts vom ***Datum3*** wurde der Konkurs aufgehoben. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten steht somit im Ausmaß von 97,3 % fest. Abgaben, die von der ***Primärschuldnerin*** zu entrichten waren, wurden von dieser…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Mit Haftungsbescheid vom 14.9.2018 zog das Finanzamt Wien 4/5/10 (belangte Behörde) den Beschwerdeführer zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin, Adr_Primärschuldnerin, im Ausmaß von €…
…80 BAO für folgende aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K-GmbH im Ausmaß von € 38.056,54 in Anspruch: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in € | 2014 | Umsatzsteuer | 13.922,47 | 01-04/15 | Umsatzsteuer | 19.344,00 |…
…11111, wurde der Beschwerdeführer (Bf.) vom Finanzamt Wien 1/23 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B-GmbH in Anspruch genommen und aufgefordert den Betrag von € 322.621,85 zu entrichten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf…
…Finanzamt den Beschwerdeführer, dass es beabsichtigte, ihn als Haftungspflichtigen für die uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin heranzuziehen. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer zur Stellungnahme zu den Haftungsvoraussetzungen auf. In seiner Eingabe vom 22.8.2014 stellte der Beschwerdeführer zunächst die Unternehmensentwicklung der Primärschuldnerin dar. Die Mitarbeiter…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf / Sachverhaltsdarstellung: Mit Haftungsbescheid vom 17.10.2016 (richtig: 17.10.2017) wurde der Beschwerdeführer für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin in der Höhe von € 343.160,04 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm…