…Eigentümern des Hauses abgeschlossenen Vertrag: [Grafik] [Grafik] Aufgrund der Aktenlage bestehen somit auch seitens des Bundesfinanzgerichts keine Bedenken an der zukünftigen Nutzung der in Rede stehenden Neubauwohnungen nach Fertigstellung für Bestandzwecke. Der Sachverhalt und die Rechtsfolgen sind zwischen den Verfahrensparteien unstrittig. Die Umsatzsteuer für das…
…19 und 20 handelte es sich um einen nicht ausgebauten Dachboden (Rohdachboden). Eine zukünftige Nutzung dieses Rohdachbodens machte einen Dachbodenausbau erforderlich. Im Kaufvertrag unter Punkt "1. Sachverhalt Grundbuchsstand/Kaufvertrag" wird Folgendes ausgeführt: "[…] Die Verkäufer haben sich im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung hinsichtlich dieser Liegenschaft laut…
…19 und 20 handelt es sich um einen nicht ausgebauten Dachboden (Rohdachboden). Für eine zukünftige Nutzung dieses Rohdachbodens ist ein Dachgeschoßaufbau erforderlich. Die Verkäufer haben sich im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung hinsichtlich dieser Liegenschaft laut dem entsprechenden Wohnungseigentumsvertrag bis zum hundertprozentigen Abverkauf aller Wohnungseigentumsobjekte das Recht…
…in welchem sowohl Handelseinrichtungen als auch Wohnungen zulässig sind. Eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes (auch) zu Wohnzwecken ist (nach Maßgabe der anzuwendenden Vorschriften des Steiermärkischen Baugesetzes) sohin jedenfalls zulässig und möglich. Die Verwirklichung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 9 MRG kann sohin im…
…in welchem sowohl Handelseinrichtungen als auch Wohnungen zulässig sind. Eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes (auch) zu Wohnzwecken ist (nach Maßgabe der anzuwendenden Vorschriften des Steiermärkischen Baugesetzes) sohin jedenfalls zulässig und möglich. Die Verwirklichung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 9 MRG kann sohin im…
…ausserlandwirtschaftlicher Verwendung: Ing Amt1 hat in seiner Stellungnahme selber festgestellt, dass höher Grundstückspreise als auch eine mögliche zukünftige Nutzungsalternative bei der Berechnung der Wertminderung zu berücksichtigen ist. Beide Flächen haben eine Gesamtfläche von 28.364 m2. Rund ein Drittel davon wir in Zukunft aufgrund der…
…zwei Geschoßen in einem eigenständigen 'Nordtrakt', sowie die Änderung des bestehenden Wirtschaftsraums und zukünftige Nutzung als Toilette für Kunden (...)". Mit Bescheid vom 07.02.2011 erteilte die [Gemeinde] der Beschwerdeführerin die "Genehmigung des Nordtraktes ([***]) als ortsfeste Betriebsstätte (...) für öffentliche Veranstaltungen wie insbesondere klassische Konzerte, Gesangsvorträge…
…die bereits größtenteils als Bauland gewidmet sind) bekannt gegeben, dass die "zukünftige Nutzung abhängig von (der) Möglichkeit der Umwidmung in Bauland" sei. Im Zuge der ersten Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde nach Hinweis des Richters, dass keine den Vorsteuerabzug begründenden Sachverhalte behauptet oder belegt…
…Daraus schloss der Bf, dass eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes zu Wohnzwecken zulässig und möglich sei. Der Frage des dringenden Eigenbedarfs wurde auch in der mündlichen Verhandlung nachgegangen (siehe oben Beweiswürdigung Punkt II.2.) und es konnten keine konkreten Gründe, die diesen als wahrscheinlich darstellen…
…zulässig seien und schloss daraus, dass eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes zu Wohnzwecken zulässig und möglich sei. Der Frage des dringenden Eigenbedarfs wurde auch in der mündlichen Verhandlung nachgegangen (siehe oben Beweiswürdigung Punkt II.2.) und es konnten keine konkreten Gründe, die diesen als wahrscheinlich…
…zukünftig sämtliche beruflichen Aktivitäten gebündelt angeboten und abgehalten werden können. Dieser Plan -wurde umgesetzt und war bereits in der Planungsphase die strikte Trennung von Privat und Beruf It. Hausplan ersichtlich. Anlässlich der Aussenprüfung des Finanzamtes wurden diese Räumlichkeiten besichtigt und die aktuelle und zukünftige Nutzung…
…Habe eine anderweitige Nutzung erfolgen sollen? + Habe er die Absicht gehabt die Liegenschaft unbebaut oder bebaut zu veräußern? + Sei es sein Plan gewesen, die Liegenschaft nach dem Abriss des Gebäudes privat zu nutzen? 2) Hätten sich seine Pläne für die zukünftige Nutzung während der Vermietungstätigkeit…
…Verfahren wurden keine konkreten, ernst zu nehmenden Pläne für eine andere Nutzung vorgelegt. Inwieweit die Befragung des Zeugen VN Bf1 über den Umstand, dass er die Liegenschaft - die nach wie vor nicht in seinem Eigentum steht - zukünftig wirtschaftlich bestmöglich verwenden werde, Aufschluss über deren Verkehrswert…
…Die vom steuerlichen Vertreter angestellten Spekulationen hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Liegenschaft sind abgabenrechtlich irrelevante Polemik. Inwieweit die Befragung des Zeugen Sohn über die geplante zukünftige Nutzung der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft (die nicht in seinem Eigentum steht) Aufschluss über den Verkehrswert der Liegenschaft im Juli 2011…
…Produkte erzeugen würden. Für einen optimalen wirtschaftlichen Einsatz an einem passenden Standort wäre zukünftig, abhängig von den Strompreisen, zu überlegen, eine Anlage nach 15 Jahren gegen eine neue zu tauschen. Abschließend verwies der Bf. im Falle der Beibehaltung der 20jährigen Nutzungsdauer darauf, die Besitzverhältnisse der…
…eines mutwillig verursachten Schadens, sind Werbungskosten. In diesen Fällen tritt die Veranlassung der Aufwendungen durch die Vermietung so offenkundig in den Vordergrund, dass die Mitveranlassung durch die zukünftige private Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. dazu VwGH 27.7.1994, 92/13/0175; Zorn in…
…Bei Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse jedoch nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (VwGH 25.4.2002, 99/15/0255). Eine kürzere - als die technische- wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der AfA-Berechnung erst zu Grunde zu legen…
…Ryda/ Langheinrich FJ 2003, 159). Zukünftige Umstände sind bei der Schätzung nur insoweit zu berücksichtigen, als sie sich gegenwärtig bereits verlässlich voraussehen lassen (VwGH 25.4.2002, 99/15/0255). Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut…
…S. GmbH erworben wurden. Die Abweisung der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 18.07.2014 wurde von der belangten Behörde damit begründet, dass zur ordentlichen Nutzung der Infrastruktureinrichtungen auch die Erhaltung, Verwaltung und Versorgung dieser Flächen gehöre. Diesbezüglich sei ein einheitliches Entgelt in Form der…
…2010, 2007/15/0003 - die von der belangten Behörde vorgenommene Herleitung aus den Investitionskosten mit dem sogenannten umgekehrten Ertragswertverfahren "als eine mögliche Methode für die Ermittlung jenes Nutzungsentgeltes, das unter einander fremd gegenüberstehenden Personen vereinbart worden wäre und ein Investor als Rendite aus der Investition…