…4100116/2018). Aus den dargestellten Gründen sei die Beschwerde als unbegründet abzuweisen, da ein zinsenloses Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber oder Schwestergesellschaft nicht fremdüblich sei und daher eine verdeckte Ausschüttung bewirke. Die Höhe des Zinssatzes der Betriebsprüfung liege im Toleranzbereich für kurzfristige Kreditvergaben, obwohl laut UGB…
…Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…vielmehr der gegenteilige Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung vor, weshalb sich allenfalls die Frage einer verdeckten Einlage stellen kann. In den Jahren 2002 und 2003 gewährte die Bf. ein zinsenloses Darlehen an A und B GmbH. Es wurde somit unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Seitens der Bf…
…Unabhängigen Finanzsenat (s. o.) der verfassungskonformen Intention des Gesetzgebers, weil der Zweck der Dreijahresverteilung nicht nur in der Glättung und damit Ermäßigung der Progression zu suchen ist. Er liegt auch in einer zinsenlosen Steuerstundung (Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, § 37 Tz 3…
…Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Vertragspartners nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch fremde Dritte kurzfristig (die vereinbarte Laufzeit betrug ein halbes Jahr) zinsenlos und unbesichert Geldmittel zur Verfügung stellen würden. Gegenständlich ist nach Auffassung des BFG überdies zu beachten, dass nicht primär zu klären ist…
…2 Z 4 KVG. Der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung ist nicht erforderlich (VwGH 30.09.1982, 82/15/0080). Zur Eignung der zinsenlosen Überlassung von Darlehen den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, kommt es nicht auf den Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung, sondern lediglich auf die…
… VwGH 15.04.1998, 98/14/0043). Siehe dazu auch Rz 6448 f. Wird einem Vermieter vom Mieter ein zinsenloses Darlehen gewährt, kommt dem Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns mietzinserhöhender Entgeltcharakter zu; daher liegt ein geldwerter Vorteil vor, der als Einnahme im Rahmen…
…der Luiss Business School direkt an diese, dies ebenfalls im Namen und Rechnung der Darlehensnehmerin. III. Die Darlehensnehmerin verpflichtet sich, dieses Darlehen zinsenlos bis spätestens 31. Dezember 2025 dem Darlehensgeber zurückzuzahlen und gilt sohin Endfälligkeit als vereinbart. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. …
…Am 29. November 2005 sei eine schriftliche Bestätigung über einen Darlehensteil von € 10.625,00 erstellt worden. Vereinbart war die Rückzahlung des zinsenlos zur Verfügung gestellten Darlehens, sobald es die Geschäftsentwicklung zugelassen hätte. Bis Ende 2006 seien bereits € 55.221,35 an die…
…Auch Zinsen, die einer Kapitalgesellschaft durch die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens an einen Gesellschafter entgehen, bewirken eine verdeckte Ausschüttung. Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung (VwGH 23.10.1997, 96/15/0117). Entscheidend für die Beurteilung…
…und für das erste Halbjahr 2011 zurückgezahlt hat. Das Reinvermögen der Stiftung betrug im Jahr 2010 EUR 2.786.666,72. Weiters ist dem Jahresabschluss zu entnehmen, dass die ***39*** Familienstiftung im Jahr 2005 ein zinsenloses Darlehen an Dr. ***18***, dem Großvater der Bf. iHv…
…2002/13/0022). So kann z.B. aufgrund der Unangemessenheit in der Gestaltung eines Rechtsgeschäftes auf das Vorliegen der Vorteilsgewährungsabsicht geschlossen werden (z.B. Einräumung eines zinsenlosen Darlehens: VwGH 6.02.1990, 89/14/0034; unangemessen hohe Mietzinse: VwGH 31.03.2000, 95/15/0056…
…mindestens 20 Jahre, bei der Gewährung einer Förderung für die Errichtung oder den Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung durch natürliche Personen und bei der Gewährung einer Förderung für Vorhaben der Wohnhaussanierung mindestens zehn Jahre beträgt; dies gilt nicht für zinsenlose Darlehen; 2. die Zinsen…
…die A-GmbH zurückzuführen war (nicht bezahlte Warenlieferungen, Personalgestellungen und offene Forderung aus einem zinsenlosen Darlehen der KG an die A-GmbH in Höhe von 542.529,58 €). Die Sparkasse ***7*** hatte im Feststellungsverfahren angegeben, dass im Zusammenhang mit der Konkurseröffnung über das Vermögen…
…€ und 119.936,31 €) im Ausmaß von 7.125,24 €. Mit Bescheid vom 23.02.2012 Gesellschaftsteuer für die zinsenlose Nutzung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von 890.655.37 € im Ausmaß von 4.408,74 €. Dazu ist folgendes zu sagen…
…Unabhängigen Finanzsenat (s. o.) der verfassungskonformen Intention des Gesetzgebers, weil der Zweck der Dreijahresverteilung nicht nur in der Glättung und damit Ermäßigung der Progression zu suchen ist. Er liegt auch in einer zinsenlosen Steuerstundung (Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, § 37 Tz 3…
…Der Anstieg des Saldos des Verrechnungskontos G wird storniert. Der dadurch entstandene buchmäßige Aufwand wird außerbilanzmäßig als verdeckte Ausschüttung hinzugerechnet. Zinsenlose Darlehen an einen Anteilseigener sind nicht fremdüblich und bewirken eine verdeckte Ausschüttung. Die bisher unterbliebene Verzinsung stellt zuzüglich der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer eine verdeckte…