…setzte das Finanzamt mit dem bekämpften Bescheid für die Zinsenersparnis für die Jahre 1992 bis 1994 Gesellschaftsteuer in Höhe von S 50.182,00 (das entspricht € 3.646,87) fest. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung richtete sich im Wesentlichen gegen folgende Punkte: Rückwirkende Anwendung…
…für welche die Nutzung in den Jahren 1990 bis zur Übertragung der Gesellschaft im Jahre 1996 zinsenlos erfolgte. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien erblickte in dieser unverzinslichen Hingabe von Kapitalmitteln die Überlassung einer Sache zur Nutzung zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…mit dem Betrag von 800.000,00 S und seit dem Geschäftsjahr 1989 mit einem gesamten Betrag von 865.000,00 S; die Beteiligten erklären, dass die oben genannten Darlehen zinsenlos gewährt wurden. II. Bw., im Folgenden kurz "Schuldner" genannt, verpflichtet sich an....H.S.,.....…
…4100116/2018). Aus den dargestellten Gründen sei die Beschwerde als unbegründet abzuweisen, da ein zinsenloses Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber oder Schwestergesellschaft nicht fremdüblich sei und daher eine verdeckte Ausschüttung bewirke. Die Höhe des Zinssatzes der Betriebsprüfung liege im Toleranzbereich für kurzfristige Kreditvergaben, obwohl laut UGB…
…Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der Zinsenlosigkeit einer „unbaren Entnahme“ iSd § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine freiwillige Gesellschafterleistung gemäß …
…das Bankkonto nahezu ausgeglichen, weshalb 2004 und 2005 kaum mehr Zinsen angefallen sind 1) Wann und wo wurde die mündliche, durch Zeugen belegte Vereinbarung über die Gewährung eines zinsenlosen Darlehens in Höhe von € 105.000,- der Frau DI B.Y. an Sie abgeschlossen? 2…
…96/16/0241). Im vorliegenden Fall wurde dem Bw. das zinsenlose Darlehen von seiner Mutter gewährt, weshalb aus der Nahebeziehung auf einen (zumindest bedingten) Bereicherungswillen der Darlehensgeberin geschlossen werden kann. Es sind daher hier in subjektiver Hinsicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer freigebigen Zuwendung erfüllt. Gegenstand einer…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer irischen Tochtergesellschaft ein Darlehen von S 50 Mio. und wird diese Kapitalüberlassung weder in Irland noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung anerkannt, dann ist gemäß Ziffer 202 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1979, AÖFV. Nr. 79…
…keine Hinweise, dass die Aufbringung des zur Anschaffung des Lagerbestandes erforderlichen Kapitals nicht auch von fremder Seite (Kreditinstitut) möglich gewesen wäre. Dass die Körperschaft das Darlehen zu gleichen Bedingungen (zinsenlos) woanders nicht bekommen hätte, reicht für die Annahme von verdecktem Eigenkapital nicht aus. Nicht zuletzt…
…vom 27. Jänner 2012 gab das Finanzamt dazu eine Stellungnahme ab, die folgenden Inhalt hat: "In den Berufungsentscheidungen RV/2013-W/06 und RV/2395-W/07 wird der Zinsenanspruch erst ab Fälligkeit mit dem Vorliegen eines Kreditkaufes, der Sacheinlagevertrag würde ein solcher sein, begründet…
…kann auch keine Vereinbarung auf Verzicht von Zinsen vorliegen. Ein fiktiver Zinsenverzicht kann somit nicht vorliegen, wenn die entsprechende zivilrechtliche Parteienvereinbarung zu keinem Zinsenanspruch führte. 5. Ohne Anerkennung eines gesellschaftsteuerpflichtigen Vorganges sei angemerkt, dass für die Zinsenberechnung 24.11 bis 31.12.2005 eine tageweise…
…ist die Annahme des Bereicherungswillens gerechtfertigt, weil die Familenbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Dritten üblicherweise kein Anlass besteht. Bei Gewährung eines zinsenlosen Darlehens an einen Angehörigen liegt es nahe, dass der Darlehensnehmer begünstigt werden soll (vgl. VwGH 31.3.1999, 98/16/0358…
…13/0144, mwN): - Zum einen ist jener Tilgungsanteil, den die damalige Ehegattin beisteuerte, dem Bw und Alleineigentümer der kreditbelasteten Eigentumswohnung als zinsenloses Privatdarlehen gewährt worden, ohne dass festgelegt war, wann und in welcher Höhe er dieses an die Ex- Gattin zurückzahlen müsse (angeblich dann, wenn…
…vielmehr der gegenteilige Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung vor, weshalb sich allenfalls die Frage einer verdeckten Einlage stellen kann. In den Jahren 2002 und 2003 gewährte die Bf. ein zinsenloses Darlehen an A und B GmbH. Es wurde somit unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Seitens der Bf…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…10. Dezember 1985, Zl. 85/14/0080). Auch Zinsen, die einer Kapitalgesellschaft durch die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens an einen Gesellschafter entgehen, bewirken eine verdeckte Gewinnausschüttung; dies gilt auch für eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter (vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 20…