…auf folgende Umstände: Zunächst ist diesbezüglich festzuhalten, dass der Bf. unstrittig vom 16. April 2007 bis zum 30. September 2007 im Ausmaß von 39 Wochenstunden bei der Firma 3 beschäftigt war. Weiters gab der Bf. in der o. e. Bauvorhaltsbeantwortung - diese ist zwar weder datiert…
Weitere GZn. RV/2300002/2019 RV/2300003/2019 RV/2300008/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Inhaber eines Betriebes für Handel, Erzeugung und Import von Wohnmobilen und Karosseriebauer, Gesellschafter, Geschäftsführer…
…in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachtes und zum angestrebten Erfolg. Faktum sei jedenfalls, dass in die Rechte von Personen nur im geringstmöglichen Ausmaß eingegriffen werden darf. Nach den Grundsätzen des § 5 Abs. 1 leg cit müssen zulässige Eingriffe in…
Aus den falschen Lebenshaltungskostenrechnungen sei aber nicht erkennbar, welche Abgaben (ESt, USt) in welcher konkreten Höhe (unter € 100.000,00!) und in welchen Zeiträumen hinterzogen wurden. In den Berechnungen des Prüfers werden ausschließlich Beträge jenseits von € 100.000,00 angeführt, welche tatsächlich die…
…Finanzstrafakt, Bl. 9 ff). 1.2. Zeitlich nachgeordnet (siehe die beschriebene Chronologie des Handlungsablaufes im Bericht an die Staatsanwaltschaft Graz, Finanzstrafakt, Bl. 66 f) ist im Zuge einer Besprechung in der Kanzlei der N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH von einem Organwalter der Abgabenbehörde (wohl vom Außenprüfer…
…angeschaffte Wertgegenstände, angehäufte Bargeldbestände, usw.) ist auch eine Analyse der im Vermögen des Beschuldigten erfolgten Geldflüsse in einem - zeitlich überschaubar den konkret strafrelevant verbliebenen Zeiträumen vorgelagertem - Ausmaß erforderlich gewesen. So gesehen war es auch - zumal in Anbetracht der Höhe der möglichen Verkürzungen - nicht unverhältnismäßig, gegenüber…
…dürften. Der zweiten Judikaturlinie im UFS/BFG, wonach von der Bindung der vollen Arbeitskraft wohl nur dann ausgegangen werden könne, wenn die Bildungsmaßnahme ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nehme, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitdienstverhältnisses entspreche (zB UFS 02.09.2010, RV/0011-I/10…
…Sohnes kein zeitliches Ausmaß erreiche, damit dieses als Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 anerkannt werden könne. Am 17.03.2025 habe die Bf. einen Vorlageantrag eingebracht und im Wesentlichen vorgebracht, dass das Kind mehrere Ergänzungsfächer besuche und dass außerdem ein "***Zeitaufwand***" im Ausmaß von…
…Kindes in Anspruch nehmen. Von einer Bindung der vollen Arbeitskraft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme hinsichtlich des theoretischen und praktischen Teiles sowie der Vor- und Nachbereitungszeiten ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nimmt, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitdienstverhältnisses entspricht. Dies wird dann…
…ist. Dieser Nachweis ist der Bf., wie auch jener über das zeitliche Ausmaß und die konkrete Lage der Überstunden - wie im Zuge der Beweiswürdigung unter Punkt III. ausgeführt - nicht gelungen. Rücksichtlich der im für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Erkenntnis des VwGH vom 7.10.2025…
…0101), wobei weiters (3) eine Reise in der Regel erst bei einer Entfernung von 20 km bis 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit anzunehmen ist (VwGH 11.6.1991, 91/14/0074) und (4) und ein zeitliches Ausmaß von drei Stunden überschritten sein muss (sh. …
…auch deren zeitlicher Umfang sind zu prüfen (VwGH 14.12.2015, Ro 2015/16/0005 in Anlehnung an die zit. Literatur: ebd, § 2 Rz 36). Wie gezeigt werden wird, bleiben beide Elemente freilich aufeinander bezogen. So ersichtlich, hat der Verwaltungsgerichtshof, ohne ein fixes Ausmaß an…
…Von der Bindung der Arbeitskraft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme durch den Kursbesuch, die Vor- und Nachbereitungszeiten und die Prüfungsteilnahmen ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nimmt, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitverhältnisses entspricht. Es ist demnach von einer vollen Bindung der Arbeitskraft…
…der vollen Arbeitskraft kann wohl nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme durch den Besuch des Unterrichts, die Vor- und Nachbearbeitungszeiten und die Prüfungsteilnahmen ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nimmt, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitdienstverhältnisses entspricht. Es ist demnach von einer vollen Bindung der…
…Von der Firma L sei lediglich bestätigt worden, dass der Bf im Außendienst tätig war, jedoch kein zeitliches Ausmaß. Die angeforderten Reiseaufzeichnungen seien nicht vorgelegt worden. Mangels Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen und aufgrund der für das Pauschale schädlichen weiteren Tätigkeit könne eine Gewährung nicht erfolgen. Dagegen…
…einer Abschlussprüfung. Die Vorbereitung auf die Prüfung müsse die volle Arbeitskraft des Kindes binden. Von der Bindung der vollen Arbeitskraft könne wohl nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahmen ein zeitliches Ausmaß hat, das zumindest annähernd dem eines Volldienstverhältnisses entspricht. Die Ausbildung von B. finde…
…hervor. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage des oben genannten Erlasses. Im Berufungsverfahren wurden daher Aufzeichnungen über die verschmutzenden Tätigkeiten sowie deren zeitliches Ausmaß angefordert. Es wurden auch Unterlagen, nämlich Arbeitszettel, übermittelt. Aus denen sollen die verschmutzende Tätigkeiten sowie das zeitliche Überwiegen der verschmutzenden Tätigkeiten hervorgehen…
…weiters eine Reise idR erst bei einer Entfernung von 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit anzunehmen ist (VwGH 11.6.91, 91/14/0074) und ein zeitliches Ausmaß von drei Stunden überschritten sein muss (siehe § 26 Z 4 lit b und d EStG 1988). Gemäß …
…sondern auch, dass damit dem Rechtsstandpunkt der Bf. eine Absage erteilt wurde, wonach - neben der Erfüllung der wöchentlichen Lehrverpflichtung - zusätzlich das zeitliche Ausmaß, das für die Erfüllung der sonstigen lehramtlichen Pflichten aufgewendet wurde, nicht gesondert nachzuweisen wäre bzw. automatisch mit der Erfüllung der Unterrichtszeiten der…
…Von der Bindung der Arbeitskraft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme durch den Kursbesuch, die Vor- und Nachbereitungszeiten und die Prüfungsteilnahmen ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nimmt, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitverhältnisses entspricht. Es ist demnach von einer vollen Bindung der Arbeitskraft…