…Die an die O fingierten Zahlungsflüsse seien dem Vermögen der Bf als verdeckte Ausschüttungen entzogen worden und daher dem körperschaftsteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen. Der ursprüngliche Gründer der Bf (D, in der Folge D genannt) sei wirtschaftlicher Machthaber der Bf, die Alleingesellschafterin im Prüfungszeitraum, eine ungarische Kft…
…2013 verstorbenen P. , auf dem Papier als Geschäftsführerin des verantwortlichen Verbandes, dessen faktischer Geschäftsführer und wirtschaftlicher Machthaber ausschließlich P. war, den damit auch die Verantwortlichkeit für die steuerlichen Belange der B-GmbH traf. Die Beschuldigte hat sich mit Angelegenheiten der B-GmbH, insbesondere auch deren…
…in der ***Bf1*** laut festgestelltem Sachverhalt Geschäftsführer bzw. wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** war. Körperschaftsteuer 2017 und 2018: Laut Judikatur (VwGH 16.12.1986, 86/14/0077) ist bezüglich der Körperschaftsteuer grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung (und nicht erst die Nachforderung auf Grund einer Betriebsprüfung) relevant. Hinsichtlich…
…Spruchsenates L-1 vom 9.12.2021 wurde ***Bf1*** nach nichtöffentlicher Sitzung für schuldig befunden, er habe als wahrer wirtschaftlicher Machthaber und damit als Verantwortlicher für seine Gattin ***Name1*** und der ***Bf2*** unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…zusammen: [Grafik] Begründet wurde die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers im Wesentlichen damit, dass ***Bf1*** seit der Errichtung der Gesellschaft im Jahr 2017 bis zur Konkurseröffnung wahrer wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** gewesen sei; die Abgabenschulden bei der ***Primärschuldnerin*** uneinbringlich seien; die Gesellschaft sei im Konkurs gewesen…
…wahre wirtschaftliche Machthaber des Einzelunternehmens des Bf. Die ***Auftraggeber-GmbH*** beziehungsweise ***Name GS-GF*** haben die wirtschaftlichen Entscheidungen betreffend das Einzelunternehmens des Bf. getroffen. Dass tatsächlich eine andere Person oder andere Personen als der Bf. der wahre wirtschaftlicher Machthaber beziehungsweise die wahren wirtschaftlichen Machthaber des…
…bis dato, da er nach Erhebungen und Niederschriften der Finanzpolizei dringend verdächtig sei, als wahrer wirtschaftlicher Machthaber über die in Folge genannten nicht protokollierten Einzelfirmen als solche firmiert und Rechnungen über Bauleistungen ausgestellt zu haben, die bis dato nicht der Besteuerung unterzogen worden seien. Die…
…der TZ 3 -"Wirtschaftlich Berechtigter" - erwähnt, ist Herr VN ***Bf*** als Obmann und nach dem bisherigen Prüfungsergebnis alleiniger wirtschaftlicher Machthaber beim ***V***. Laut Vereinsregister sind zwar Kassierin: ***1*** Schriftführer: ***2***, doch nach Durchsicht der Belege und Bankunterlagen übt Herr ***Bf*** die alleinige wirtschaftlich Kontrolle aus. …
…2010 bis dato, da er nach Erhebungen und Niederschriften der Finanzpolizei dringend verdächtig ist, als wahrer wirtschaftlicher Machthaber über die nicht protokollierte Einzelfirma als solche firmiert und Rechnungen über Bauleistungen ausgestellt zu haben, die bis dato nicht der Besteuerung unterzogen worden sind. Die von ihm…
…zu berücksichtigen. Diesbezüglich kann auf die bereits in der Beweiswürdigung getätigten Ausführungen verwiesen werden. Dass von der handelsrechtlichen Geschäftsführerin weder die Geschäfte geführt noch wirtschaftliche Entscheidungen jeglicher Art getroffen wurden, wurde bereits ausführlich dargelegt, ebenso, dass ***2*** als wahrer wirtschaftlicher Machthaber der Bf. anzusehen ist…
…0185; VwGH, 8.02.2007, 2004/15/0149). Die B. b. Ltd ist in London ansässig und betreibt dort Hausverwaltungs- und Immobiliengeschäfte. Laut britischem Firmenbuch ist Gesellschafter-Geschäftsführer und wirtschaftlicher Machthaber der B. b. Ltd der Mehrheitsgesellschafter der Bf., M-Ges, X1 geboren, österr. Staatsbürger…
…GmbH und ***2*** Handels GmbH erstellt bzw. erstellen lassen, d) nach ho. Ansicht als wirtschaftlicher Machthaber der Firmen ***6*** Handels GmbH und ***5*** Handels GmbH mit größter Wahrscheinlichkeit die Fakturen an die div. Abnehmerfirmen und an die Firmen ***9*** GmbH bzw. ***10*** Handels- und Transp…
…ist zwar laut Firmenbuch nicht an der GmbH beteiligt, da die Anteile treuhändig von seiner Gattin gehalten werden, ist aber als wirtschaftlicher Machthaber anzusehen, da er nach den tatsächlichen Verhältnissen wie ein Alleingesellschafter handelt, allein alle Entscheidungen trifft und über sämtliche Mittel der Gesellschaft verfügen…
…dieser Funktion als wirtschaftlicher Machthaber zu bezeichnen. So im Rahmen der BP immer wieder angeführt worden sei, dass Herr H. kein formeller Machthaber und dadurch nicht befugt wäre, solche Vereinbarungen zu treffen, sei dem zu entgegnen, dass im Steuerrecht die Bestimmung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise sehr…
…anzuerkennen seien. Die Außenprüfung widerspreche dem, da die Eigentümeridentität der Gesellschaften nicht offengelegt worden sei, die Verträge einseitig zugunsten von ***Machthaber*** (wirtschaftlicher Eigentümer beider Gesellschaften) konstruiert worden seien und es keine Betriebsstätte der ***Offshore-Ges*** in Moskau gebe, obwohl dies behauptet werde. Weiters, da die…
…der Partei "dem Gesellschafter" (somit DE als wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaftsanteile) vorzuschreiben. Gegen die Inanspruchnahme der Bf. spricht weiters, dass es zur Vorschreibung von Kapitalertragsteuer durch zu verdeckten Ausschüttungen führenden Handlungen des DE gekommen ist, da dieser als faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Eigentümer der Bf…
…vom 14.6.2010 mit der Begründung, der Umstand, dass er wirtschaftlicher Eigentümer und Machthaber der Autoverwertung Bf KG sei und dass ihm aus diesem Umstand der gesamte Gewinn/Verlust des Unternehmens zuzurechnen sei, sei nicht gewürdigt worden. Das Finanzamt A habe unter der Steuernummer…
…November 2012 und 1. Jänner 2014). Es bestehe der Verdacht, dass A der wirtschaftliche Eigentümer und Machthaber der bulgarischen Gesellschaft YD-Eood sei und C ([im bulgarischen Handelsregister eingetragen als] Alleingesellschafter und Geschäftsführer bis 14. September 2015) sowie IB (ab 14. September 2015 [im bulgarischen…
…würden verdeckte Ausschüttungen an Gesellschafter bzw. wirtschaftliche Machthaber einen typischen Anwendungsfall des § 95 Abs. 4 EStG 1988 darstellen, insbesondere dann, wenn die ausschüttende Körperschaft die Kapitalertragsteuer nicht ordnungsgemäß entrichte und ihre Heranziehung zur Haftung erschwert erscheine. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation, der absehbaren hohen Abgabenbelastungen…
…November 2012 und 1. Jänner 2014). Es bestehe der Verdacht, dass XA der wirtschaftliche Eigentümer und Machthaber der bulgarischen Gesellschaft YD-Eood sei und XC ([im bulgarischen Handelsregister eingetragen als] Alleingesellschafter und Geschäftsführer bis 14. September 2015) sowie XJ (ab 14. September 2015 [im bulgarischen…