…bis 31.12.2011 dort beschäftigt. Gesellschafter oder Geschäftsführer war der Bf. bei der ***Ges*** (FN ***Ges-FB***) zu keinem Zeitpunkt - auch nicht in faktischer oder tatsächlicher Hinsicht. Auch war er nicht wirtschaftlicher Eigentümer von Geschäftsanteilen an der ***Ges***. Darüberhinaus hatte er keine generellen oder…
…war unverzinst. Der Vertrag lautet auszugsweise wie folgt: " … Auf Grund des zwischen dem Gesellschafter DIB (FN abc) und dem Darlehensgeber, als Treugeber, abgeschlossenen Treuhandvertrages ist der Darlehensgeber wirtschaftlicher Gesellschafter der Rechtsvorgängerin. Die Beteiligung entspricht rund 20,81250 % am gesamten Stammkapital. … …
…Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Beteiligungen auf die ***1*** ***2***, k.s. nicht von Bedeutung. Wie in der Bescheidbegründung ausgeführt, ist auf Grundlage von Art 3 Abs 2 DBA nach dem Recht des jeweiligen Anwenderstaates und unabhängig von der Behandlung der Gesellschaft im DBA…
…die Beteiligung der Betriebszweck der Z. SLK k.s. gefördert werde und dass zwischen den Gesellschaften enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Die Beteiligung sei daher notwendiges Betriebsvermögen. Die Beteiligung könne nach dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters aber auch als gewillkürtes Betriebsvermögen der Z. SLK k.s…
…den Beschuldigten. Dabei wurde die bestehende Forderung der Gesellschaft an den Gesellschafter auf dem Verrechnungskonto um diesen Betrag verringert. Ein tatsächlicher Erwerb der Gesellschaft wäre jedoch nicht erfolgt, da nach wie vor der Gesellschafter wirtschaftlicher Eigentümer dieses Kraftfahrzeuges geblieben sei. Mit Buchung vom 31. Dezember…
…2.1 wirtschaftliche Begründung der Holdingfunktion: Anfang 2003 habe die ***T***-Gruppe die Entscheidung getroffen, die Bf. als zentrale Holdinggesellschaft für die nicht-***LandX*** Beteiligungen zu etablieren, um mögliche Synergien verstärkt zu nutzen. Da Österreich geographisch im Zentrum der meisten nicht-***LandX*** Gesellschaften gelegen sei…
…ist weder Gesellschafter noch wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile der Gesellschaft. Den Bf. und KT verbindet ein verwandtschaftliches Verhältnis. 2. Beweiswürdigung Hinsichtlich Betriebsprüfung und deren Ergebnis kann auf den aktenkundigen Außenprüfungsbericht verwiesen werden, wonach aufgrund durchgeführter Schwarzverkäufe verdeckte Ausschüttungen festgesetzt wurden. Dass die Gesellschaft mittlerweile aus…
…dass dies im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft geschieht und der Geschäftsanteil des Bf nahezu wertlos sei. In der Präambel wurde zudem festgehalten: "Präambel (…) Lit E: Der Verkäufer hat zudem als Darlehensgeber der Gesellschaft (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses firmierend als ***AH*** GmbH…
…von wirtschaftlichem Eigentum ausgegangen werden könne. Als Konsequenz daraus seien daher steuerliche Folgen wie Aufwendungen und Erträge aus den Beteiligungen nicht dem österreichischen Steuersubjekt zuzuordnen. Wenn Stimmrecht, Dividendenbezugsrecht und Chancen auf Wertsteigerungen im Konzern sofort weitergeleitet werden müssen, sei die Bf. als österreichische Gesellschaft in…
…EStG). Daher war auf das diesbezügliche Vorbringen in der Beschwerde nicht weiter einzugehen. Ist der atypisch Stille gleichzeitig Gesellschafter der GmbH, ist nach der Judikatur des VwGH eine Mitunternehmerschaft nicht anzuerkennen, wenn das vom stillen Gesellschafter zugeführte Kapital nur den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital der…
…Jakom EStG 2017 § 20 TZ 62,63) . Diese Geschenke sind allerdings den Teilnehmern des Golfturniers und nicht den Gesellschaftern zugewendet worden. Ein wirtschaftlicher Vorteil der Gesellschafter ist in diesem Zusammenhang nicht feststellbar. f.) 1.177,60 €: Ad Kundenworkshop im **** in Mallorca, der Kosten von…
…Vermögensvorteil den rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümern der Gesellschaftsanteile zuzurechnen. Einem Dritten kann eine verdeckte Ausschüttung steuerlich nicht zugerechnet werden. Profitiert ein derartiger Dritter, so ist das Bestehen eines Naheverhältnis zum direkten Anteilseigner zu prüfen. Liegt ein derartiges vor, hat (sofern die Zuwendung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist)…
…wirtschaftlichen Eigentums an der Beteiligung auf den Käufer beendet werden. Diese "Preferred Dividend" stellen daher nach Ansicht der Abgabenprüfung einen Teil des Kaufpreises dar. Auch diese Ansicht ist unserer Rechtsauffassung nach unrichtig. Die Minderheitsgesellschafter sind bis zum Abschluss der tatsächlichen Abtretungsverträge im Jahre 2010 Gesellschafter…
…außersteuerlichen Gründe gebe. Nach der mittlerweile eindeutigen Rechtsprechung des BFG und des VwGH geht es aber bei der Zurechnung von Einkünften in wirtschaftlicher Betrachtung nicht um Fragen des Missbrauches und nicht um außersteuerliche Grüne. Lediglich wenn eine Zurechnung zur ausländischen Gesellschaft erfolgen würde, könnte sich…
…laufend zugewendeten Gelder ebenso wie die aufgrund der getilgten Bankverbindlichkeit der Bf. bestehende Forderung des Vaters des damaligen Alleingesellschafters steuerlich als verdecktes Eigenkapital zu werten sind. Gegen eine wirtschaftliche Gesellschafterstellung dieser Personen bzw. der Annahme des Vorliegens von verdecktem Eigenkapital spricht nach Auffassung des BFG…
…für die der Antragsteller als Gesellschafter und wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH in Anspruch genommen wird. Tatsächlich liegt eine Auflösungsvereinbarung vom 03.11.2009 vor, wonach dem Antragsteller die wirtschaftliche Eigentümerschaft der 51% Anteile an der GmbH nicht mehr zuzurechnen sei. Dem Antrag auf Verfahrenshilfe beigeschlossen…
…eine Ausfertigung davon erging an die Bf. - legte das Finanzamt die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor und führte unter "Streitpunkte" aus: "Sind die im Kooperationsvertrag vereinbarten Zuschüsse in wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Gesellschaftern zuzurechnen und daher steuerpflichtige? Auch wenn das Finanzamt mit BVE…
…5.2011 ist bei der ***Bf1*** mit Null anzusetzen, da wirtschaftliches Eigentum nach dem Gesamtbild der Verhältnisse bei der ***Bf1*** nicht gegeben ist. Es liegt eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter G. in Höhe der übernommenen Kosten vor. Als Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung sind neben…
…damit, dass anhand der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen sei, wer letztlich der Empfänger des Zuschusses gewesen ist. Im Jahresabschluss zum 31.12.2009 der übertragenden W.I GmbH stehe festgeschrieben, dass geplant sei, das negative Eigenkapital durch einen indirekten Gesellschafterzuschuss iHv zumindest Euro 25 Mio. abzudecken…
…UmgrStG auf den Einbringungsstichtag zurückbezogen worden sei, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der F. G. AG zuzurechnen sei. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin rechtzeitig eine Berufung ein und beantragte die Gesellschaftsteuer mit € 0,- festzusetzen. Darin wendete die Bf. im Wesentlichen ein…