…Die gegenständliche Leistung i.H.v. insgesamt € 5.438.950,00 (Verkehrswert gem Punkt III c) gg) ist somit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als direkter vom Gesellschafter stammender Gesellschafterzuschuss anzusehen und unterliegt daher der Gesellschaftsteuer." 1.3. Beschwerde In der dagegen eingebrachten Beschwerde wurde im…
…diente, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat unter Hinweis auf das Erkenntnis VwGH 19.12.2002, 2001/16/0448 als im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft liegend beurteilt und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der aufnehmenden Gesellschaft als Leistende (= unmittelbare Gesellschafterin der Leistungsempfängerin) zugerechnet (vgl. UFS 21.3.2012…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage strittig, ob unter dem Titel der Dividende geleistete Zahlungen an Vorzugsaktionäre - unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - in Zinsen umqualifiziert werden dürfen, sodass die im § 10 Abs. 1…
… 21 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Sachverhalt: Aufgrund des Ergebnisses des vorgelegten Verwaltungsaktes und des vom BFG ergänzend durchgeführten Ermittlungsverfahrens steht folgender Sachverhalt fest: Die…
…Eigentümerin die ***7*** war, Dividenden an diese erklärte oder nicht. Der Senat erachtete die in Pkt 12.1 SHA geregelte Auszahlung der Vorzugsdividende im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem Kaufgeschäft in einem derart engen Zusammenhang, dass diese als Teil des Kaufpreises zu qualifizieren und…
…Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann (= wirtschaftliche Dispositionsbefugnis). Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Voraussetzung für die Zurechnung…
…obigen Ausführungen) als Darlehen zu qualifizieren wäre. Umso weniger kann dies für die Verträge mit den übrigen Investoren gelten. e) Conclusio Auf Basis der obigen Ausführungen und unter Beachtung der Rechtsprechung des VwGH zur gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ergibt sich, dass Inhalt der als "Anteilsübertragungsvertrag Treuhandvertrag…
…müssen kumulativ vorliegen und haben Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs 2 BAO. Wie das Vorliegen von wirtschaftlichem Eigentum ist auch die Rechtsprechung über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO (VwGH 10.5.88…
…keine Veranlassung. 3. Die damals getroffene rechtliche Beurteilung ist darin begründet, dass die gegenständlichen Zuschüsse weder bei zivilrechtlicher Betrachtung noch in Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne des BMF-Erlasses vom 14.3.2003, GZ 10 5004/1-IV/10/03, als von den unmittelbaren…
…Argumente an, mangels eines überwiegend bei den Zwischengesellschaften liegenden Interesses von der Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd EuGH abzusehen und die gegenständlichen Zahlungsflüsse als echte Großmutterzuschüsse steuerfrei zu belassen. Abschließend dürfen wir nochmals auf das bisherige Vorbringen im Beschwerdeverfahren und die gestellten Anträge verweisen, die…
…Darin wurde der Sachverhalt dargestellt und dazu im Wesentlichen die Rechtsmeinung vertreten, dass in einer gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Ablauf der Grundstückstransaktion aufgrund des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs als ein Vorgang zu werten sei, der nur zu einer einmaligen Belastung mit der Grunderwerbsteuer führen könne…
…der wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden) demjenigen zuzurechnen, dem die Anteile (Wertpapiere) zuzurechnen sind und der die faktische Möglichkeit zur entgeltlichen Nutzung dieses Wirtschaftsguts innehat. Der bloße Abschluss eines Kaufvertrages über einen Gegenstand verschafft dem Käufer jedoch weder das zivilrechtliche noch das wirtschaftliche…
…sondern selbständige Ärzte bzw. MTAs, weil in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Tätigkeit die Merkmale der selbständigen Arbeit überwiegen würden. Alle Details zum Sachverhalt und zu dessen rechtlicher Würdigung durch den Berufungswerber würden in einer gesonderten Stellungnahme im Detail ausgeführt und ergänzt werden. Der Bf beantragte…
…dass das Recht auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, nicht aber endgültig überlassen werde. Die immerwährende Einräumung entspreche in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem Verkauf. Im vorliegenden Fall würden daher keine steuerbaren Einnahmen vorliegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab…
…auf Abhaltung einer mündlchen Verhandlung vor dem Senat zurückgezogen, woraufhin am 21.6.2017 eine mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter abgehalten wurde. Im Zuge dieser Verhandlung wurde auf das bisherige Vorbringen verwiesen und seitens der steuerlichen Vertretung auf die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" nach § 21 BAO hingewiesen…
…auf der Ebene der Zurechnung nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne der Bejahung von Transparenz lösen, sodass auf den Missbrauchsvorwurf nicht mehr eingegangen wird. 5. In typisierender Betrachtungsweise (nach den Erfahrungen des allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrs) ist angesichts des Stiftungszweckes in der Förderung der…
…dieser Barauslagen erbracht werden. Diese in vergleichbarer Form auch in den AGB enthaltenen Angaben sollen die gewinnstrebende Absicht im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen verschleiern und sind tatsachenwidrig und widerstreiten schon der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise." Beigeschlossen ist in Ablichtung ein umfangreiches Beweismaterial, ua in Form von…
…vorliegende Veranlagung mit keinem Risiko behaftet gewesen und so im gegenständlichen Fall der Charakter einer Gewinnbeteiligung gänzlich verloren gegangen sei. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise stellten sich die Zahlungen nicht als Dividenden, sondern als Zinsen dar. Beschwerdegegenständliche Frage ist sohin die steuerrechtliche Behandlung der erhaltenen Beträge.  …
…der M-GmbH angestellte formalrechtliche Betrachtung lässt die Bestimmung des § 21 BAO außer Acht. Im Sinne der für die abgabenrechtliche Beurteilung im anhängigen Verfahren maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind die dem Hinweis auf eine Übertragung der "Mehrwertsteuerschuld nach § 19" in den Rechnungen über die Rohbauerrichtung vorausgehenden…
…94 den Gesichtspunkt der Entgelthöhe bei Ausbildungsverhältnissen, die einem Lehrverhältnis entsprechen, besonders hervorgehoben, was nach Ansicht des BFG für die Anwendbarkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einschränkt auf die Entgelthöhe eines Lehrlingsverhältnisses spricht. Darüber hinaus führt BFG 02.02.2021, RV/7104446/2020, zu Recht ins Treffen…