…Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Im § 3 Abs. 1 FLAG 1967 ist geregelt, dass Personen…
…über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). | b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in…
…über eine ständige Wohnstätte verfügt, sie "in dem Vertragsstaat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe (Mittelpunkt der Lebensinteressen)". Bis heute nutze der Bf. die Wohnung im Ort 1-Ö für maximal drei Monate pro Jahr, die restliche Zeit verbringe…
…Aufenthalt in der Schweiz die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht aus, da hier Ansätze für eine "Dauerhaftigkeit" der Wohnsitznahme in der Schweiz nicht festgestellt werden konnten. Wollte ein wirtschaftlich denkender Steuerpflichtiger wirklich wieder in die Schweiz zurückgehen, so würde er - allenfalls nach einer gewissen Überlegungszeit…
…dass es zur Überzeugung gekommen wäre, dass die persönlichen Beziehungen nach Österreich vernachlässigbar bzw die wirtschaftlichen Beziehungen des Bf zu Amerika von größerer Bedeutung waren, sodass aufgrund des hier aufgezeigten Gesamtbildes der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit des Bf in den USA gelegen…
…einer Außenprüfung; die wesentlichste Frage in diesem Prüfungsverfahren betrifft die steuerliche Ansässigkeit und somit die inländische Steuerpflicht des Beschwerdeführers im Streitjahr 2010. Im Speziellen strittig ist die Gewichtung der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen im Streitjahr 2010 zur Beurteilung der Ansässigkeit im Sinne von Art. 4…
…den betrieblichen Bereich. Eine Beteiligung gehört jedoch dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie den Betriebszweck des Beteiligten fördert oder wenn zwischen diesem und demjenigen, an dem die Beteiligung besteht, enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 22. November 1995, 94/15/0147…
…angemeldet. Allein aus dieser Tatsache könne jedoch kein Lebensmittelpunkt abgeleitet werden, zumal sich das Kfz 90% der Zeit in Schweiz befinde. Auch bezüglich der wirtschaftlichen Beziehungen sei der Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Dort habe sie in den betreffenden Jahren den Großteil ihres Einkommens bezogen, mittlerweile…
…iSd BAO, ist Hauptwohnsitz iSd § 30 Abs. 2 EStG 1988 jener dieser Wohnsitze, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Der Hauptwohnsitzmeldung kommt in diesem Zusammenhang keine materiell-rechtliche Bedeutung zu (vgl. Bodis/Hammerl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG17, …
…Der Bf. unterhielt damit zu den beiden fraglichen Staaten Österreich und Schweiz keine derart engen wirtschaftlichen Beziehungen, welchen in einer Gesamtbetrachtung ausschlaggebendes Gewicht beizumessen ist. Unzweifelhaft bestanden aber die gewichtigeren engeren persönlichen Beziehungen zu Österreich. Da im Inland - wie oben dargestellt - seine (österreichische) Lebensgefährtin als…
…Artikel 4 Absatz 2 lit. a DBA Schweiz als in dem Vertragstaat ansässig gilt, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). V.2.) Der Abgabepflichtige erzielte im strittigen Zeitraum vom 10. April 2007 bis 31. Dezember 2009 Einkünfte aus unselbständiger…
…Ö***. Im Vereinigten Königreich war der Bf. jedenfalls nicht als Dienstnehmer beschäftigt, andere wirtschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich hat der Bf. nicht nachgewiesen. Dem durchgehenden Dienstverhältnis zu seiner Gattin kommt nach Ansicht des Gerichts eine größere Bedeutung zu als das Verhältnis zu einer Briefkastengesellschaft, die…
…Die (allenfalls in den Vorjahren relevante) Frage, ob Frankreich im Verhältnis zu Österreich der Staat ist, zu dem der Beschwerdeführer die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hatte, bedarf daher im Beschwerdezeitraum keiner weiteren Klärung. 3.5.8. Somit war spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde…
…Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in…
…Angemerkt wird, dass die Bf. anhand eines abweichenden Wirtschaftsjahrs vom 1.3.2011 bis 29.2.2012 bilanziert. Dass zwischen der Bf. und dem ehemaligen Gesellschafter eine wirtschaftliche Beziehung bestanden hatte, wurde nicht bestätigt. Das Finanzamt geht in seiner Argumentation davon aus, dass es sich…
…Verhalten der natürlichen Person ergeben, haben erhöhte Bedeutung. Auch nach der Verwaltungspraxis kommt es in erster Linie auf die persönlichen Verhältnisse an. Den wirtschaftlichen Beziehungen kommt in der Regel nur geringere Bedeutung zu als den persönlichen (vgl. SWI 1997, Seite 381). Ihnen kommt nur eine…
…Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in…
…wurden - zwischen Beschwerdeführerin (Bf) und der späteren Käuferin, der ***5*** eine enge wirtschaftliche Beziehung besteht (bei beide Gesellschaften ist die ***7*** Alleingesellschafterin; beide Gesellschaften haben den gleichen Geschäftsführer) - die Vertragsaufhebung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte, die sich erst nach Abschluss des ersten Kaufvertrages ergeben haben (in…
…es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet. Diese Darstellungen treffen in sämtlichen Grundzügen auch auf den streitgegenständlichen Sachverhalt zu. Die ST steht in vernünftiger wirtschaftlicher Beziehung zur Beschwerdeführerin als Organträger. Es war eine vernünftige Entscheidung, den Immobilienbereich vom Bankbereich zu lösen…
…und Familienheimfahrten: Strittig ist, ob die Bf. in den Jahren 2009 und 2010 die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Österreich oder zu Deutschland hatte. Das Finanzamt hat diesbezüglich in den Begründungsausführungen der abweisenden Beschwerdevorentscheidung richtig dargelegt, dass die Bf. in Wien einen Familienwohnsitz hat…