…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage strittig, ob unter dem Titel der Dividende geleistete Zahlungen an Vorzugsaktionäre - unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - in Zinsen umqualifiziert werden dürfen, sodass die im § 10 Abs. 1…
… 21 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Sachverhalt: Aufgrund des Ergebnisses des vorgelegten Verwaltungsaktes und des vom BFG ergänzend durchgeführten Ermittlungsverfahrens steht folgender Sachverhalt fest: Die…
…| 60.000,-- | Gesamt | 625.000,-- Der Abgabepflichtige wendet in seinen Stellungnahmen im Wesentlichen ein, es handle sich unter Betrachtung des wahren wirtschaftlichen Gehalts nicht um Abtretungs-, sondern um Darlehensverträge und es läge somit keine Steuerpflicht vor. Vom Finanzamt wurden umfangreiche Erhebungen angestellt…
… 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach der Rechtsprechung des VwGH hat die wirtschaftliche Betrachtungsweise somit der Beurteilung des Sachverhaltes, nicht aber der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen…
…obigen Ausführungen) als Darlehen zu qualifizieren wäre. Umso weniger kann dies für die Verträge mit den übrigen Investoren gelten. e) Conclusio Auf Basis der obigen Ausführungen und unter Beachtung der Rechtsprechung des VwGH zur gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ergibt sich, dass Inhalt der als "Anteilsübertragungsvertrag Treuhandvertrag…
…5*** oder mittelbar durch ***I-1***) dar, weshalb sie ebenfalls als Zufluss an den Beschwerdeführer zu qualifizieren ist. Im Ergebnis steht somit fest, dass dem Beschwerdeführer sämtliche Beträge "rechtlich und wirtschaftlich" bzw. "tatsächlich und rechtlich" (jeweils nach der Rechtsprechung des VwGH) zugeflossen sind. Die Tatsache…
…Darin wurde der Sachverhalt dargestellt und dazu im Wesentlichen die Rechtsmeinung vertreten, dass in einer gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Ablauf der Grundstückstransaktion aufgrund des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs als ein Vorgang zu werten sei, der nur zu einer einmaligen Belastung mit der Grunderwerbsteuer führen könne…
…auf Abhaltung einer mündlchen Verhandlung vor dem Senat zurückgezogen, woraufhin am 21.6.2017 eine mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter abgehalten wurde. Im Zuge dieser Verhandlung wurde auf das bisherige Vorbringen verwiesen und seitens der steuerlichen Vertretung auf die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" nach § 21 BAO hingewiesen…
…vom 14. April 1986, 85/15/0324, 85/15/0332). Obschon die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Bereich des Gebührenrechtes in den Hintergrund tritt, ist kein Abgabengebiet von vornherein zur Gänze davon ausgeschlossen (Fellner, a.a.O., unter Hinweis auf die Entscheidung des VfGH vom 16. Juni…
…Argumente an, mangels eines überwiegend bei den Zwischengesellschaften liegenden Interesses von der Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd EuGH abzusehen und die gegenständlichen Zahlungsflüsse als echte Großmutterzuschüsse steuerfrei zu belassen. Abschließend dürfen wir nochmals auf das bisherige Vorbringen im Beschwerdeverfahren und die gestellten Anträge verweisen, die…
…dass für die Grundstücke zwei Einheitswertbescheide vorliegen und dementsprechend keine wirtschaftliche Einheit vorliegen soll. Wie oben bereits beschrieben, ist ein gemeinsamer Einheitswertbescheid nur ein Indiz für eine gemeinsame wirtschaftliche Einheit. Tatsächlich ist für die Beurteilung einer Realteilung bzw. eines Tausches jedoch die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausschlaggebend…
…wonach mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kämen, als sie demselben Eigentümer gehörten. Bei der für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen üblichen Betrachtungsweise der einheitlichen oder getrennten Betriebsführung müssten die Rechte nur getrennt ausführbar und bewirtschaftbar sein. Die Erlassung des angefochtenen Bescheides…
…Bauland-Wohngebiet gewidmeten Liegenschaft nicht vorhergesagt werden, wie diese bebaubar sein wird. Dieser von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägte Erwerbs- und Umwidmungsprozeß bewirkt daher auch, dass das gegenständliche Areal eine wirtschaftliche Einheit darstellt. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass einzelne Liegenschaften – mangels Verkaufsbereitschaft…
…Die gegenständliche Leistung i.H.v. insgesamt € 5.438.950,00 (Verkehrswert gem Punkt III c) gg) ist somit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als direkter vom Gesellschafter stammender Gesellschafterzuschuss anzusehen und unterliegt daher der Gesellschaftsteuer." 1.3. Beschwerde In der dagegen eingebrachten Beschwerde wurde im…
…diente, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat unter Hinweis auf das Erkenntnis VwGH 19.12.2002, 2001/16/0448 als im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft liegend beurteilt und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der aufnehmenden Gesellschaft als Leistende (= unmittelbare Gesellschafterin der Leistungsempfängerin) zugerechnet (vgl. UFS 21.3.2012…
…formalrechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwiderlaufen würde. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gebietet etwa bei Treuhandverhältnissen der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine von der zivilrechtlichen Betrachtung abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. VwGH 23.11.2005…
…Abgabenberufungskommission angeführte Erkenntnis des VwGH vom 10.9.1998, 96/15/0266, sei auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zeige, dass es sich beim Entgelt für die Bonuskarte um einen Bestandteil des Entgelts für die Getränkekonsumation, nicht aber um ein Eintrittsgeld handle.
…Kaffee}. Die Bonuskarte dient hier wirtschaftlich also auch der Unterscheidung zwischen dem Kurzbesucher und dem Langbesucher. Das Entgelt für die Bonuskarte wiederum hat wirtschaftlich keinen Eintrittscharakter, sondern ist Bestandteil des Entgelts für die Getränkekonsumation - in Form einer Vorauszahlung. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise des gegebenen Sachverhalts im…
…wonach der Dachboden ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, sondern ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einem einheitlichen Wirtschaftsgut des "Gebäudes" auszugehen. 2) Nutzwert: Werden einzelne Grundstücksteile unterschiedlich verwendet (z.B. ein Teil als private Wohnung) dann erfolgt die Aufteilung des Gebäudes in einen privaten und betrieblichen Teil…
…in ihrem Umfang im Wesentlichen der Widmung als Bauland oder Baufläche im Sinne der Landesgesetze auf dem Gebiet der Raumordnung entspricht. Dies gilt auch für eine in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehende Umwidmung, wenn diese innerhalb von fünf Jahren nach der Veräußerung erfolgt ist…