…GmbH, BF101 GmbH, BF04 AG und BFy21 und Handels GmbH haben dennoch jedenfalls existiert (Konto „Dienstleistungserlöse“ 2003-2005 ./28-./30). Die Bf hat auch abgesehen von den vorgetäuschten Leistungen im Zusammenhang mit den erwähnten Scheinausgangsrechnungen 2001-2005 keine Tätigkeiten verrichtet, denen die erkennbare Absicht innewohnte…
…1-11) nicht mitgeteilt. Daher sind dieser vier ER vom 15.2.2002 über angebliche Personalgestellungsleistungen als Scheinrechnungen anzusehen, die darin behaupteten Leistungen sind als vorgetäuscht anzusehen. Auch diese ER lassen keinen Versuch der Bf erkennen, Einnahmen zu erwirtschaften. Die vier ER vom November und…
…Austausch der Rechnungen im Drittland, mit einem weit geringeren Wert in die Europäische Union reimportiert. Durch vorgetäuschte Leistungen in Form von Veredelungen, Lizenzen und Komplettierung wurde der Preis der Waren durch die Missing Trader nach Import in die Europäische Union erhöht. Über Bufferfirmen wurden die…
…GmbH auf. Als Exporteur wurde ua die Bf. tätig. Durch vorgetäuschte Leistungen in Form von Veredelungen, Lizenzen und Komplettierung wurde der Preis der Waren durch die Missing Trader nach Import in die Europäische Union erhöht. Über Bufferfirmen wurden die Waren an exportierende Gesellschaften, darunter die…
…5) Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. (6) Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen eine Leistung nicht erbringen können, sind unter Bedachtnahme auf diese Beeinträchtigung zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird. Modulbeurteilung § 21. (1) Die Beurteilung der Leistungen eines…
…Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin gegründet bzw übernommen worden sei, um durch vorgetäuschte Sachverhalte Leistungen aus Vorsteuern zu lukrieren. Zusammenfassend sei in Gesamtzusammenschau der Beweismittel festzustellen gewesen, dass auf Grund der aufgezeigten Vorgangs- und Verhaltensweise, wie kein erkennbares Tätigwerden des Unternehmens am Firmensitz…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…bestanden, dass gar keine Zweigniederlassung in Deutschland bestanden hatte, sondern nur vorgetäuscht worden wäre. Die weitere Pflicht zur Einreichung einer Voranmeldung bei der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde war gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen…
…und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Eine…
…der Leistungserbringung der Bf. gegenüber ihren Auftraggebern bestand grundsätzlich kein Zweifel. Die die seitens der Bf. verrechneten Leistungen waren von den Auftraggebern bezahlt worden. Entsprechend den obigen Ausführungen war jedoch von den Leistungen zugrundeliegenden Scheingeschäften der Bf. (vorgetäuschte Fremdleistungen durch Subunternehmen; tatsächlich erbrachte Leistungen entweder…
…ist in der Folge ebenfalls (durch vorgetäuschte Barzahlungen) fingiert worden. Nach Ansicht des Finanzamtes reichen die vorangeführten Umstände hinreichend aus, um die vorgelegten Eingangsrechnungen als Scheinrechnungen zu qualifizieren und die entsprechenden abgabenrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen. Die 'Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers' ist das Risiko eines Leistungsempfängers…
…von Wiederholungen wird auf die rechtlichen Ausführungen unter Punkt II.1 verwiesen. Weiters wird mit der Berufung vorgebracht, dass der Bf die strittigen Leistungen mit seinem Personalstand von rund 20 Arbeitnehmern niemals alleine hätte erbringen können, weshalb sämtliche strittigen zur Gänze als Betriebsausgaben abzugsfähig seien…
…bei der Gesellschaft 1 eine Außenprüfung hinsichtlich der Jahre 2000-2007 durch. Dabei wurden unter anderem Aufwendungen für Fremdleistungen gekürzt, da diese Leistungen niemals erbracht worden seien. Außerdem wurden diverse andere Aufwendungen nicht anerkannt, da die als Betriebsaufwand verbuchten Beträge aufgrund von Scheinrechnungen in Abzug…
…1 Buchstabe i Nummer 1 VO 883/2004 (Unterbuchstabe i) "jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird". "Unterscheiden die gemäß Nummer 1 anzuwendenden Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats die Familienangehörigen nicht von…
…Erstangeklagte wusste, dass seine diesbezüglich an V**** C**** abgegebenen Zusicherungen nicht der Wahrheit entsprachen, dass er infolge der Unmöglichkeit der Erbringung der versprochenen Leistung nicht berechtigt war, die EUR 600,-- zu verlangen und dass V**** C**** dadurch in diesem Ausmaß am Vermögen geschädigt wurde. H…
…noch zielführende absatzseitige Maßnahmen gesetzt, um zukünftige Kunden zu akquirieren. Die nicht vorhandene Geschäftstätigkeit und die daraus angeblich entstandenen Verluste wurden mit Verrechnung von nicht werthaltigen Leistungen vorgetäuscht. Aus objektiver Sicht war daher von Anbeginn damit zu rechnen, dass die vermeintliche Geschäftstätigkeit niemals einen Gesamtgewinn…
…inhaltlich kurz zusammengefasst, hauptsächlich darauf, dass die angesprochenen und von der Abgabenbehörde als vorgetäuschte Abrechnungen über fingierte Leistungen qualifizierten Rechnungen formal ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß die Tatsachen wiedergäben. Die Beschwerde, warum die von der Behörde in Zweifel gezogenen Fremdleistungen anzuerkennen seien und aufgrund welcher konkreten Beweismittel…