…Vater ***Name6***. Sie waren im geschäftlichen Kontakt und wickelten gemeinsam mehrere Geschäfte ab. Zum Zwecke der (versuchten) Abgabenverkürzung täuschte der Beschuldigte zum Teil gemeinsam mit dem bereits rechtskräftig verurteilten ***Name1*** im Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor, tatsächlich haben die Fahrzeuge Österreich nicht verlassen…
…erschwerend: das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen. Weiters ist mildernd, dass hinsichtlich der Verkürzungen für 2013 lediglich versuchte Abgabenverkürzungen vorliegen und sind die zwei mangels Entrichtung nicht strafaufhebenden Selbstanzeigen zu berücksichtigen. Schadensgutmachung wurde bisher im Ausmaß von ca. € 21.000,00 geleistet. Zum Erschwerungsgrund ist zu…
…vorsätzlich a) am 22. Oktober 2015 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2014 eine Verkürzung von Umsatzsteuer in Höhe von € 837,49 und Einkommensteuer in Höhe von € 1.827,48 zu bewirken versucht, indem er in seinem steuerlichen Rechenwerk…
…was sie sich gewünscht haben, haben sie auch bekommen. Hätte es sich aus der Sicht der Eltern nur um den Versuch einer Absicherung gegenüber einer potenziell böswilligen Schwiegertochter gehandelt oder wäre die Vereinbarung ein bloßer Irrtum gewesen, hätte diese unter Anwendung derselben Formerfordernisse mit Zustimmung…
…folgende Abgabenverkürzungen zu bewirken versucht: Kraftfahrzeugsteuer 2016 in der Höhe von € 14.916,51 2017 in der Höhe von € 29.377,72 Kapitalertragssteuer 2015 in der Höhe von € 306,00 2016 in der Höhe von € 464,27 sowie vollendet Kraftfahrzeugsteuer 2015…
…33***, die Richterin***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) die ***Bf2***, ***29*** , wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a…
…20.12.2021 eingereicht und führte nicht zu einer bescheidmäßigen Festsetzung. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde somit bisher unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden…
… 31 Abs. 3 FinStrG durch weitere Finanzvergehen bewirkt wird. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können jedoch nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden. Eine Strafbarkeit besteht…
Eine Voraussetzung für das Bewirken einer Abgabenverkürzung durch Nichterfüllung einer Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist somit, dass der Abgabenbehörde die Entstehung des Abgabenanspruches K3***1*** nicht bekannt geworden ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn das Finanzamt von der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nichts…
…Bestimmung, sondern war der Senat der Ansicht, dass aufgrund der zu treffenden oder aufgrund der vom Senat getroffenen Feststellungen das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 (1) FinStrG gegeben war. Nach der Rechtsprechung des EGMR liegt jedoch der Schutzzweck des Artikels 6 (3) lit…
…sodass eine Bestrafung wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG nicht mehr möglich war. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der Spruchsenat zudem nur eine fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG bestraft hat, eine versuchte fahrlässige Abgabenverkürzung jedoch nicht straftbar ist…
…Erfolg in Form zu niedriger Festsetzung an Abgaben nicht eingetreten ist, kommt somit im Falle von nachweislich schuldhaften Abgabenverkürzungen lediglich - siehe oben - ein Versuch in Frage. A hat daher betreffend das Veranlagungsjahr 2012 eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer in Höhe von € 371,00 nach §…
…und Körperschaftsteuererklärungen verschwiegen. Er gab solcherart die von der GmbH erzielten Erlöse sowie den erzielten Gewinn wahrheitswidrig zu niedrig an und bewirkte dadurch bzw. versuchte, die Abgabenverkürzungen zu bewirken. Für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 ergingen auf Grundlage seiner unrichtigen Angaben am 30. April 2014…
…Höhe der ihm vorgeworfenen Abgabenverkürzungen um die Hälfte verringert wird, er sohin betreffend die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 Hinterziehungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 4.185,03 (2009) und € 1.646,27 (2010), betreffend das Veranlagungsjahr 2011 eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer in…
…hat wie folgt: A ist schuldig, er hat im als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt im Jahre 2016 vorsätzlich a.) unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht mittels Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung betreffend das Veranlagungsjahr 2015 versucht, eine Verkürzung der - jeweils bescheidmäßig…
…49) samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen für 08/2015 (Anmerkung: € 151,60) in Höhe von € 1.857,09 nicht spätestens am 5. Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet. Der Beschuldigte habe hiedurch zu a) und b) das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach den §…
…betreffend 2012 eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.980,00 gemäß § 33 Abs. 1 iVm §§ 13, 33 Abs. 3 lit. a 1. Alternative FinStrG zu verantworten. Hinsichtlich einer allfälligen Schadensgutmachung gilt das oben in Pkt. 1. bezüglich der übrigen Abgabenverkürzungen Gesagte.…
…Zusammenfassend werde nochmals betont, dass zu keinem Zeitpunkt wissentlich oder willentlich eine absichtliche Abgabenverkürzung versucht worden sei, im Gegenteil sehr genau alle Einnahmen verzeichnet und sicherlich etwas blauäugig die Komplexität der Vermietung unterschätzt und deshalb nun auch ein fixer Steuerberater für kommende Abgabenerklärungen zugezogen worden…
…seiner abgabenrechtlichen Offenlegung- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2004 in Höhe von € 4.028,22 bewirkt und betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006 in Höhe von € 2.761,28 (2005) und € 18.663,49 (2006) zu bewirken versucht…
…durch Nichtabgabe der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008 bis 2010 sowie durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2011, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt zu haben, nämlich Umsatzsteuer 2008 € 2.817,97, Umsatzsteuer 2009 € 3.061,95…