…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
… 19 Abs. 4 und 5 FinStrG auch ein anteiliger verhältnismäßiger Wertersatz von € 232,15 (in Worten: Euro zweihundertzweiunddreissig und fünfzehn Cent) für die verfallsbedrohten geschmuggelten Möbel und für den Fall der Uneinbringlichkeit desselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tagen auferlegt. I.3. Die von A…
…wobei unter Bedachtnahme auf § 19 Abs. 5 und 6 FinStrG ein Wertersatz von € 5.000,00 als verhältnismäßig angesehen wurde. F. Gegen dieses obgenannte Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seine Verteidigerin fristgerecht Beschwerde erhoben, wobei der Bescheid vorerst seinem gesamten Umfang nach…
…a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die verhältnismäßige Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4…
…gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach …
…1.050,93, festzusetzen. 7. Die genannten und oben ausführlich dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen, wobei wiederum der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 8. Die den…
…§ 17 Abs. 6 iVm § 19 Abs. 5 FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe in Höhe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen auferlegt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…19 [Abs. 1 und 5] FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe von € 6,000.000,00, davon € 3,000.000,00 auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt, und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt…
…keine Bedenken, diese Verhältnismäßigkeit mit der Relation der tatsächlich verhängten Geldstrafe zum Strafrahmen festzulegen, weshalb der vom Beschuldigten zu leistende verhältnismäßige anteilige Wertersatz für die 70 Ukulelen mit ca. 10% des gemeinen Wertes minus einem Abschlag für überlange Verfahrensdauer von € 500,00, daher mit…
…(…). Gem § 20 Abs 1 FinStrG ist im Falle, dass auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt wird, zugleich die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Gem § 33 Abs 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen…
…000,00 zu bestrafen. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG ist im Falle, dass auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt wird, zugleich die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die…
…Im gegenständlichen Fall liegen weder ein objektives noch ein subjektives Missverhältnis vor, sodass der Verfall als verhältnismäßig anzusehen war. Der Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes beträgt rund 42.000,- Euro. Der strafbestimmende Wertbetrag - also der durch die Tat bewirkte Abgabenverkürzungsbetrag - beläuft sich auf insgesamt 9.660…
…Im gegenständlichen Fall liegen weder ein objektives noch ein subjektives Missverhältnis vor, sodass der Verfall als verhältnismäßig anzusehen war. Der Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes beträgt rund 42.000,- Euro. Der strafbestimmende Wertbetrag - also der durch die Tat bewirkte Abgabenverkürzungsbetrag - beläuft sich auf insgesamt 9.660…
…deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. Die für Zwecke dieser Tilgung erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie insbesondere der automationsunterstützte…
…weshalb eine aussagekräftige Kalkulation nicht durchgeführt werden kann. Zumal auch kein Wareneingangsbuch geführt wurde, aus dem die Ermittlung von Kalkulationsgrundlagen in einem verhältnismäßigen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, wird der Ansatz eines pauschalen Zuschlages als die am besten geeignete Methode angesehen. Die Anwendung der Methode der…
…M-AG sei lediglich vorgeschoben, jedenfalls aktenwidrig sei. Angesichts der verhältnismäßig geringen möglichen Zollbeträge im Vergleich zu den hohen laufenden Betriebskosten der Gesellschaften erscheine der Vorwurf einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung als lebensfremd und unlogisch. Es wurde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis abzuändern, den Beschuldigten von allen…
…M-AG sei lediglich vorgeschoben, jedenfalls aktenwidrig sei. Angesichts der verhältnismäßig geringen möglichen Zollbeträge im Vergleich zu den hohen laufenden Betriebskosten der Gesellschaften erscheine der Vorwurf einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung als lebensfremd und unlogisch. Es wurde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis abzuändern, den Beschuldigten von allen…