…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
… 19 Abs. 4 und 5 FinStrG auch ein anteiliger verhältnismäßiger Wertersatz von € 232,15 (in Worten: Euro zweihundertzweiunddreissig und fünfzehn Cent) für die verfallsbedrohten geschmuggelten Möbel und für den Fall der Uneinbringlichkeit desselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tagen auferlegt. I.3. Die von A…
…wobei unter Bedachtnahme auf § 19 Abs. 5 und 6 FinStrG ein Wertersatz von € 5.000,00 als verhältnismäßig angesehen wurde. F. Gegen dieses obgenannte Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seine Verteidigerin fristgerecht Beschwerde erhoben, wobei der Bescheid vorerst seinem gesamten Umfang nach…
…a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die verhältnismäßige Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4…
…gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach …
… 17 Abs. 6 iVm. § 19 Abs. 5 FinStrG eine Wertersatzstrafe iHv. € 3.500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verhängt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 100,00 bestimmt. Aus den dem Berufungssenat vorliegenden Akten ergibt sich…
…in seiner Berufung vor, die Strafzumessung sei in Anbetracht seiner geständigen Verantwortung, seiner bisherigen Unbescholtenheit und seiner Rolle als Beitragstäter verhältnismäßig sehr hoch bemessen. Er beantrage das Geltendmachen der mildernden Umstände und eine Reduktion der Wertersatzstrafe. Seine finanzielle Situation erlaube es nicht, einen so hohen…
…1.050,93, festzusetzen. 7. Die genannten und oben ausführlich dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen, wobei wiederum der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 8. Die den…
…§ 17 Abs. 6 iVm § 19 Abs. 5 FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe in Höhe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen auferlegt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…Abs. 4 bis 6 FinStrG aF wird für 62.373,58 Liter des verfahrensgegenständlichen gekennzeichneten Gasöles statt auf Verfall auf anteiligen verhältnismäßigen Wertersatz in Höhe von € 5.600,00 (in Worten: Euro fünftausendsechshundert) erkannt und die für den Fall dessen Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG…
…Uneinbringlichkeit der (zusätzlichen) Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe tatsächlich verhältnismäßig zu verringern. Neben einer (im gegenständlichen Fall zusätzlichen) Geldstrafe und diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafe war nach Maßgabe der §§ 17, 19 FinStrG auf Verfall bzw. auf Wertersatz des bestimmungswidrig verwendeten bzw. (bei versuchter Tat) des dazu…
…weshalb statt dessen eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe - analog der Ausmessung der Geldstrafe -vorzuschreiben war. Im obgenannten Verhältnis war ebenso eine Ersatzfreiheitsstrafe für die festgesetzte Wertersatzstrafe vorzuschreiben. Die ermäßigte Wertersatzstrafe war daher unter Zugrundelegung der oben dargestellten Strafzumessungsgründe mit € 2.400,00 und die für den…
…insoweit gibt es aufgrund des zitierten Verböserungsverbotes für den Berufungssenat keine Alternative -, gibt es auf Grund der gegebenen Aktenlage auch kein Argument, die Ausmessung der verhältnismäßigen Wertersatzstrafe nach § 19 Abs.6 FinStrG, die er ja zu den gleichen Regeln wie die Ausmessung der Geldstrafe nach…
…ist, beträgt für den Schmuggel bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages, also bis zu € 4.052,12; der Rahmen für die verhältnismäßige Wertersatzstrafe (der Verfall der geschmuggelten Ware wäre gemäß § 17 Abs. 6 FinStrG unverhältnismäßig) laut Festlegung des Erstsenates € 12.493,25 (Verkehrswert gemäß …
…19 [Abs. 1 und 5] FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe von € 6,000.000,00, davon € 3,000.000,00 auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt, und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt…
…keine Bedenken, diese Verhältnismäßigkeit mit der Relation der tatsächlich verhängten Geldstrafe zum Strafrahmen festzulegen, weshalb der vom Beschuldigten zu leistende verhältnismäßige anteilige Wertersatz für die 70 Ukulelen mit ca. 10% des gemeinen Wertes minus einem Abschlag für überlange Verfahrensdauer von € 500,00, daher mit…
…versa bei Ausmessung der Wertersatzstrafe zur Anwendung gelangten, sind der gegebenen Aktenlage und auch dem Vorbringen der Parteien nicht zu entnehmen. Folgt man den obigen Ausführungen zur Ausmessung der Geldstrafe ergibt sich somit in gesamthafter Betrachtung eine verhältnismäßige Verringerung der Wertersatzstrafe aufgerundet € 30.000…